Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von Calcipher » Mo 21. Mär 2016, 10:32

Na dann gebts mir villeicht zum Abschluss noch einen Tipp wo ich AR15 Surplus Blechmagazine für €15 bekomme. :)
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von rupi » Mo 21. Mär 2016, 10:39

member the old PD design ? oh I member

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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von RedWhite » Mo 21. Mär 2016, 10:40

Bittesehr...

http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... cts/230357

Edit: Der rupi war schneller :lol:

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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von emanuel2408 » Mo 21. Mär 2016, 10:43

BigBen hat geschrieben:Wenn er das als Auflage von der Behörde erhalten hat...soll er dann dagegen verstoßen und seine Betriebsanlagengenehmigung riskieren?


Wenn du deine Aussage auf die Auflage beziehst von der gewo gesprochen hat, bei dieser geht es doch um das "Waffe in die Hand nehmen" im Geschäft, wo ein Händler sich offenbar einen Ausweis geben lassen muss. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf den Magazinkauf, eine dementsprechende Auflage seitens der Behörde ein waffenrechtliches Dokument beim Verkauf zu verlangen ist mir nicht bekannt und ich könnt mich jetzt nicht entsinnen, dass gewo dies bestätigt hätte.

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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von BigBen » Mo 21. Mär 2016, 10:45

Achso dachte du hast dich dann auch auf das "Waffe in die Hand nehmen" bezogen...mein Fehler.
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von gunlove » Mo 21. Mär 2016, 11:15

Wenn ein Händler einen Ausweis verlangt, bevor er dem potentiellen Kunden eine Kat. B Waffe in die Hand gibt ist das aus oben genannten Gründen mehr als nachvollziehbar.
Warum jedoch ein Händler die WBK sehen will bevor er ein AR-Magazin verschickt ist mir ein Rätsel. Aber vermutlich wird es auch dafür eine eventuell plausible Erklärung geben.
Ich würde als betroffener Kunde einfach nach dem Grund dafür fragen und dann entscheiden ob ich dort oder woanders kaufe.

Es ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich kann von ähnlichem berichten. Ich wollte als Geburtstagsgeschenk für einen guten Freund ein Glock gen3-Griffstück kaufen.
Der Händler, bei dem ich regelmäßig diverse Reinigungsutensilien usw. kaufe, also bekannt war, wollte sich deswegen die WBK-Nummer notieren.
Auf Nachfrage erklärte er, er mache das deshalb, um im Bedarfsfall belegen zu können wer der Käufer war, wenn das Griffstück dann z. B. in den USA auftaucht.
Ob er das aus genannten Gründen von sich aus macht, oder ob bei Glock die Griffstücknummern gespeichert werden entzieht sich meiner Kenntnis.
Da ich jedoch nicht unbedingt begeistert war von der "Griffstückregistrierung" wurde das Griffstück dann bei einem anderen Händler gekauft.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von BigBen » Mo 21. Mär 2016, 11:32

ITAR und End-User-Licence Zertifikat: der Händler hat das Magazin aus den USA importiert und vermutlich eine dementsprechende Endverbleibserklärung unterzeichnet. Um sicher zu gehen dass diese Magazine dann nicht in irgendwelchen Drittstaaten oder generell falschen Händen landen, versucht der Händler sich durch die Ausweisvorlage abzusichern. Mit den ganzen Weiterleitungsdiensten wie logoiX usw ist die Versandadresse ja nicht mehr wirklich aussagekräftig.

So könnte ich mir das zumindest einigermaßen nachvollziehbar erklären.
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