Waffengesetz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffengesetz
Servus ist es eigendlich gesetzlich möglich mit einer Petition Waffen oder andere rechtliche Mitteln von der Kategorie A auf B zu bringen.
Zb Pumpguns oder zerlegbare Büchsen etc.
Ich frag aus reinen Intresse nach den rechtlichen Mitteln weil es mir nicht eingehen will das in De es erlaubt ist und bei uns nicht.
Zb Pumpguns oder zerlegbare Büchsen etc.
Ich frag aus reinen Intresse nach den rechtlichen Mitteln weil es mir nicht eingehen will das in De es erlaubt ist und bei uns nicht.
Re: Waffengesetz
Wenn's möglich wäre, dann hätte man es schon probiert. Aber es gibt eben (noch) nationale Waffen Gesetze, die eben in Staaten unterschiedlich sind. z.b.: braucht's für ein Luftdruckgewehr über 7,5 Joule in der BRD eine Wbk, bei uns
(noch) nicht.....
(noch) nicht.....
Ohne Hirn ist gut marschieren 

- Heisenberg
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Re: Waffengesetz
Bitte das nächste mal einen aussagekräftigen Titeln wählen, danke.
I´m the one who knocks!
Re: Waffengesetz
Du kannst selbstverständlich mittels Petition versuchen, so viele Politiker wie zu einer Änderung des WaffG notwendig sind von der gewünschten Änderung zu überzeugen. Es ist allerdings höchst unrealistisch, da du vermutlich weder eine nennenswerte Anzahl Unterschriften zusammen bringen wirst noch der Nationalrat irgend eine Verpflichtung hat, deine Wünsche auch umzusetzen.
Mittels rechtlicher Mittel den NR zu einer Änderung zwingen wirds ebenfalls nicht spielen.
In Summe also leider etwas, dass man auf Absehbare Zeit nicht ändern können wird, ohne, dass es einen riesigen Umschwung auf den "pro Waffen" Gedanken in der Bevölkerung gibt.
Mittels rechtlicher Mittel den NR zu einer Änderung zwingen wirds ebenfalls nicht spielen.
In Summe also leider etwas, dass man auf Absehbare Zeit nicht ändern können wird, ohne, dass es einen riesigen Umschwung auf den "pro Waffen" Gedanken in der Bevölkerung gibt.
Re: Waffengesetz
jirgel hat geschrieben:Servus ist es eigendlich gesetzlich möglich mit einer Petition Waffen oder andere rechtliche Mitteln von der Kategorie A auf B zu bringen.
Zb Pumpguns oder zerlegbare Büchsen etc.
Ich frag aus reinen Intresse nach den rechtlichen Mitteln weil es mir nicht eingehen will das in De es erlaubt ist und bei uns nicht.
Eine Petition ist möglich, aber nicht leicht zu vollenden, speziell wenn man europaweit nur ca. 300.000 Stimmen für den gesamten Waffenbesitz zusammenbringt. Aber selbst wenn du die nötigen Stimmen hast (steht in der Verfassung) ist die Petition nicht verbindlich, sondern eine bloße Anregung. Eine Liberalisierung wird in der jetzigen Nationalratsbesetzung wohl mit wenig interesse abgewiesen werden.
Re: Waffengesetz
Also, ich würde unterschreiben 

No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
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- .223 Rem
- Beiträge: 282
- Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31
Re: Waffengesetz
Eine Petition bringt, wie bereits ausgeführt, gar nichts....
Zielführender (aber auch nicht zielführend im Endeffekt) wäre ein Gesetzprüfungsverfahren auf die Verfassungsmäßigkeit vor dem VfGH. Mir persönlich würde jetzt jedoch kein Grund einfallen warum die Kategorisierung verfassungswidrig sein könnte...
Im Endeffekt is es momentan einfach wie es is..
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Zielführender (aber auch nicht zielführend im Endeffekt) wäre ein Gesetzprüfungsverfahren auf die Verfassungsmäßigkeit vor dem VfGH. Mir persönlich würde jetzt jedoch kein Grund einfallen warum die Kategorisierung verfassungswidrig sein könnte...
Im Endeffekt is es momentan einfach wie es is..
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Re: Waffengesetz
Naja...das Pumpguns verboten aber Schrot-Halbautomaten als Kat. B erlaubt sind ist halt doch mehr als sonderbar. Insbesondere legale Pumpgun-Besitzer die ja eine defakto fast wertlose und unverkäufliche Waffe besitzen hätte vielleicht doch ein Interesse daran, das ihre Pumpen von Kat A vielleicht zu Kat B werden...macht ja auch wesentlich mehr Sinn als die aktuelle Regelung. Da würde ich durchaus einen rechtlichen Anknüpfungspunkt sehen...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffengesetz
Viel wahrscheinlicher ist aber, wenn man daran rührt, dass Pumpen Kat A sind und Schrot HAs Kat B, dann werden Schort HAs eben auch zu Kat A gemacht.
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