Mal ein bisserl Off-topic, aber es passt fast dazu:
Welche Rechtsnorm hält einen eigentlich davon ab, einen ar-15 Lauf in 300 BLK als Zubehör oder als C-Waffe einzutragen?
Das wär doch perfekt legal.
Solange man den nicht in ein, sagen wir Hera the 15th einbaut
Oder andere Variante:
Man bestellt einen AR-15 300 BLK Lauf mit Austria-Barrelnut.
Dan hat man waffenrechtlich einen Lauf der nicht mit einer verbotenen Waffe kompatibel ist, nur mit den als Sportwaffen eingestuften und im WaffG ausdrücklich ausgenommenen OA-15, Hera the 15th´s oder der Schmeisser-Variante...
(nicht kompatibel, wegene der Geschichte am Hinterteil des Boltcarriers und Verschlusskopf/Barrelnut der verbotenen Systeme)
Die letzte Variante wär nach meinem jetzigen Wissenstand eine Grauzone. Würde man den Lauf nemlich theoretisch einbauen (natürlich nur in der Phantasie

), hätte man ja sachenrechtlich immer noch keine Verbotene Waffe hergestellt, da der Lauf eben nur mit den als sportlich ausgenommenen Teilen kompatibel ist. Das Teil ist lediglich noch nicht eingestuft aber auch nicht per sé verboten, könnte es aber natürlich jederzeit werden. Dann wär Man allerdings aufgrund des Rückwirkungsverbots im österr. Recht verschont.
Man möge mich verbessern.