Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
bigbossAUT
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Mi 9. Mär 2016, 11:37

Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von bigbossAUT » Mi 6. Apr 2016, 12:50

Liebe Leute!
Ich möchte in der nächsten Zeit die WBK beantragen - jetzt gibt es ja die Möglichkeit mehr als 2 Plätze zu beantragen.
Ich werde den Antrag mit der Begründung eines Sportschützen stellen.

Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?

Antrag stelle ich im Ländlichen also nicht in Wien.

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Hane » Mi 6. Apr 2016, 12:54

möglich - ja, wahrscheinlich das es durchgeht - nein

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Bdave » Mi 6. Apr 2016, 12:54

Normalerweise bekommst du immer nur 2 Plätze bei Ausstellung. Weitere Plätze musst du dann nochmal separat beantragen. Dafür brauchst du dann natürlich auch Ergebnislisten, Vereinsmitgliedschaft und ein Schreiben deines Obmanns, dass du für verschiedene Bewerben mehr Plätze für deine eigenen Waffen brauchst.
- Black Rifles Matter -

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von rupi » Mi 6. Apr 2016, 14:39

sorry wenn das jetzt forsch klingt

aber welche besonderen Umstände kannst du als frisch aufgehobener Zivildiener vorweisen die dir mehr Plätze als gesetzlich vorgesehen zur Erstausstellung schon zugestehen würden ?
du musst für mehr Plätze eine Erweiterung deiner Karte durchführen, entweder nach 5 Jahren oder früher wenn du eine besondere Rechtfertigung nachweisen kannst


die einzige Möglichkeit für Normalbürger am Start schon mehr Plätze zu bekommen ist Erben im Todesfall
member the old PD design ? oh I member

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4046
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von bino71 » Mi 6. Apr 2016, 15:45

bigbossAUT hat geschrieben:Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?

Bei Deiner Erstbeantragung bekommst max 2.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Stickhead » Mi 6. Apr 2016, 16:08

§ 23 Abs 2 WaffG: Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf [...] nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.


Weise nach, dass du den Schießsport aktiv betreibst - dann kanns funktionieren. Wenn du mit einem Packl Ergebnislisten und einer Vereinsmitgliedschaft antanzt könnte je nach Behörde schon "was gehen".
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Plinkster » Mi 6. Apr 2016, 17:08

§23 Abs2 WaffG besagt:

"Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports."

Es ist also grundsätzlich rechtlich auch möglich, bei Erstausstellung mehr als 2 Plätze auf der WBK zu beantragen und auch zu erhalten. Die Praxis allerdings schaut - zumindest derzeit - eher anders aus. Du kannst es ja versuchen mit Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten von jeder Disziplin für die du eine Rechtfertigung glaubhaft machen willst, bist aber hier mehr oder weniger völlig in der Hand der Behörde.
Also rechtlich ist dein Vorhaben natürlich machbar - einfach so hingehen und 4 Plätze "zum Sportschießen" beantragen wird aber praktisch keinen Erfolg bringen (und auch mit guten Begründungen schauts im großteil Österreichs wohl eher schlecht aus).

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Stickhead » Mi 6. Apr 2016, 17:10

Eine gute Begründung ist nur eine mit Ergebnislisten und Vereinsmitgliedschaft. "Ich möchte gerne MAL...." reicht 100% nicht. Da muss man schon was vorweisen können.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4046
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von bino71 » Mi 6. Apr 2016, 18:05

Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von rupi » Mi 6. Apr 2016, 18:09

bino71 hat geschrieben:Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.

das hat er schon erledigt
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17544
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von BigBen » Mi 6. Apr 2016, 18:10

bino71 hat geschrieben:Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.


Ex-Zivi...und es gibt genug Vereine bei denen Noch-Zivis Mitglied sind und Listen sammeln...soweit ich weiss dürfen Zivis auf behördlich genehmigten Schiessständen ja auch mit Kat. B schiessen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4046
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von bino71 » Mi 6. Apr 2016, 18:59

Das Eine ist was möglich wäre,
aber realistisch gesehen und aufgrund des Ermessens der Behörde ... no way ... wäre leichter heutzutage einen Lottosechser als > 2 Plätze zu bekommen.

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Plinkster » Do 7. Apr 2016, 00:41

Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)

Also wenn mans wirklich will, kriegt man die Ergebnislisten auch zusammen. Ist halt etwas mühsam, weil man immer mit Leihwaffen schießen muss und bei der Munition auf freundliche Schützenkollegen (oder die teilweise aberwitzigen Preise direkt am Stand) angewiesen ist, aber es geht jedenfalls.

Benutzeravatar
approach_lowg
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1659
Registriert: Do 29. Mär 2012, 17:08
Wohnort: Österreich

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von approach_lowg » Do 7. Apr 2016, 06:01

Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.
Numquam Retro

emanuel2408
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 282
Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von emanuel2408 » Do 7. Apr 2016, 07:23

approach_lowg hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.


Das gilt aber natürlich für alle Personen, nicht nur für Zivis, und richtet sich nach den §§ 12 und 13 WaffG idgF. Hat per se nichts mit der Eigenschaft als Zivildienstpflichtiger zu tun...

Antworten