Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mitmart
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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von mitmart » Do 7. Apr 2016, 07:38

approach_lowg hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.

Wie kann man als Privatperson am Schießstand feststellen ob jemand mit einem Waffenverbot belegt ist?

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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von rupi » Do 7. Apr 2016, 08:09

mitmart hat geschrieben:
approach_lowg hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.

Wie kann man als Privatperson am Schießstand feststellen ob jemand mit einem Waffenverbot belegt ist?

garnicht
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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Stickhead » Do 7. Apr 2016, 08:14

WBK zeigen lassen. Dann weißt du, dass jedenfalls keines vorliegt. Die ohne Dokument sind dabei aber nicht berücksichtigbar. Als Alternative könnte man noch eine "Verlässlichkeitsbescheinigung" heranziehen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Beitrag von Fangschuss » Do 7. Apr 2016, 08:43

Durch diese Masse an Anfängern kommen jetzt immer wieder neue Steilvorlagen. Ich hoffe für uns alle, dass in der kommenden Zeit nicht unterschiedlichste Präzedenzfälle geschaffen werden... :?

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