Armalito hat geschrieben:gewo hat geschrieben:na logisch
wer sollte da was dran aussetzen
echt jetzt?
je nach tagesverfassung der sachbearbeiter kann ja die entscheidung darüber "variieren"

was sollte ein sachbearbeiter da entscheiden bitte?
wenn ein waffenzubehoer auf eine waffe passt dann ist es waffenzubehoer fuer diese waffe. punktum.
da gibt es nichts zu entscheiden.
wenn waffenzubehoer NICHT auf eine bestimmte waffe passt und der haendler stellt trotzdem die §28 papiere dazu aus dann wird er heftig aerger bekommen wenn wer draufkommt, denn er bestaetigt ja dass dieses waffenzubehoer fuer eine bestimmte basiswaffe ist.
das ware ja so wie wenn er zb eine molot vepr oder eine saiga 12 (mit abzug in der mitte des systems) verkaufen und statt als kat A als kat B waffe melden wuerde ...
aber entscheidung eines sachbearbeiters oder einer behoerde ist es keinesfalls