Evilcannibal79 hat geschrieben:@porky
Vielleicht ist verarscht das falsche Wort aber in meinem Gewerbe gibt es keine Gefährdung die es rechtfertigen würde eine schussbereite Waffe zu führen und ich es persönlich nicht gutheiße, nur weil jemand einen wp hat, dann auch immer und überall die Waffe zu führen.
Es heißt ja man darf führen, nicht man muss führen.
Wenn ein gefahrenpotiental vorhanden ist, natürlich kein Thema.
Ich möchte es einfach nicht in meinem Betrieb.
jaja, schon gut!

ob er gefährdet ist oder nicht kann ich nicht sagen.
ob man es gutheißt oder nicht, ändert nichts an der sache. ich heiße schlagermusik auch nicht gut, trotzdem gibts komische leute die das gerne hören, ->what else?
in unserem betrieb ist es verboten eine waffe mit zu nehmen (egal ob führen oder nicht), das ist somit ganz klar geregelt und aus.
...aber es ist auch ganz klar geregelt wann und warum man einen mitarbeiter fristlos entlassen kann, da sind die persönlichen empfindlichkeiten nebensächlich. wenn es also nicht, wie bei uns, ausdrücklich verboten ist dann darf er das und ein entlassungsgrund besteht nicht.
ich persönlich versteh es auch nicht warum man eine waffe führen will wenns ned unbedingt nötig ist, aber das ist, wie gsagt, eine andere geschichte.
