DerDaniel hat geschrieben:rupi hat geschrieben:Hmmhh, das wage ich jetzt mal aufgrund einiger anderer Geschichten zu bezweifeln.
zb ?
Hier gab es letztens eine Waffe, bei der außer dem Verschlusskopf und der Barrelextension nichts mehr vom original übrig war, trotzdem wurde sie von einem Büma der sich damit auskennen sollte als Kat. B behandelt.
Schmeisser wie OA wird ihre diversen Varianten auch nicht alle einzeln eingestuft haben (zumal ja manche Modelle erst auf den Markt kamen als schon gewisse Personen an gewissen stellen saßen) und trotzdem wird es munter als Kat. B verkauft, sie müssen sich also auf eine Typen-Einstufung berufen.
Aus den beiden oben genannten Gründen gehe ich davon aus, dass eine Typen-Einstufung, wobei alle Modelle dann die nötigen Abänderungen in den wesentlichen Teilen vorweisen müssen, ausreicht. Spätestens aber bei der Anfechtung sollte dann die Technische übereinstimmen festgestellt und dementsprechend die Einstufung vorgenommen werden.
Aber wie Ben schon sagte, "Auf hoher See und vor Gericht ...".
Dass irgendein Büchsenmacher eine Waffe als Kat. B behandelt, macht sie noch lange nicht dazu. Wenn du für die "Einstufung" wesentliche Teile veränderst, kannst du keineswegs sicher sein, dass die Waffe danach immer noch Kat. B ist. Ich schreibe jetzt bewusst nicht, welche Änderungen kritisch sein können, da das hier regelmäßig regelrechte Glaubenskriege auslöst. Fakt ist, dass man meiner Ansicht nach mit Umbauten zurückhaltend sein sollte, damit nicht unsere österreichischen Behörden auf die Idee kommen, die EU links zu überholen.
Zum Thema: es wäre tatsächlich schwer zu erklären, warum eine halbautomatische Waffe, die eindeutig Faustfeuerwaffenmerkmale besitzt, nicht als solche gelten sollte, wenn das einzige Abgrenzungsmerkmal die editGesamtlänge ist. Denkbar wäre, dass solche Waffen von der Vollziehung deswegen dem Regime für Kriegsmaterial unterstellt werden, weil das urspüngliche Modell als vollautomatische Waffe konzipiert wurde (wie die hier Pate stehende HK MP 5).
Edit: ich bin mir im Übrigen nicht sicher, dass ein eingestufter HA seinen Charakter (als Kat. B) erst dann ändert, wenn man ihn auf Full Auto umgebaut hat ...