Reichweite "führen" im Waffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Reichweite "führen" im Waffenpass

Beitrag von mastercrash » Fr 6. Mai 2016, 12:42

Hallo,

erstmal vorweg, habe "nur" eine WBK und keinen WP (und auch keinen Bedarf danach, weder im rechtlichen Sinne noch im subjektiven Sinne [also auch nicht wollen]).
Dennoch eine kurze Verständnisfrage:

Wie weit reicht das Führen von Waffen nach dem Waffenpass. Ich glaube es gibt ja ein paar Einschränkungen (auch in Nebengesetzen und AGB). So darf jemand ja glaub ich trotz WP nicht bei Demonstrationen und anderen bestimmten Veranstaltungen Schusswaffen tragen, egal ob mit WP oder ohne (wobei es in dem Fall sicher andere Normen wären die zur Anwendung kämen und kein Verstoß gegen das Waffengesetz) und in so gut wie allen öffentlichen Verkehrsmitteln wäre das Führen von Waffen auch verboten soweit ich weiß (in manchen AGB steht ja sogar, dass der Transport verboten ist oO).

Darf zB ein Jäger, dem noch nach alter "Ausstellungspraxis" ein Waffenpass ausgestellt wurde mit durchgeladener OA-15 (Kugel im Lager) umgehängt im Supermarkt einkaufen gehen? Oder gibt es da Auflagen (im Wald oder im Revier, usw...)?

Im Waffengesetz steht, eine Waffe führt wer sie bei sich hat (außer in den beiden Ausnahme-Fällen) und wer einen Waffenpass hat darf die Waffe führen...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3366
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Beitrag von kuni » Fr 6. Mai 2016, 12:46

Ich hole schon mal das Popcorn :mrgreen: :mrgreen:

Und das mal als Info für alle Antworten:
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Beitrag von JPS1 » Fr 6. Mai 2016, 12:56

zur ersten Frage gibts einen Thread mit Nachweisen ;)

viewtopic.php?f=20&t=23317&p=378140&hilit=versammlung#p378140

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Beitrag von Maddin » Fr 6. Mai 2016, 13:40

Ist in bestimmten Sondergesetzen geregelt (zB. in der Nationalratswahlordnung etc.), in Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe (zb. Wiener Linien) usw. usw. Eine vollständige Liste wird wohl den Rahmen dieses Forums sprengen.

masterman04
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 165
Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Beitrag von masterman04 » Sa 7. Mai 2016, 12:19

mastercrash hat geschrieben:Hallo,

Darf zB ein Jäger, dem noch nach alter "Ausstellungspraxis" ein Waffenpass ausgestellt wurde mit durchgeladener OA-15 (Kugel im Lager) umgehängt im Supermarkt einkaufen gehen?


Mit einem WP (ohne örtliche Einschränkung vorausgesetzt) darf er auch seine Wurstsemmel damit kaufen gehen, man beachte natürlich immer das Hausrecht. Wenn der Supermarkt es nicht gestattet, darf er die Geschäftsräumlichkeit auch nicht betreten.

Aber meiner Meinung nach, hat derjenige ein Problem geistiger Natur, der sowas macht... dürfen heißt nicht müssen!

as1978
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 199
Registriert: Mo 7. Mär 2016, 16:58

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Beitrag von as1978 » Sa 7. Mai 2016, 12:23

Und wenn schon verdeckt tragen.

Antworten