BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von nuovolemon » Mi 11. Mai 2016, 23:21

"ALLE halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial"
hihihi
9/.40SW

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Maddin » Mi 11. Mai 2016, 23:28

nuovolemon hat geschrieben:"ALLE halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial"
hihihi


Stimmt doch !

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000621

Und die bekommst halt erst als Jagd- oder Sportwaffen durch die Einstufung zur legalen Waffen.

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von BigBen » Do 12. Mai 2016, 07:16

Ganz stimmts nicht...ein Halbautomat mit fixen Kastenmagazin für max. 3 Schuss und Holzschäftung ohne irgendwelche Rails wird wohl von Haus aus als Jagdwaffe akzeptiert werden ohne ein Einstufungsverfahren bemühen zu müssen. Aber alles was ein wenig darüber hinaus geht - und das sind wohl 99% aller Halbautomaten - lässt man lieber einstufen (mit aktuell fast 0% Chance dass es B wird).
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von titan » Do 12. Mai 2016, 08:43

Die Verordnung spricht von einem nicht abnehmbaren 5 Schuss Magazin für sportliche Zwecke.
Tatsache ist, es gibt allerdings keine Waffe die derart aufgebaut ist, zumindest ist mir keine bekannt.

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Martin P » Do 12. Mai 2016, 09:38

titan hat geschrieben:Die Verordnung spricht von einem nicht abnehmbaren 5 Schuss Magazin für sportliche Zwecke.
Tatsache ist, es gibt allerdings keine Waffe die derart aufgebaut ist, zumindest ist mir keine bekannt.


In welcher Verordnung steht das?

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Promo » Do 12. Mai 2016, 11:03

Maddin hat geschrieben:Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ?

Die alte Neiddebatte ... wieso darf er, und ich nicht ...... Deshalb gleich mal vorneweg: wer sich diesen wirklich irren Bewilligungsverlauf ansieht - der gute Herr hat nach Ewigkeiten einen negativen Bescheid bekommen, den angefochten, der VwGh hat ihm recht gegeben, dann haben die trotzdem ihm keinen Bescheid gegeben und er musste Säumnisbeschwerde machen. Schaut mal rein von wann der Antrag ist, wie lange und mit wie vielen juristischen Elementen hier gekämpft wurde, bis er Recht bekommen hat (und ich traue mich fast zu wetten, das BMLVS legt dagegen außerordentliche Revision ein - auch wenn es dann nach einem halben Jahr nicht statt gegeben wird).

Sie haben aber damit erreicht, dass damit ein Gerichtsurteil mit Erkenntnissen ergangen ist, welche jederzeit auch auf andere Anwendungsfälle umgelegt werden können. Und das ist gut für ALLE Waffenbesitzer, wenn man sich dieses Urteil hier durchliest.

Der Herr hat eine riesige Sammlung aufgebaut, und er wollte zur Vervollständigung dieser was haben. Ich glaube kaum einer hier könnte - außer aus Neid - sagen, dass dieser nicht eine ohnehin auf Halbautomat kastrierte Waffe besitzen dürfen sollte. Und er hat es entsprechend begründet, in seinem Falle eben mit einer Sammlung.

Wenn jemand andere nachvollziehbare Gründe für eine Ausnahmebewilligung vorweisen kann, dann steht doch der Bewilligung auch nichts im Wege. Wenn ich schlüssig vorweisen kann, dass ich zur Ausübung von sportlichen, jagdlichen oder Selbstschutzzwecken Kriegsmaterial brauche, dann werde ich das auch bekommen (bitte jetzt keine Diskussionen über Selbstverteidigung, gab doch tatsächlich VwGh Urteile zu Führbewilligungen von KM) - schlimmstenfalls eben durch die Gerichte. Es wird, dank diesem Urteil, jedenfalls der Behörde sicherlich schwerer fallen eine Ablehnung zu argumentieren, wenn es eine Waffe in einem gleichen oder vergleichbaren Kaliber ist, da eben keine Überlegenheit gegenüber den Sicherheitskräften gegeben ist.

Zur Frage bezüglich Garand: der Gesetzgeber hat eigentlich eine sehr einfache Argumentationslinie, die er hier schlüssig durchzieht. Wurde es als Kriegswaffe gebaut (bei Garand, Carbine, K.43 und Tokarev wird das wohl kaum einer bezweifeln), dann ist es Kriegsmaterial, egal ob Halb- oder Vollautomat. Ausnahmen gibt es nur für Jagd- und Sportwaffen, und diese müssen eben in einem Prüfverfahren "beweisen", dass sie auch solche sind. Dazu sollten sie sich eben merklich von Kriegswaffen unterscheiden, etwa indem Teile nicht austauschbar sind.

Ja, ich weiß dass dieser Maßstab im europäischen Vergleich sehr streng ist, und auch ich hätte lieber eine Änderung. Das dauernd zu diskutieren, bringt aber rein gar nichts. Die gesetzliche Grundlage müsste geändert werden, alles andere ändert nichts an diesem Verfahren.

Und da auch wieder (in dem Falle durch maddin) munter querfeldein alles durcheinander geworfen wird: verbotene Waffen haben GAR NIX mit Kriegsmaterial zu tun. Bitte nicht immer alles vermischen und in eine Kiste werfen. Im § 17 Abs. 3 steht ausdrücklich, dass DIE BEHÖRDE Ausnahmen für verbotene Waffen durch Ausstellen einer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass vornehmen kann. Im § 18 Abs. 2 steht hingegen ausdrücklich, dass DER BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT Ausnahmen bewilligen (= Ausstellen eines Bescheides) kann.

Auch durch maddin erfolgte die pauschale blödsinnige Aussage, dass "Sammler offensichtlich Pumpguns bekommen". Denkst du allen Ernstes jeder Sammler bekommt einfach so ein paar Bewilligungen für Pumpguns, weil die ja alle so besondere Menschen sind, und man gemeinsam mit der Behörde die "Normalos" mobben will? Am Beginn einer Sammlung stehen nicht der Kauf von Pumpguns, da steht mühevoller jahrelanger Aufbau und Vertrauensgewinn, bis die Sammlung so weit ausgebaut ist, dass man irgendwann behaupten kann, mit Ausnahme dieser und jener verbotenen Waffe hat man alles. Und dann hat (oder "sollte haben") auch die Behörde dafür Verständnis, dass man diese haben möchte.

Wenn du denn unbedingt so eine haben möchtest, dann versuche eben eine Sammlung aufzubauen, an deren Ende genau eine dieser Waffen steht - dann hast du eventuell dir eine Eselsbrücke geschlagen und die Behörde so hintergangen. Gewonnen hat aber letztlich keiner, da eventuell dann deshalb für andere Sammler dieser Weg geschlossen wird, du weil du zuerst jahrelangen Aufwand und viel Geld hineingesteckt hast, und die Behörde, weil sie dir vertraut hat. War oder wäre dir es das wert?

Auch hier ist die Frage nicht welcher Personengruppe man angehören muss, um was zu bekommen. Hier ist die Frage, wieso brauchst du genau eine Pumpgun? Ich weiß, bei Kat.C Waffen haben wir dieses Problem nicht und wir kaufen uns was uns gefällt. Aber auch hier ist es eben gesetzlich so, und darum kommen wir nicht herum - daran haben weder die Sammler noch die Jäger Schuld. Wenn du einen guten Grund dafür hast, dann wirst du es auch bekommen. Auch als Sportschütze.
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Maddin » Do 12. Mai 2016, 11:33

Nochmal zur Klarstellung, ich habe wirklich keinen Neid auf andere Waffenbesitzer und das meine ich wirklich ernst. Es fängt aber auch bei der Willkür der einzelnen Behörden in den Ländern an. Ich lebe in der Steiermark, hier haben wir es mal grundsätzlich nicht sooo schlecht. Schaut aber in Wien diesbezüglich schon wieder ganz anders aus was man so hört, zB. beim Thema Zivildienst etc.

Es ist nur aus meiner Sicht die ganze Sache mit den Stückbeschränkungen oder den Einstufungsprüfungen nicht nachvollziehbar und an keine objektiv rechtfertigenden Überlegungen geknüpft. Kat C und D kann ich haben soviel ich möchte und ganz egal von welcher Marke und bei Kat.B wird man in Ö derart schikaniert dass es behördlich fast nicht mehr ärger geht ? Wie ist denn das innerhalb eines Rechtssystems erklärbar ?

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von BigBen » Do 12. Mai 2016, 13:42

Maddin hat geschrieben:Nochmal zur Klarstellung, ich habe wirklich keinen Neid auf andere Waffenbesitzer und das meine ich wirklich ernst. Es fängt aber auch bei der Willkür der einzelnen Behörden in den Ländern an. Ich lebe in der Steiermark, hier haben wir es mal grundsätzlich nicht sooo schlecht. Schaut aber in Wien diesbezüglich schon wieder ganz anders aus was man so hört, zB. beim Thema Zivildienst etc.

Es ist nur aus meiner Sicht die ganze Sache mit den Stückbeschränkungen oder den Einstufungsprüfungen nicht nachvollziehbar und an keine objektiv rechtfertigenden Überlegungen geknüpft. Kat C und D kann ich haben soviel ich möchte und ganz egal von welcher Marke und bei Kat.B wird man in Ö derart schikaniert dass es behördlich fast nicht mehr ärger geht ? Wie ist denn das innerhalb eines Rechtssystems erklärbar ?



Wow du schaffst es so viele verschiedene Teilbereiche in einen Topf zu werfen und zu vermischen dass es mir im Moment nicht mehr möglich ist einen koheränten Gedanken zu deiner Aussage zu fassen :mrgreen:
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Maddin » Do 12. Mai 2016, 14:36

BigBen hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Nochmal zur Klarstellung, ich habe wirklich keinen Neid auf andere Waffenbesitzer und das meine ich wirklich ernst. Es fängt aber auch bei der Willkür der einzelnen Behörden in den Ländern an. Ich lebe in der Steiermark, hier haben wir es mal grundsätzlich nicht sooo schlecht. Schaut aber in Wien diesbezüglich schon wieder ganz anders aus was man so hört, zB. beim Thema Zivildienst etc.

Es ist nur aus meiner Sicht die ganze Sache mit den Stückbeschränkungen oder den Einstufungsprüfungen nicht nachvollziehbar und an keine objektiv rechtfertigenden Überlegungen geknüpft. Kat C und D kann ich haben soviel ich möchte und ganz egal von welcher Marke und bei Kat.B wird man in Ö derart schikaniert dass es behördlich fast nicht mehr ärger geht ? Wie ist denn das innerhalb eines Rechtssystems erklärbar ?



Wow du schaffst es so viele verschiedene Teilbereiche in einen Topf zu werfen und zu vermischen dass es mir im Moment nicht mehr möglich ist einen koheränten Gedanken zu deiner Aussage zu fassen :mrgreen:


Irgendwo muss man ja mal seine Gedanken zum Ausdruck bringen. Mehr wollte ich damit auch nicht erreichen. Dass es derzeit in Österreich halt so ist, ist echt ärgerlich.

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von LTE » Do 12. Mai 2016, 15:51

Was mich ja am allermeisten interessieren würde, eine Aussage der Person, die das alles erst verbockt hat.
Ich wette 500€ die gute liest mit und freut sich einen Schneekönig, weil sie es allem und jedem zeigt und vom Chef gibt vermutlich immer warme worte zur baldigen Beförderung, die es nie geben wir, weil als Bauernopfer ist sie genau am richtig platz, wenn sich nämlich der Wind dreht, wird sie so einen auf den Zeiger kriegen, weil sie ja nicht einmal eine anfrage vom VGH beantworten kann.

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Senf » Do 12. Mai 2016, 16:36

Promo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ?

Die alte Neiddebatte ... wieso darf er, und ich nicht ...... Deshalb gleich mal vorneweg: wer sich diesen wirklich irren Bewilligungsverlauf ansieht - der gute Herr hat nach Ewigkeiten einen negativen Bescheid bekommen, den angefochten, der VwGh hat ihm recht gegeben...

Zwischenteil zur leichteren Lesbarkeit entfernt

...Wenn du einen guten Grund dafür hast, dann wirst du es auch bekommen. Auch als Sportschütze.


Richtig! Man müsste das Gesetzessystem auf neue Füße stellen, solange das nicht passiert (und das wird auf absehbare Zeit auch so bleiben), müssen wir schon froh sein dass es zumindest mit guter Begründung und einem jahrelangen Rechtsstreit, der mit teilweise kruden Aussagen künstlich verlängert wurde, letztendlich ein Happy End für den Herren gegeben hat.

Damit auch für "Normalos" HAs in jedweder Ausführung legal käuflich erwerbbar werden, müsste zumindest die KM-Vo "modernisiert" werden, die Praxis einiger Ministerialbeamten grundlegend hinterfragt werden und eine Sportordnung wo LW-HAs ausdrücklich vorkommen würd auch nicht schaden. Da aber auch bei diesen Dingen gilt "Wie der Herr, so es Gscher" geht das nur wenn auch von politischer Seite eindeutige Änderungen kommen. Ihr glaubt ja wohl net wirklich dass im Bürokratie und Beamtenparadies Österreich, auch nur irgendwas ohne Segen von Oben passiert.
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von hasgunz » Do 12. Mai 2016, 18:40

Also der hat 6 Jahre dafür gekämpft, dass er Recht bekommt.
Vor solchen Sachen ziehe ich meinen Hut, der Mann hat echt Nerven aus Titanlegierungen!

Lg

PS: bezüglich "Waffen die <= Polizeiwaffen" sind, heißt das, dass meiner HA Mini Uzi nix mehr im Weg steht? :mrgreen:
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von DerDaniel » Do 12. Mai 2016, 19:38

Ich finde diese "Überlegenheit"-Argumentation an sich sehr bedenklich.
Hier wird davon gesprochen, dass der Bürger nicht fähig sein darf dem Staat zu widerstehen. Wenn also mal jemand auf die Idee kommt Juden/Moslems/Homosexuelle/DenkDirWas einzusammeln, sind sie schutzlos ausgeliefert, da sie nach dem Denken nicht mal die Möglichkeit haben dürfen, einem menschenrechtswidrigen Angriff zu widerstehen.
Das ein Staat so argumentieren muss... :think:

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von Martin P » Do 12. Mai 2016, 22:51

hasgunz hat geschrieben:bezüglich "Waffen die <= Polizeiwaffen" sind, heißt das, dass meiner HA Mini Uzi nix mehr im Weg steht? :mrgreen:


Nur ein Verfahren über mehrere Jahre und durch alle Instanzen, Gutachter- und sonstige Kosten, die du selber blechen musst sowie ein paar weitere Schikanen. Falls du es dann tatsächlich durchbekommen haben solltest, wird die EU aus Vollautomaten zurückgebaute Halbautomaten endgültig verboten haben und du darfst sie wieder abgeben ...

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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA

Beitrag von hasgunz » Fr 13. Mai 2016, 03:13

Martin P hat geschrieben:Nur ein Verfahren über mehrere Jahre und durch alle Instanzen, Gutachter- und sonstige Kosten, die du selber blechen musst sowie ein paar weitere Schikanen. Falls du es dann tatsächlich durchbekommen haben solltest, wird die EU aus Vollautomaten zurückgebaute Halbautomaten endgültig verboten haben und du darfst sie wieder abgeben ...

Gelobt sei der Herr!

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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