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von gewo » Mo 23. Mai 2016, 15:11
Maddin hat geschrieben:Kann es sein, dass vor 3 Jahren noch anders bei den Behörden die Erweiterung erteilt wurde ? Wäre ja ein Grund für ein Verfahren bis zum VwGH, vielleicht hat man damals die Erweiterung noch "leichter" bekommen und 1-2 Listen haben ausgereicht. Ich bin leider erst seit kurzem im Geschäft, kann das also nicht beurteilen.
und wieder so eine kopfstandaktion
"..Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Juli 2012 um Erweiterung seiner am 22. September 2011 ausgestellten Waffenbesitzkarte
von zwei Stück auf neun Stück,.."
"...Der bekämpfte Bescheid nennt (in der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen) für das Jahr 2013
vier Wettbewerbsveranstaltungen (zum Teil offenbar mit mehreren Bewerben) an denen der Beschwerdeführer teilgenommen hat. Auch in den Jahren 2011 und 2012 hat der Beschwerdeführer nach dem angefochtenen Bescheid offenbar an mehreren einschlägigen Veranstaltungen teilgenommen...."
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gewo am Mo 23. Mai 2016, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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