Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2933
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von Myon » So 29. Mai 2016, 21:51

Ich war mir Freitag meinen Europäischen Feuerwaffenpass ausstellen lassen. Ging soweit alles schnell und Reibungslos nur mit meinen Zubehöreinträgen gabs Probleme. Die konnte ich laut Sachbearbeiterin nicht übernehmen sonder halt nur die "Hauptwaffe". Gibt es da jetzt die Möglichkeit mittels Ausdruck der Zubehöreinträge diese trotzdem mitzunehmen? Oder sonst eine Möglichkeit? Ich sollte normalerweise nur die eingetragenen Waffen auch wirklich im EU Auslang brauchen aber wer weiß was kommt, deshalb frage ich jetzt schonmal nach :)

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von rupi » So 29. Mai 2016, 22:00

Wechselsysteme müssen zuerst zur ganzen Waffe umgeschrieben werden damit sie in den Europäischen eingetragen werden können....

da hat mein Sachbearbeiter ein wenig geflucht als ihm das die ZWR Hotline so bestätigt hat
member the old PD design ? oh I member

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von gewo » So 29. Mai 2016, 22:50

rupi hat geschrieben:Wechselsysteme müssen zuerst zur ganzen Waffe umgeschrieben werden damit sie in den Europäischen eingetragen werden können....

da hat mein Sachbearbeiter ein wenig geflucht als ihm das die ZWR Hotline so bestätigt hat


seltsame auskunft

ich kenn einige leute die zb blaser wechsellaeufe in irgendwelchen godzilla kalibern im eufwp stehen haben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von rupi » So 29. Mai 2016, 23:00

gewo hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:Wechselsysteme müssen zuerst zur ganzen Waffe umgeschrieben werden damit sie in den Europäischen eingetragen werden können....

da hat mein Sachbearbeiter ein wenig geflucht als ihm das die ZWR Hotline so bestätigt hat


seltsame auskunft

ich kenn einige leute die zb blaser wechsellaeufe in irgendwelchen godzilla kalibern im eufwp stehen haben

bei mir gings um Kat B Wechselsysteme
member the old PD design ? oh I member

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von gewo » Mo 30. Mai 2016, 07:14

rupi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:Wechselsysteme müssen zuerst zur ganzen Waffe umgeschrieben werden damit sie in den Europäischen eingetragen werden können....

da hat mein Sachbearbeiter ein wenig geflucht als ihm das die ZWR Hotline so bestätigt hat


seltsame auskunft

ich kenn einige leute die zb blaser wechsellaeufe in irgendwelchen godzilla kalibern im eufwp stehen haben

bei mir gings um Kat B Wechselsysteme


warum sollte das ein unterschied sein bezueglich eufwp
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von rupi » Mo 30. Mai 2016, 08:33

gewo hat geschrieben:warum sollte das ein unterschied sein bezueglich eufwp

frag das diejenigen die das ZWR verbrochen haben


es gibt nämlich keine Möglichkeit für drag&drop von Kat B Zubehör
habs selbst mit angesehen
member the old PD design ? oh I member

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von gewo » Mo 30. Mai 2016, 08:53

rupi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:warum sollte das ein unterschied sein bezueglich eufwp

frag das diejenigen die das ZWR verbrochen haben


es gibt nämlich keine Möglichkeit für drag&drop von Kat B Zubehör
habs selbst mit angesehen


dann muss ers manuell eintragen
unabhaengig vom ZWR

das ist laut BMI abt III/3 moeglich
habe das damals bei der gesetzeswerdung mit denen diskutiert

weil ja oft genug waffen auf dem EUFWP benoetigt werden die gar nicht selber besessen werden

also zb eine jagdgesellschaft faehrt nach namibia
mit dabei ist nicht nur die R8 sondern eben auch der wechsellauf in .888godzilla oder was auch immer halt

solche laeufe sind selten, teuer und werden oft gemeinsam angeschafft
man braucht die dinger ja oft nur dreimal im leben oder seltener

d.h. kollege A fliegt mit dem teil am EUFWP nach namibia
uebergibt den dann im hotel dem kollegen B der zwischenzeitlich nachgekommen ist und dessen jagdurlaub gerade beginnt

BEIDE brauchen den eintrag im EUFWP
waffen die im ZWR sind koennen aber immer nur auf JENE person eingetragen werden der die waffe gehoert
daher gibt es die moeglichkeit waffen in den EUFWP einzutragen welche NICHT im ZWR eingetragen sind (oder auf wen anderen eingetragen sind)

es gibt noch ein halbes dutzend faelle wo das auch erforderlich ist
waffen die gegenstand einer geschaeftstaetigkeit sind (waffenhandel) und die regelmaessig jede woche mit dem angestellten uebers deutsche eck muessen zB

oder privat ausgeliehene waffen, wenn zb ein wettkampfteilnehmer drei oder vier waffen im auto zum wettkampfort mitnimmt weil die anderen sportschuetzen fliegen und waffentransport im flugzeug .. ein ganz eigenes thema .. wenn moeglich vermeidet ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2933
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von Myon » Mo 30. Mai 2016, 08:56

Also hat dein Sachbearbeiter zuerst alles aus den WS rausgenommen auf ne eigene Waffe, dann den Wisch ausgedruckt und dann wieder zurück als WS gebucht? Hm soviel freie Plätze hätte ich nicht :)
Außerdem wär mir meine Sachbearbeiterin ausgeflippt am Fenstertag :lol:

@Gewo
Interessant, dürfte doch andere Alternativen geben aber das weiß wiederkam eine 0815 Tante auf der Buddel nicht..... Und ich Zahl jetzt sicher nicht nochmal dafür, wie gesagt sind nur Läufe die ich eigentlich nicht brauchen sollte....

Benutzeravatar
loksi67
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: Di 3. Aug 2010, 22:45
Wohnort: wien

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von loksi67 » Mo 30. Mai 2016, 08:57

hmm, war das nicht ein interpretationsfehler bzw userfehler in der eingabe? im eufwp belegt der wechsellauf einen vollwertigen platz - wir haben etliche silhouettenschützen die verschiedene wechselläufe zum contender haben und damit zu internat. bewerben fahren
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von rupi » Mo 30. Mai 2016, 08:59

gewo hat geschrieben:dann muss ers manuell eintragen
hab ich was anderes behauptet ?

gewo hat geschrieben:das ist laut BMI abt III/3 moeglich
habe das damals bei der gesetzeswerdung mit denen diskutiert

weil ja oft genug waffen auf dem EUFWP benoetigt werden die gar nicht selber besessen werden

also zb eine jagdgesellschaft faehrt nach namibia
mit dabei ist nicht nur die R8 sondern eben auch der wechsellauf in .888godzilla oder was auch immer halt

solche laeufe sind selten, teuer und werden oft gemeinsam angeschafft
man braucht die dinger ja oft nur dreimal im leben oder seltener

d.h. kollege A fliegt mit dem teil am EUFWP nach namibia
uebergibt den dann im hotel dem kollegen B der zwischenzeitlich nachgekommen ist und dessen jagdurlaub gerade beginnt

BEIDE brauchen den eintrag im EUFWP
waffen die im ZWR sind koennen aber immer nur auf JENE person eingetragen werden der die waffe gehoert
daher gibt es die moeglichkeit waffen in den EUFWP einzutragen welche NICHT im ZWR eingetragen sind (oder auf wen anderen eingetragen sind)

es gibt noch ein halbes dutzend faelle wo das auch erforderlich ist
waffen die gegenstand einer geschaeftstaetigkeit sind (waffenhandel) und die regelmaessig jede woche mit dem angestellten uebers deutsche eck muessen zB

oder privat ausgeliehene waffen, wenn zb ein wettkampfteilnehmer drei oder vier waffen im auto zum wettkampfort mitnimmt weil die anderen sportschuetzen fliegen und waffentransport im flugzeug .. ein ganz eigenes thema .. wenn moeglich vermeidet ...


das hast jetzt schön getippt, ändert aber nix daran dass es kein Drag&Drop für Kat B Zubehör im ZWR gibt

und um dieses Problem gehts dem Myon
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von rupi » Mo 30. Mai 2016, 09:01

Myon hat geschrieben:Also hat dein Sachbearbeiter zuerst alles aus den WS rausgenommen auf ne eigene Waffe, dann den Wisch ausgedruckt und dann wieder zurück als WS gebucht? Hm soviel freie Plätze hätte ich nicht :)
Außerdem wär mir meine Sachbearbeiterin ausgeflippt am Fenstertag :lol:

genau so hat es die Dame von der ZWR Hotline meinem Sachbearbeiter erklärt

"dafür gibt es keine andere Möglichkeit" hats durchs Telefon geheißen


(wenn dir der Sachbearbeiter die WBK vollmüllt/überfüllt und 5min später wieder freiräumt dann hat das für dich keine Konsequenzen)
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2933
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von Myon » Mo 30. Mai 2016, 10:10

Hm jetzt ist es zu spät, die wichtigen Sachen sind aber oben. Danke euch trotzdem allen!

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Eu. Feuerwaffenpass und Zubehöreintrag

Beitrag von Stickhead » Mo 30. Mai 2016, 11:31

Das mit dem "Zubehör in normale Waffe umtragen" (nur fürn EUFWP) stimmt. Da hat mein SB auch geflucht :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Antworten