Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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as1978
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von as1978 » Di 7. Jun 2016, 09:23

Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.

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rupi
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von rupi » Di 7. Jun 2016, 09:55

as1978 hat geschrieben:Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.

§ 25. (1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
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as1978
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von as1978 » Di 7. Jun 2016, 10:38

Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.

masterman04
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von masterman04 » Di 7. Jun 2016, 14:30

as1978 hat geschrieben:Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.


Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Behörde darauf hinzuweisen. Dafür sind sie ja schließlich da...

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