EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Sa 11. Jun 2016, 14:58

Ja aber ist dann nicht das zusammen fehl am Platz? Oder lässt das einfach die Möglichkeit offen das mein eins der beiden einfach herumliegen lassen kann?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 15:16

Wie sieht es jetzt mit Signalpistolen wie Heckler & Koch P2A1 aus? https://www.waffengebraucht.at/node/240334

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rhodium » Sa 11. Jun 2016, 15:38

Eine Abschaffung der SV-Option durch vorgeschriebene getrennte Lagerung wäre für mich eines der größten Übel.

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Re: AW: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rhodium » Sa 11. Jun 2016, 15:40

rhodium hat geschrieben:Eine Abschaffung der SV-Option durch vorgeschriebene getrennte Lagerung wäre für mich eines der größten Übel.


@exi
Schönes Ding und noch frei ... würde ich kaufen, da ist nichts verloren. Preise um 100 euro sind ok dafür. Sind meistens Schweizer Lizenzbauten = Raketenpistolen 78 (nagel mich nicht auf die Zahl fest) und keine HK Originale.

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Re: AW: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 15:50

rhodium hat geschrieben:@exi
Schönes Ding und noch frei ... würde ich kaufen, da ist nichts verloren. Preise um 100 euro sind ok dafür. Sind meistens Schweizer Lizenzbauten = Raketenpistolen 78 (nagel mich nicht auf die Zahl fest) und keine HK Originale.

Jetzt sind sie frei, aber werden sie es auch bleiben? Sind da auch so Dinge wie zB. die Raketenpistolen 78 gemeint?
Bei der ganzen Sache kann man echt den Durchblick verlieren ...

Artikel 10a
[...]
(3) Schreckschuss- und Signalwaffen, die die technischen Spezifikationen nach Artikel 10a Absatz 1 nicht erfüllen, werden ein Jahr nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 10a Absatz 1 den Kategorien A und B in Anhang I Teil II zugeordnet.
[...]
http://data.consilium.europa.eu/doc/doc ... NIT/de/pdf

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 15:56

Steht da jetzt eigentlich etwas darüber drin, dass man irgendwelche Waffen, egal welcher Kategorie nur noch besitzen darf, wenn man in einem Verein ist? Ich bin zwar im Faustfeuerwaffenclub aber in keinem Verein, der meine Langwaffen rechtfertigen würde.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 16:06

Tobi1987 hat geschrieben:Steht da jetzt eigentlich etwas darüber drin, dass man irgendwelche Waffen, egal welcher Kategorie nur noch besitzen darf, wenn man in einem Verein ist? Ich bin zwar im Faustfeuerwaffenclub aber in keinem Verein, der meine Langwaffen rechtfertigen würde.


So steht es zumindest für "Sportschützen" geregelt. Aber die wenigsten sind in Österreich "offiziell" Sportschützen. Das habe ich auch noch nicht ganz durchschaut wie das für uns auszulegen ist.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 16:08

Ich will dann nur nicht ohne Verein dastehen und hilflos zusehen, wie mir die Knarren weggenommen werden. Also das ganze ist dermaßen zum Kotzen...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bluefish » Sa 11. Jun 2016, 16:13

Dann gründen wir einen Sportschützenverein für alle Waffen und veranstalten virtuelle Turniere mit Ranglisten [emoji41]

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 16:14

Wieso nicht? Hauptsache es steht auf irgendeinem scheiß Papier. Darauf sind sie ja so geil, dann passt alles.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 16:16

Tobi1987 hat geschrieben:Ich will dann nur nicht ohne Verein dastehen und hilflos zusehen, wie mir die Knarren weggenommen werden. Also das ganze ist dermaßen zum Kotzen...


Naja es gibt viele Waffen in Österreich für die es jetzt keine sportlichen Disziplinen ansich gibt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, sind die ganzen Heeresbewerbe mit den Stg's eine Rechtfertigung ein AUG zu besitzen oder muss man dann mit der eigenen Waffe dort beim Bewerb auch schießen, was ja soweit ich weiß nicht der Fall ist wenn man bei einem HSV-Bewerb mitschießt. Irgendwie alles Fragen die mehr als nur Rätsel aufgeben, die aber in diesen Entwürfen auch gar nicht berücksichtigt werden weil der Fachverstand fehlt. Und das macht die Geschichte derart unberechenbar...

Endgültig sicher kann dir deine Frage wohl niemand beantworten fürchte ich... Wenn natürlich die ganzen "Spaßgeräte" verboten werden dann wäre das ein Witz...

@Bluefish: anerkannte internationale/europäische Wettbewerbe und Disziplinen sind verpflichtet...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 16:22

Gibt's Beispiele was dann mit den Waffen passiert, wenn man keine Berechtigung mehr hat? Kann man sie dann noch verkaufen (nur zum Teufel an wen)? Wir reden hier von rechtmäßig erworbenem Besitz im Wert von mehreren tausend Euro, aber das muss ich hier sowieso niemandem erzählen.

Ich hab jetzt mal 3 Stk. 10-Schuss Magazine für die R94 bestellt (zum aufgesetzt Schießen mit dem Zielfernohr ohnehin nützlich) und hole das mitgelieferte 10 Schuss Magazin der Remington 7615 aus dem Keller. Sobald die Verschärfung dann kommt werde ich selbstverständlich sämtliche 30-Schuss Magazine schreddern und im gelben Sack entsorgen. :angelic-sunshine:

Es würde mich nichtmal mehr wundern, wenn Kreditkarten- und Kontoabrechnungen kontrolliert werden und man dann wissen will, was mit den 2014 bestellten Magazinen geschehen ist, bei all der Überwachung. :angry-jumpinganger:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Flouwert » Sa 11. Jun 2016, 16:32

Tobi1987 hat geschrieben:Es würde mich nichtmal mehr wundern, wenn Kreditkarten- und Kontoabrechnungen kontrolliert werden und man dann wissen will, was mit den 2014 bestellten Magazinen geschehen ist, bei all der Überwachung. :angry-jumpinganger:


Darum ist sowieso immer bevorzugt zu Barzahlung zu raten - und zwar egal bei welchem Einkauf. Solange das zumindest noch erlaubt ist. Alles, wirklich ALLES was nachverfolgbar ist, kann offenbar eines Tages gegen dich verwendet werden. So weit sind wir schon. Traurig, aber wahr. Eine kleine Gesetzesänderung, und zack! Wer hätte noch vor kurzem gedacht, das Magazine eines Tages illegal werden könnten?

Vielleicht sind auch Zieloptiken eines Tages illegal? Oder Bierkisten - während 6er-Tragerl weiter legal bleiben... :mrgreen:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 16:58

Tobi1987 hat geschrieben:Gibt's Beispiele was dann mit den Waffen passiert, wenn man keine Berechtigung mehr hat? Kann man sie dann noch verkaufen (nur zum Teufel an wen)? Wir reden hier von rechtmäßig erworbenem Besitz im Wert von mehreren tausend Euro, aber das muss ich hier sowieso niemandem erzählen.

Ich hab jetzt mal 3 Stk. 10-Schuss Magazine für die R94 bestellt (zum aufgesetzt Schießen mit dem Zielfernohr ohnehin nützlich) und hole das mitgelieferte 10 Schuss Magazin der Remington 7615 aus dem Keller. Sobald die Verschärfung dann kommt werde ich selbstverständlich sämtliche 30-Schuss Magazine schreddern und im gelben Sack entsorgen. :angelic-sunshine:

Es würde mich nichtmal mehr wundern, wenn Kreditkarten- und Kontoabrechnungen kontrolliert werden und man dann wissen will, was mit den 2014 bestellten Magazinen geschehen ist, bei all der Überwachung. :angry-jumpinganger:


Hört sich halt alles verdächtig nach dem deutschen Modell an, nur fraglich ob das österreichische Modell bereit für eine solche Umstellung ist. Es gibt halt bei uns auch einfach zu wenig Wettbewerbe für die vielen unterschiedlichen HA. Wo schießt man beispielsweise mit seinem 9mm Para Aug bei einem Bewerb ? Oder mit seinem AUG A3 SE ? Sind halt in erster Linie klassische SV-Geräte bzw. Spaßgeräte.

Sollten allerdings Bankkonten wirklich nach Einkäufen oder Verbindungen zu solchen Shops untersucht werden dann weiß ich wirklich nicht was der nächste Schritt dieser Regierungen sein wird...Allerdings ist eines klar, noch ist das alles nicht verboten und rückwirkende Strafverfolgung gibts nicht.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Sa 11. Jun 2016, 17:06

Viel Spaß mit den SSW, da wird sicherlich niemand was registrieren, weil davon niemand was wissen wird.
Und wieder 100k weitere illegale Waffenbesitzer geschaffen :clap:
Das System funktioniert!

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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