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von BigBen » Di 21. Jun 2016, 12:56
Jetzt geht sowas wieder los...
Nein, sowas wird in AT (im Moment danke EU noch weniger) keine Kat. B Einstufung mehr bekommen. Die einzige Chance wäre evtl. wenn jemand den Bescheid der BT96 von damals in die Hände bekommen könnte und dann klagt - sofern das Teil baugleich mit der BT96 ist.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf