EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Do 21. Jul 2016, 11:09

Sind nicht eh Ausnahmen für Sportschützen vorgesehen und die dürfen noch 30er Mags etc. haben? So habe ich das zumindest verstanden. Ist natürlich trotzdem alles zusammen eine Riesen-Sauerei...aber es würde zumindest IPSC etc. retten.
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DerDaniel
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerDaniel » Do 21. Jul 2016, 11:14

Reine Vermutung von mir, also mit Vorsicht zu genießen:
Ich schätze das Magazinlimit wird nicht genauer definiert, sondern bleibt so offen und die einzelnen Staaten werden es dann Ausformulieren dürfen. Hier wiederum werden sie sich hoffentlich an die schon bestehende deutsche Praxis halten und die Mag-Größe ist grundsätzlich egal, es muss jedoch ein (nicht permanenter) Begrenzer eingebaut werden.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von jagawirth » Do 21. Jul 2016, 11:44

DerDaniel hat geschrieben:Reine Vermutung von mir, also mit Vorsicht zu genießen:
Ich schätze das Magazinlimit wird nicht genauer definiert, sondern bleibt so offen und die einzelnen Staaten werden es dann Ausformulieren dürfen. Hier wiederum werden sie sich hoffentlich an die schon bestehende deutsche Praxis halten und die Mag-Größe ist grundsätzlich egal, es muss jedoch ein (nicht permanenter) Begrenzer eingebaut werden.

Denke ich auch. Die Staaten können meist Ausnahmen definieren bzw. bleibt die detailierte Umsetzung oftmals den einzelnen Staaten überlassen. In Österreich wird das dann so gehandhabt, dass man die Vorgaben möglichst übererfüllt und sich dann auf die höhere Ebene ausredet.
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 21. Jul 2016, 12:04

DerDaniel hat geschrieben:Reine Vermutung von mir, also mit Vorsicht zu genießen:
Ich schätze das Magazinlimit wird nicht genauer definiert, sondern bleibt so offen und die einzelnen Staaten werden es dann Ausformulieren dürfen. Hier wiederum werden sie sich hoffentlich an die schon bestehende deutsche Praxis halten und die Mag-Größe ist grundsätzlich egal, es muss jedoch ein (nicht permanenter) Begrenzer eingebaut werden.


Aber ist es in Deutschland nicht so, dass es bei jeder Schusswaffe vom Bedürfnis abhängt ? Und da sagt die deutsche Sportordung halt nicht mehr als 10 Schuss, also ist alles über 10 Schuss nicht vom Bedürfnis gedeckt und daher verboten. Heißt wiederum, dass man in Österreich eine gänzlich neue Regelung braucht, denn für Selbstverteidigung gibts keine Begrenzung. Ebensowenig in Deutschland für die Jagd (ein Jäger darf ein 30er Magazin haben, aber halt nicht mit 30 Schuss auf der Jagd verwenden, sehrwohl aber auf dem Schießstand, außer es gibt natürlich eine Standordnung die das verbietet).

Übrigens verstehe ich den Unterschied zwischen Begrenzer und kleinem Magazin nicht. Macht doch für uns Österreicher keinen Unterschied. Hat ein Mag den Begrenzer nicht drin, Kat. A und Entzug aller dazugehörigen Waffen. Vermutlich auch Verlässlichkeit weg und die übrigen Waffen kassieren sie auch gleich ein.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Do 21. Jul 2016, 12:06

jagawirth hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Reine Vermutung von mir, also mit Vorsicht zu genießen:
Ich schätze das Magazinlimit wird nicht genauer definiert, sondern bleibt so offen und die einzelnen Staaten werden es dann Ausformulieren dürfen. Hier wiederum werden sie sich hoffentlich an die schon bestehende deutsche Praxis halten und die Mag-Größe ist grundsätzlich egal, es muss jedoch ein (nicht permanenter) Begrenzer eingebaut werden.

Denke ich auch. Die Staaten können meist Ausnahmen definieren bzw. bleibt die detailierte Umsetzung oftmals den einzelnen Staaten überlassen. In Österreich wird das dann so gehandhabt, dass man die Vorgaben möglichst übererfüllt und sich dann auf die höhere Ebene ausredet.


das ist ja eben das Problem. Dann bekommt keiner meiner die Bezeichnung Sportschütze außer du bist in der Meisterschaft vorne dabei oder gar nur die von der WM quali.

Ich traue denen leider viel zu wenn es um schwammige Definitionen geht. Siehe WP und vieles mehr...

bezüglich der großen Magazine für Jäger in Deutschland: da gab es ja erst unlängst das riesen tam tam. Ein Sachbearbeiter hat nämlich für eine 10/22 nur ein 2 Schuss Magazin in die Karte eintragen wollen. Das ging dann durch alle Instanzen und das Ergebnis führte dann zu großer Rechtsunsicherheit...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von wolpertinger » Do 21. Jul 2016, 12:09

BigBen hat geschrieben:Sind nicht eh Ausnahmen für Sportschützen vorgesehen und die dürfen noch 30er Mags etc. haben? So habe ich das zumindest verstanden. Ist natürlich trotzdem alles zusammen eine Riesen-Sauerei...aber es würde zumindest IPSC etc. retten.


Wenn die Ausnahmen so durchgeführt werden wie z.B.: beim Waffenpass für Polizisten.......mich würde eine Magbeschränkung zwar (derzeit) nicht treffen ABER jedes Stück der Salami das hergegeben bzw. abgeschnitten wird ist eines zuviel! Wer weiß, vielleicht werd ich ja irgendwann IPSC-Schütze, dann würde es mich treffen!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Reaper » Do 21. Jul 2016, 13:38

Maddin hat geschrieben:Und da sagt die deutsche Sportordung halt nicht mehr als 10 Schuss, also ist alles über 10 Schuss nicht vom Bedürfnis gedeckt und daher verboten.


Nur für HA, nicht für Pistolen usw..
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Do 21. Jul 2016, 13:59

Hier mal ein Antwortschreiben von der UK-SPÖ (Labor) - ein Anschauungsbeispiel an Realitätsverweigerung und für den Glauben durch Verbote und das Einschränken individueller Freiheiten bessere Menschen machen zu können:

Dear Mr. x,

Thank you for taking the time to contact me concerning the proposal to strengthen the current EU Firearms Directive. The proposal was launched on November 18 and is in line with the declaration by Home Affairs Ministers on 29 August 2015, repeating the call for the revision of the Firearms Directive and for a common approach on the deactivation of firearms.

Labour MEPs have always supported tough firearms laws both at home and abroad and our support will continue as these proposals make their way through the legislative process which is hoped to be concluded swiftly.

On the 7th December the proposal was brought to the Parliament's lead committee on single market issues, the Internal Market and Consumer Protection Committee (IMCO). The Parliament will now start to review and amend the proposal in January 2016, as soon as the MEP who will be responsible for the report from the Parliament's side, the Rapporteur, is announced.

The key changes to the existing rules in order to improve and toughen the current EU firearms law cover eight keys areas: stricter rules on on-line sales; a ban on certain automatic weapons; the inclusion in the scope of the directive of blank firing weapons which have the potential to be transformed into a firearm; greater restrictions on the use and circulation of deactivated firearms; creation of national registers of deactivated firearms; collectors and brokers will now be brought into the scope of the directive; better traceability of firearms which means an improved marking system and an enhanced information exchange on firearms between Member States.

Under the 2008 Firearms Directive firearms are not required to be on any register once deactivated. Evidence gathered by Commission studies showed this is a serious weakness in the EU legislation in terms of security. In fact, Slovakian media reported in February that the terrorists attacking Charlie Hebdo in January bought their Kalashnikovs legally in Slovakia, where they were sold as decommissioned weapons to be used as film props, but then found an expert in Belgium who was able to reactivate them.
The new proposal will introduce stringent minimum common guidelines regarding the deactivation of firearms and will in turn render reactivation much more difficult. As a consequence, for the most dangerous firearms (category A) stricter rules have been introduced – even if they are deactivated. This now means that deactivated firearms from Category A (fully automatic weapons and military weapons) will not be allowed to be owned or traded by private persons (except for museums). A new provision establishes the requirement for record keeping of deactivated firearms in national registries and any transfer (ie change of owner) of deactivated firearms will now also be registered.

For the sake of clarification, I would like to emphasise that hunters will not be affected by the proposed changes. It is true that collectors and brokers will now fall under the scope of the Directive. Collectors have been identified as a possible source of traffic of firearms by the evaluation carried out by the Commission. Therefore, in the new proposal the collectors will still have the possibility to acquire firearms but this will be subject to authorisation/declaration. Since brokers provide services similar to those of dealers, they will also be covered by this Directive.

On all of these areas of improvement Labour MEPs support reform in order to tackle criminality and terrorism across the EU more effectively. I received several e-mails stating that in any case terrorists do not acquire firearms from legal sources and the new proposal is not the right solution. However, perhaps less striking to the public eye, but not less significant – not least in quantitative terms – are the numbers of people in Europe killed by firearms in the context of gun-related crime or in domestic shootings. It is estimated that between 2000 and 2010, over 10,000 victims of murder or manslaughter were killed by firearms in the 28 EU Member States. Every year, over 4000 suicides by firearm are registered in the EU.
Terrorists aside these numbers are simply not acceptable and are a call for action, and we as Labour MEPs believe the Commission's proposal takes the right approach. The proposal only sets stringent minimum firearms laws for EU Member States and Member States may enforce stricter firearms laws in their home country should they choose to do so.

Kind regards,

Jude Kirton-Darling MEP and Paul Brannen MEP

Sent by,

Elliot Robson
Research Assistant
Office of Jude Kirton-Darling MEP and Paul Brannen MEP Labour Members of the European Parliament for the North East of England

Join Jude and Paul’s BIG conversation:
Write to us: Labour Central, Kings Manor, Newcastle, NE1 6PA Phone us: 0191 6200 105 | 07983 794 194 Join our email list: http://eepurl.com/7EpsT Visit our website: www.northeastlabour.eu Find us on Facebook: facebook.com/Jude4thenorthEast | facebook.com/paulbrannenlabour Follow us on Twitter: @Labour4NE | @Jude_KD | @PaulBrannenNE

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rokomech » Do 21. Jul 2016, 14:29

Woher kenne ich diese Phrasen....ahja:
http://www.vlaamsvredesinstituut.eu/sit ... pe_web.pdf

Warum selbst was schreibem, wennn man es auch zusammenkopieren kann......

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Do 21. Jul 2016, 14:33

Allein das Titelbild dieser "Analyse" oder "Studie" beweisst ja schon die mit welcher "Objektivität" das Thema angegangen wurde.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 21. Jul 2016, 14:37

Reaper hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Und da sagt die deutsche Sportordung halt nicht mehr als 10 Schuss, also ist alles über 10 Schuss nicht vom Bedürfnis gedeckt und daher verboten.


Nur für HA, nicht für Pistolen usw..


Ja, ich bin mal davon ausgegangen, dass wir von HA reden.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 21. Jul 2016, 14:42

BigBen hat geschrieben:Sind nicht eh Ausnahmen für Sportschützen vorgesehen und die dürfen noch 30er Mags etc. haben? So habe ich das zumindest verstanden. Ist natürlich trotzdem alles zusammen eine Riesen-Sauerei...aber es würde zumindest IPSC etc. retten.


Ist halt kompliziert zu beurteilen wenn man Länder vergleicht die derart verschiedene Bedürfnisgründe im Gesetz stehen haben. Die Regelung über die wir diskutieren und "hoffen", die interessiert in Deutschland ohnehin niemand, sodass diese Fraktion eben geschlossen für den Vorschlag stimmen könnte. Keine Auswirkung auf Deutschland, aber eine große für den Rest, womit man die Lager wieder vor der Wahl/Abstimmung spalten kann...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Do 21. Jul 2016, 14:55

@Ben: Was willst von Labor Abeordneten auch erwarten? Alles idelogisch und nur nachgeplappert.

Falls jemandem danach steht, seine Nerven mit etwas höher qualitativem Journalismus zu beruhigen, kann hier mal ein sachorientiertes Interview nachlesen:

https://www.novo-argumente.com/artikel/ ... ign=buffer
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Do 21. Jul 2016, 14:59

Maddin hat geschrieben:Ist halt kompliziert zu beurteilen wenn man Länder vergleicht die derart verschiedene Bedürfnisgründe im Gesetz stehen haben. Die Regelung über die wir diskutieren und "hoffen", die interessiert in Deutschland ohnehin niemand, sodass diese Fraktion eben geschlossen für den Vorschlag stimmen könnte. Keine Auswirkung auf Deutschland, aber eine große für den Rest, womit man die Lager wieder vor der Wahl/Abstimmung spalten kann...


Genau das ist ein Problem. Die "Kompromisse" sind wieder eine klassiche divide et impera geschichte. Für D ändert sich - so wie ich das sehe - bzgl. getrennter Lagerung, Kontrollen, Mag Beschränkungen faktisch nix (oder nur wenig). Die hoffen (hoffentlich vergeblich), dass dann die D-Verbände und LWBler wieder Ruhe geben ... während dem Rest die Freiheiten beschnitten werden (und - so es denn jetzt bleibt wie geplant - SV zu Grabe getragen werden kann) ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Do 21. Jul 2016, 15:09

BigBen hat geschrieben:Sind nicht eh Ausnahmen für Sportschützen vorgesehen und die dürfen noch 30er Mags etc. haben? So habe ich das zumindest verstanden. Ist natürlich trotzdem alles zusammen eine Riesen-Sauerei...aber es würde zumindest IPSC etc. retten.

Ausnahmen sind möglich. Wer eine solche Ausnahme bekommt wird man in Zukunft sehen.
Wenn es keinen Rechtsanspruch gibt kann ein Bittsteller bez. einer Ausnahmegenehmigung ohne Rechtfertigung abgelehnt werden.
Eines in nämlich klar: Die EU Ansage ist das man keine Langwaffen Mags >20 (bzw. im schlechteren Fall >10) haben will. Mal schauen wie sich das in der Ausnahmeaustellungspraxis niederschlägt.

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