EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich vertraue in diesem Fall aber auf die Bequemlichkeit der österreichischen Behörden sowie die Aussage des Innenministers dass sich für österreichische Legalwaffenbesitzer nichts ändern wird. An dieser Aussage werden er und seine Partei bei den nächsten Wahlen nämlich von den LWB gemessen werden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Thor hat geschrieben:will keinen neuen thread aufmachen - passt eigenltich nicht ganz hier her, oder doch?
hab einen ha verkauft, der käufer bekam prompt einen anruf von seiner bh mit der frage ob das eh kein km ist weil dann sind weitere formulare nötig und das es sein kann, daß das verkaufte objekt bald verboten wird und wenn man glück hat nur technische änderungen vorgenommen werden müssen damit man das mag nicht heraus nehmen kann usw, usw, usw....
irgendwie nett das man informiert wird das was im busch ist aber auf der anderen seite ist es irgendwie seeehr komisch ....
hoffe ich trete da jetzt nicht was los - wenn doch dann bitte löschen.
mfg
In solchen Fällen die Sachbearbeiter sofort aufklären:
http://diepresse.com/home/politik/eu/50 ... erschaerft
Zitat:
Laut Innenminister Sobotka wird es für Waffenbesitzer in Österreich keine Änderungen geben.
Sie werden doch dem Innenminister nicht unterstellen wollen, dass er die Unwahrheit sagt! Vorauseilender Gehorsam vor Dingen, die es nicht geben wird, ist nicht notwendig!
LG
Steyrer
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Thor hat geschrieben:will keinen neuen thread aufmachen - passt eigenltich nicht ganz hier her, oder doch?
hab einen ha verkauft, der käufer bekam prompt einen anruf von seiner bh mit der frage ob das eh kein km ist weil dann sind weitere formulare nötig und das es sein kann, daß das verkaufte objekt bald verboten wird und wenn man glück hat nur technische änderungen vorgenommen werden müssen damit man das mag nicht heraus nehmen kann usw, usw, usw....
irgendwie nett das man informiert wird das was im busch ist aber auf der anderen seite ist es irgendwie seeehr komisch ....
hoffe ich trete da jetzt nicht was los - wenn doch dann bitte löschen.
mfg
Darf ich fragen um welchen HA es sich handelt? Nach meinem Verständniss des Waffg. darfst du KM ohne Ausnahmegenehmigung sowiso nicht kaufen bzw. an jemanden verkaufen der nicht ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung hat. Für die bei uns normal erhältlichen HA gibt es Bescheide in denen die technischen Details beschrieben warum der HA Kat.B und nicht Kat.A ist.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
war ein AUG.
der waffenreferent war unheimlich freundlich und auch aufklärend. hab es auch eher so verstanden das er nicht informierte hinweisen möchte das sich da was tut. es waren dann eben die genannten schlagworte die gefallen sind die in mir ein "was-geht-da-denn-im-hintergrund-ab-Erlebnis" hervorgerufen hat.
ich als verkäufer hab mich dann mit der behörde in verbindung gesetzt da ich dachte das jemand meint, daß das aug kat a wäre.
bez den ha meinte er nur das sich da was tut und er informieren möchte nicht das der käufer dann traurig ist falls es zu kat a wird.
ich fand den referenten für sich seeehr kompetent und eigentlich unheimlich hilfreich sollte man total ahnungslos sein. mein nachbar - sehr ambitionierter jäger, eigentlich mehr heger als jäger weiß von der ganzen sach überhaupt nichts. wird in seinen kreisen nicht mal angedeutet und war über die ambitionen auf eu-ebene sehr erbost als ich es ihm erzählt habe.
mfg
der waffenreferent war unheimlich freundlich und auch aufklärend. hab es auch eher so verstanden das er nicht informierte hinweisen möchte das sich da was tut. es waren dann eben die genannten schlagworte die gefallen sind die in mir ein "was-geht-da-denn-im-hintergrund-ab-Erlebnis" hervorgerufen hat.
ich als verkäufer hab mich dann mit der behörde in verbindung gesetzt da ich dachte das jemand meint, daß das aug kat a wäre.
bez den ha meinte er nur das sich da was tut und er informieren möchte nicht das der käufer dann traurig ist falls es zu kat a wird.
ich fand den referenten für sich seeehr kompetent und eigentlich unheimlich hilfreich sollte man total ahnungslos sein. mein nachbar - sehr ambitionierter jäger, eigentlich mehr heger als jäger weiß von der ganzen sach überhaupt nichts. wird in seinen kreisen nicht mal angedeutet und war über die ambitionen auf eu-ebene sehr erbost als ich es ihm erzählt habe.
mfg
meist via Handy incl Tippfehler
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Unter "nicht Informierte hinweisen" verstehe ich aber auch etwas anderes als einen Käufer einer völlig legalen Schusswaffe zu kontaktieren und was von Kat. A zu labern. Entweder er sagt was Sache ist und was uns in Zukunft erwartet (sichere Quelle), oder er lässt es bleiben. Meine Meinung zu dem Kasperltheater was da bei den Behörden abläuft...
Was wollen sie denn beim AUG groß rumschrauben ? Füllen wir zukünftig wieder mit Ladestreifen ?
Was wollen sie denn beim AUG groß rumschrauben ? Füllen wir zukünftig wieder mit Ladestreifen ?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Maddin hat geschrieben:Unter "nicht Informierte hinweisen" verstehe ich aber auch etwas anderes als einen Käufer einer völlig legalen Schusswaffe zu kontaktieren und was von Kat. A zu labern. Entweder er sagt was Sache ist und was uns in Zukunft erwartet (sichere Quelle), oder er lässt es bleiben. Meine Meinung zu dem Kasperltheater was da bei den Behörden abläuft...
Was wollen sie denn beim AUG groß rumschrauben ? Füllen wir zukünftig wieder mit Ladestreifen ?
Sag nichts Böses über Ladestreifen, ich liebe diese Dinger

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=tLoo6bA1eAU[/youtube]
LG
Zuletzt geändert von hasgunz am Do 21. Jul 2016, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
hasgunz hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Unter "nicht Informierte hinweisen" verstehe ich aber auch etwas anderes als einen Käufer einer völlig legalen Schusswaffe zu kontaktieren und was von Kat. A zu labern. Entweder er sagt was Sache ist und was uns in Zukunft erwartet (sichere Quelle), oder er lässt es bleiben. Meine Meinung zu dem Kasperltheater was da bei den Behörden abläuft...
Was wollen sie denn beim AUG groß rumschrauben ? Füllen wir zukünftig wieder mit Ladestreifen ?
Sag nichts Böses über Ladestreifen, ich liebe diese Dinger![]()
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=pK0QfWkONKo[/youtube]
LG
Wenn dein AUG in Zukunft ein eingebautes Magazin mit 3 Schuss hat dann wirst du anderer Meinung sein.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Im Rat-Dokument steht geschrieben das der Besitz der "gefährlichsten Feuerwaffen" grundsätzlich nicht erlaubt sein soll.
An dieser Stelle steht aber nicht welche Feuerwaffen als die "gefährlichsten Feuerwaffen" angesehen werden.
An dieser Stelle steht aber nicht welche Feuerwaffen als die "gefährlichsten Feuerwaffen" angesehen werden.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
eXistenZ hat geschrieben:Im Rat-Dokument steht geschrieben das der Besitz der "gefährlichsten Feuerwaffen" grundsätzlich nicht erlaubt sein soll.
An dieser Stelle steht aber nicht welche Feuerwaffen als die "gefährlichsten Feuerwaffen" angesehen werden.
Wenn man der laufenden Logik folgt "Alle Feuerwaffen, die besessen werden dürfen".

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
oJo hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Im Rat-Dokument steht geschrieben das der Besitz der "gefährlichsten Feuerwaffen" grundsätzlich nicht erlaubt sein soll.
An dieser Stelle steht aber nicht welche Feuerwaffen als die "gefährlichsten Feuerwaffen" angesehen werden.
Wenn man der laufenden Logik folgt "Alle Feuerwaffen, die besessen werden dürfen".
Die MS werden sich's so richten, wie sie es gerne haben möchten. Wenn man's so sieht, ist der EU-Blödsinn nur das "Vorspiel", wenn die Rahmenbedingungen gesetzt werden.
Nachdem dann das WaffG ja SOOO lange nicht mehr novelliert wurde, ist das natürlich für jeden (AWN im Ministerium und Umfeld) der ideale Aufhänger, seine Ideologie in Gesetzesform zu gießen, da man ja jetzt das WaffG überarbeiten müsse und damit die optimale Gelegenheit habe.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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CZ Shadow 2, CZ P-09
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Habe gerade Post bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 13. Juli 2016 hat der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) über den Berichtsentwurf der Chef-Verhandlerin Abgeordneter Vicky Ford abgestimmt und seine Änderungen zum Kommissionsvorschlag über die Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie mit 27 zu 11 mit einer Enthaltung angenommen.
Die IMCO-Abstimmung kann hier nachgesehen werden: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/d ... ITTEE-IMCO
Das Europäische Parlament hat auf die Sensibilität dieses Themas nicht emotional geantwortet, sondern die Debatte versachlicht und die Faktenlage zur Grundlage ihres Berichtes und ihrer Änderungen am Kommissionsvorschlag gemacht. Mit dem Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses und der Position im Ministerrat ist der Kommissionsvorschlag somit endgültig vom Tisch.
Was genau beinhaltet der Bericht des Europäischen Parlaments?
• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
• Medizinische Tests: Den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren soll Rechnung getragen werden. Es soll keine EU-weit verpflichtenden medizinischen Tests geben, sondern die Mitgliedstaaten sollen entscheiden. Sie sollen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Überwachungssystem einrichten, das eine Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Informationen enthält.
• Geltungsdauer der Genehmigung: Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines Überwachungssystems zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Die Geltungsdauer einer Waffengenehmigung soll also nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wenn Mitgliedstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen.
• Online-Waffenkäufe: Online-Waffenkäufe sollen nach Ansicht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses weiterhin für Private zulässig sein. Allerdings muss die Übergabe unter solchen Bedingungen erfolgen, sodass die Identität des Käufers überprüft und verifiziert werden kann sowie seine Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Diese Überprüfung kann von einem Händler, einem Makler, von einer öffentlichen Behörde oder einem Vertreter derselben durchgeführt werden.
• Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten: Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten nicht in Waffen umgebaut werden können. Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss spricht sich dagegen aus, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten pauschal meldepflichtig werden. Er schlägt hingegen vor, dass Feuerwaffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen zu unscharfen Waffen umgebaut wurden, zwar weiterhin als Feuerwaffen gelten, aber als solche in jener Waffenkategorie bleiben, in der sie ursprünglich eingestuft wurden.
• Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen, Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten: Alle Informationen, die für eine Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen notwendig sind, sollen auf unbestimmte Zeit erfasst und autorisierten Behörden zugänglich gemacht werden. Die Europaabgeordneten sprachen sich auch für einen effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten aus.
• Sammler und Museen: Die Änderungen des Europäischen Parlaments sehen vor, dass Mitgliedstaaten Ausnahmen für Sammler und Museen erteilen können. Der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen kann von den Mitgliedstaaten nun unter anderem aus historischen und kulturellen Gründen genehmigt werden.
• Halbautomatische zivile Feuerwaffen: Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, als Waffen der Kategorie A eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, rückgängig gemacht.
• Ausnahme für Sportschützen: Der Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses schlägt den Mitgliedstaaten vor, bei Sportschützen eine Ausnahme beim Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen zu machen, wenn sie Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind und regelmäßig an Wettbewerben teilnehmen.
Der vollständige Bericht wird unter folgendem Link abrufbar sein: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popu ... keyPlayers
Nachdem der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss am 13. Juli 2016 seinen Bericht angenommen hat, wird das Europäische Parlament im Herbst über den Bericht im Plenum debattieren und abstimmen. Danach werden die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beginnen, um eine gemeinsame Position zu finden.
Ich werde die Verhandlungen weiterhin im Herbst sehr genau verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.
Mit besten Grüßen,
Ihr Othmar Karas
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 13. Juli 2016 hat der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) über den Berichtsentwurf der Chef-Verhandlerin Abgeordneter Vicky Ford abgestimmt und seine Änderungen zum Kommissionsvorschlag über die Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie mit 27 zu 11 mit einer Enthaltung angenommen.
Die IMCO-Abstimmung kann hier nachgesehen werden: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/d ... ITTEE-IMCO
Das Europäische Parlament hat auf die Sensibilität dieses Themas nicht emotional geantwortet, sondern die Debatte versachlicht und die Faktenlage zur Grundlage ihres Berichtes und ihrer Änderungen am Kommissionsvorschlag gemacht. Mit dem Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses und der Position im Ministerrat ist der Kommissionsvorschlag somit endgültig vom Tisch.
Was genau beinhaltet der Bericht des Europäischen Parlaments?
• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
• Medizinische Tests: Den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren soll Rechnung getragen werden. Es soll keine EU-weit verpflichtenden medizinischen Tests geben, sondern die Mitgliedstaaten sollen entscheiden. Sie sollen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Überwachungssystem einrichten, das eine Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Informationen enthält.
• Geltungsdauer der Genehmigung: Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines Überwachungssystems zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Die Geltungsdauer einer Waffengenehmigung soll also nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wenn Mitgliedstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen.
• Online-Waffenkäufe: Online-Waffenkäufe sollen nach Ansicht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses weiterhin für Private zulässig sein. Allerdings muss die Übergabe unter solchen Bedingungen erfolgen, sodass die Identität des Käufers überprüft und verifiziert werden kann sowie seine Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Diese Überprüfung kann von einem Händler, einem Makler, von einer öffentlichen Behörde oder einem Vertreter derselben durchgeführt werden.
• Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten: Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten nicht in Waffen umgebaut werden können. Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss spricht sich dagegen aus, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten pauschal meldepflichtig werden. Er schlägt hingegen vor, dass Feuerwaffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen zu unscharfen Waffen umgebaut wurden, zwar weiterhin als Feuerwaffen gelten, aber als solche in jener Waffenkategorie bleiben, in der sie ursprünglich eingestuft wurden.
• Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen, Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten: Alle Informationen, die für eine Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen notwendig sind, sollen auf unbestimmte Zeit erfasst und autorisierten Behörden zugänglich gemacht werden. Die Europaabgeordneten sprachen sich auch für einen effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten aus.
• Sammler und Museen: Die Änderungen des Europäischen Parlaments sehen vor, dass Mitgliedstaaten Ausnahmen für Sammler und Museen erteilen können. Der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen kann von den Mitgliedstaaten nun unter anderem aus historischen und kulturellen Gründen genehmigt werden.
• Halbautomatische zivile Feuerwaffen: Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, als Waffen der Kategorie A eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, rückgängig gemacht.
• Ausnahme für Sportschützen: Der Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses schlägt den Mitgliedstaaten vor, bei Sportschützen eine Ausnahme beim Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen zu machen, wenn sie Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind und regelmäßig an Wettbewerben teilnehmen.
Der vollständige Bericht wird unter folgendem Link abrufbar sein: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popu ... keyPlayers
Nachdem der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss am 13. Juli 2016 seinen Bericht angenommen hat, wird das Europäische Parlament im Herbst über den Bericht im Plenum debattieren und abstimmen. Danach werden die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beginnen, um eine gemeinsame Position zu finden.
Ich werde die Verhandlungen weiterhin im Herbst sehr genau verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.
Mit besten Grüßen,
Ihr Othmar Karas
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
RBM hat geschrieben:Habe gerade Post bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 13. Juli 2016 hat der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) über den Berichtsentwurf der Chef-Verhandlerin Abgeordneter Vicky Ford abgestimmt und seine Änderungen zum Kommissionsvorschlag über die Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie mit 27 zu 11 mit einer Enthaltung angenommen.
Die IMCO-Abstimmung kann hier nachgesehen werden: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/d ... ITTEE-IMCO
Das Europäische Parlament hat auf die Sensibilität dieses Themas nicht emotional geantwortet, sondern die Debatte versachlicht und die Faktenlage zur Grundlage ihres Berichtes und ihrer Änderungen am Kommissionsvorschlag gemacht. Mit dem Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses und der Position im Ministerrat ist der Kommissionsvorschlag somit endgültig vom Tisch.
Was genau beinhaltet der Bericht des Europäischen Parlaments?
• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
• Medizinische Tests: Den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren soll Rechnung getragen werden. Es soll keine EU-weit verpflichtenden medizinischen Tests geben, sondern die Mitgliedstaaten sollen entscheiden. Sie sollen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Überwachungssystem einrichten, das eine Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Informationen enthält.
• Geltungsdauer der Genehmigung: Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines Überwachungssystems zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Die Geltungsdauer einer Waffengenehmigung soll also nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wenn Mitgliedstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen.
• Online-Waffenkäufe: Online-Waffenkäufe sollen nach Ansicht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses weiterhin für Private zulässig sein. Allerdings muss die Übergabe unter solchen Bedingungen erfolgen, sodass die Identität des Käufers überprüft und verifiziert werden kann sowie seine Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Diese Überprüfung kann von einem Händler, einem Makler, von einer öffentlichen Behörde oder einem Vertreter derselben durchgeführt werden.
• Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten: Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten nicht in Waffen umgebaut werden können. Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss spricht sich dagegen aus, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten pauschal meldepflichtig werden. Er schlägt hingegen vor, dass Feuerwaffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen zu unscharfen Waffen umgebaut wurden, zwar weiterhin als Feuerwaffen gelten, aber als solche in jener Waffenkategorie bleiben, in der sie ursprünglich eingestuft wurden.
• Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen, Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten: Alle Informationen, die für eine Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen notwendig sind, sollen auf unbestimmte Zeit erfasst und autorisierten Behörden zugänglich gemacht werden. Die Europaabgeordneten sprachen sich auch für einen effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten aus.
• Sammler und Museen: Die Änderungen des Europäischen Parlaments sehen vor, dass Mitgliedstaaten Ausnahmen für Sammler und Museen erteilen können. Der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen kann von den Mitgliedstaaten nun unter anderem aus historischen und kulturellen Gründen genehmigt werden.
• Halbautomatische zivile Feuerwaffen: Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, als Waffen der Kategorie A eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, rückgängig gemacht.
• Ausnahme für Sportschützen: Der Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses schlägt den Mitgliedstaaten vor, bei Sportschützen eine Ausnahme beim Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen zu machen, wenn sie Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind und regelmäßig an Wettbewerben teilnehmen.
Der vollständige Bericht wird unter folgendem Link abrufbar sein: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popu ... keyPlayers
Nachdem der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss am 13. Juli 2016 seinen Bericht angenommen hat, wird das Europäische Parlament im Herbst über den Bericht im Plenum debattieren und abstimmen. Danach werden die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beginnen, um eine gemeinsame Position zu finden.
Ich werde die Verhandlungen weiterhin im Herbst sehr genau verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.
Mit besten Grüßen,
Ihr Othmar Karas
Wenn die Debatte versachlicht wurde, wieso wurde der Entwurf dann nicht gekübelt???
Gesendet von meinem SM-G900F
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
warum kein Wort über die Magazine oder hat Herr Karas die Magazine mit den bestimmten HA Waffen für Sportschützen vermischt?
ich zitiere aus einem deutschen Mail (kann man auf waffen-online nachlesen) ein Schmankerl:
Also ist "Eigentum" kein legitimer Grund mehr?
ich zitiere aus einem deutschen Mail (kann man auf waffen-online nachlesen) ein Schmankerl:
... Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. ...
Also ist "Eigentum" kein legitimer Grund mehr?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
mich stört am meisten der 1. Absatz
• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
hobbycaptain hat geschrieben:mich stört am meisten der 1. Absatz• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
Das ist aus dem Englischen schlecht übersetzt. "Good cause" ist kein wichtiger, sondern ein guter/valider Grund. Wenn man so will, sollte man es besser mit "Bedürfnis"/"Bedarf" übersetzen.
Das klingt jetzt weißgottwie neu, aber das war in der alten Direktive genauso drin. Mit dem Punkt per se hab ich kein Problem, wohl aber was manche MS daraus machen. Solange SV einen Bedürfnisgrund darstellt, hab ich kein Problem mit dem Text. Sehr wohl aber, wenn dieser in Zukunft gestrichen werden sollte (auch wenn ich darüber hinaus Sportschütze bin ...).
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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