Da ich als ex Zivi, dessen 15 Jahre noch nicht ganz um waren, eine Ausnahme der Wartefrist bekommen habe, bin ich mir nicht ganz sicher was ich bei dem ANtrag der WBK angeben soll als Begründung, Bereithaltung oder Sportschießen?
Ist es problematisch Bereithaltung zur Selbstverteidigung anzugeben, da ich ja Trainings gemacht habe zwecks Ausnahme und diese dann wohl mehr als Sportschießen zählen?
Oder habe ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank für eure Antworten!
