definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräume

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräume

Beitrag von Michi2112 » Do 18. Aug 2016, 13:29

hallo leute

ich hab da mal eine frage an die juristen unter euch..

welche definition findet man unter
- eingefriedete liegenschaften
- betriebsräume


ich habe da leider noch nichts darüber gefunden..

was mich mehr interessieren würde wären die betriebsräume denn ich habe da eine vorstellung aber bin mir da nicht ganz sicher ob das so richtig ist..

herzlichen dank für eure mühen lg mf

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Huck_Finn
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Huck_Finn » Do 18. Aug 2016, 15:02

§7 WaffG, Abs. 1, 2, 3. Anm Keplinger/Löff:

(4): Für Wohn oder Betriebsräume ist die raumbildende allseitige Umschlossenheit entscheidend. Die Zweckwidmung ist hingegen nachrangig, sodass in etwas auch Amtsräume einschlägig sind. VwGH 96/20/0241. Ein Kfz ist bei typischer Verwendung nicht den Wohn oder Betriebsräumen gleichzusetzen, Wohnmobil und dgl. eingeschlossen.

(5) Eine "Einfriedung" ist eine Abgrenzung eines Grundstücks gegen die Straße und Nachbargrundstücke durch Hecken, Zäune oder Mauern die ein Betreten durch Unbefugte in der Regel ausschließt. VwGH 3391/78 Zweifellos eingefriedet ist hiermit auch der Innenhof eines Gehöfts. Wenn eine Umzäunung teilweise fehlt - also lückenhaft ist - so handelt es sich nicht um eine eingefriedete Liegenschaft. Kette, Absperrband gilt ebenfalls nicht als Umzäunung. VwGH 386/70

Eine umfassende künstliche Umzäunung ist entbehrlich, wenn die Umschließung der Liegenschaft durch andere Hindernisse so gestaltet ist, das ein Betreten durch Unbefugte in der Regel ausgeschlossen ist. VwGH 386/70

Dies ist etwa bei einer Schottergrube der Fall die an 3 Seiten von mind. 5m hohen senkrecht abfallenden Schotterwänden und an der vierten Seite von einer nur durch den Grubeneingang (Versehen mit "Eintritt verboten" durchbrochenen Abschlussmauer umschlossen ist. VwGH 3391/78

Außerhalb von eingefriedeten Liegenschaften führt auch derjenige eine Waffe, der sie auf einem eigenen Privatgrundstück bei sich hat --> WP erforderlich!
Wenn der Waffenträger nicht selbst zur Nutzung der Räume bzw. Liegenschaft berechtigt ist, kommt die Ausnahme des §7 Abs.2 WaffG nur zu Anwendung, wenn der Benützungsberechtigte seine Zustimmung erteilt hat. Sind mehrere Nutzungsberechtigt, ist die Zustimmung aller notwendig. Die Zustimmung kann formlos, insbesondere auch konkludent erteilt werden. Unerheblich ist, welcher Art der Rechtstitel für die Nutzungsberechtigung ist. RV zu BGBl I 12/1996
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von gewo » Do 18. Aug 2016, 15:06

Michi2112 hat geschrieben:hallo leute

ich hab da mal eine frage an die juristen unter euch..

welche definition findet man unter
- eingefriedete liegenschaften
- betriebsräume


ich habe da leider noch nichts darüber gefunden..

was mich mehr interessieren würde wären die betriebsräume denn ich habe da eine vorstellung aber bin mir da nicht ganz sicher ob das so richtig ist..

herzlichen dank für eure mühen lg mf


waere einfacher wenns grob erklaerst um was es geht

aber im wesentlichen:

eingefriede liegenschaft:
das was man darunter versteht
der schwerpunkt liegt aber NICHT an der schwierigkeit der ueberwindbarkeit der einfriedung sondern an der erkennbarkeit dass diese einfriedung einen oeffentlichen von einem nicht-oeffentlichem bereich trennt
selbst eine quer ueber eine LKW-durchfahrt gespannte absperrkette kann zb gemeinsam mit dem schild "privatbesitz, betreten verboten" in bestimmten faellen ausreichend sein als teil einer derartigen einfriedung


und betriebsraeume sind dann wohl alle jene raeume die in der fuer betriebe gesetzlich vorgeschriebenen betriebsanlagengenehmigung als betriebsraeume abgenommen worden sind
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Michi2112 » Do 18. Aug 2016, 15:16

danke für eure antwort

jetzt nur die weiterführende frage:
wenn ich in zb einer trafik arbeite darf ich mit zustimmung des eigentümers meine waffe geladen tragen sofern es als ein betriebsraum abgenommen wurde

ist das so richtig?


meine frage richtet sich grundsätzlich eben auf die definition. denn dass ich in betriebsräumen meine waffe tragen darf ist mehr oder weinger vom gesetz her erlaubt. was mich interressiert ist eben dieser besagte betriebsraum. ist ein betriebsraum dann ein betriebsraum wenn er zu einem betrieb gehört oder erst dann eben wenn er als solches bezeichnet oder gekennzeichnet oder der gleichen ist..

auf was ich aber im endeffekt hinaus will ist folgendes:

ich bin schiffskapitän auf der donau
darf ich meine waffe mit am schiff haben? wenn ja muss sie ungeladen in meiner kabine im tressor liegen oder darf sie sehr wohl bei mir sein?

lg
wenn waffen für verbrechen verantwortlich sind, dann sind kugelschreiber für rechtschreibfehler verantwortlich!!!!!!!!!!!

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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Huck_Finn » Do 18. Aug 2016, 15:21

gewo hat geschrieben:
der schwerpunkt liegt aber NICHT an der schwierigkeit der ueberwindbarkeit der einfriedung sondern an der erkennbarkeit dass diese einfriedung einen oeffentlichen von einem nicht-oeffentlichem bereich trennt selbst eine quer ueber eine LKW-durchfahrt gespannte absperrkette kann zb gemeinsam mit dem schild "privatbesitz, betreten verboten" in bestimmten faellen ausreichend sein als teil einer derartigen einfriedung


Bei mir war ein Richter betreffend Zufahrt, 3 Seiten eingefriedet (2 Mauern, 1 Seite Maschendrahtzaun), Zufahrt "nur" mit Kette und Hinweisschild abgegrenzt, anderer Meinung.
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von gewo » Do 18. Aug 2016, 15:24

Michi2112 hat geschrieben:danke für eure antwort

jetzt nur die weiterführende frage:
wenn ich in zb einer trafik arbeite darf ich mit zustimmung des eigentümers meine waffe geladen tragen sofern es als ein betriebsraum abgenommen wurde

ist das so richtig?


meine frage richtet sich grundsätzlich eben auf die definition. denn dass ich in betriebsräumen meine waffe tragen darf ist mehr oder weinger vom gesetz her erlaubt. was mich interressiert ist eben dieser besagte betriebsraum. ist ein betriebsraum dann ein betriebsraum wenn er zu einem betrieb gehört oder erst dann eben wenn er als solches bezeichnet oder gekennzeichnet oder der gleichen ist..

auf was ich aber im endeffekt hinaus will ist folgendes:

ich bin schiffskapitän auf der donau
darf ich meine waffe mit am schiff haben? wenn ja muss sie ungeladen in meiner kabine im tressor liegen oder darf sie sehr wohl bei mir sein?

lg


betrieb wie zb trafik ist solange - soweit mir bekannt (!) - grundsaetzlich kein problem, auch dann nicht wenn mit publikumsverkehr
schwierig wird es da zum beispiel in der gastro wenn der wirt traegt und in den gastgarten raus geht, das ist je nach situation fur mich nicht definiert ... keine ahnung
aber innenraeume no problem

schiff ...?
boah
keine ahnung
aber wenn gewerbliches teil eher noch klar
betriebsanlage, betriebsraum ect
hier kann das seerecht reinspielen
vermutlich braichst schon das ok vom kapitaen
da bin ich ziemlich sicher
wird so sein wie im flugzeug
dort darf der pilot ebenfalls immer fuehren
und andere nur mit seiner zustimmung

privates boot .. naja ... vermutlich analog zu wohnung bzw haus
nur im inland, eh klar oder?
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von gewo » Do 18. Aug 2016, 15:25

Huck_Finn hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
der schwerpunkt liegt aber NICHT an der schwierigkeit der ueberwindbarkeit der einfriedung sondern an der erkennbarkeit dass diese einfriedung einen oeffentlichen von einem nicht-oeffentlichem bereich trennt selbst eine quer ueber eine LKW-durchfahrt gespannte absperrkette kann zb gemeinsam mit dem schild "privatbesitz, betreten verboten" in bestimmten faellen ausreichend sein als teil einer derartigen einfriedung


Bei mir war ein Richter betreffend Zufahrt, 3 Seiten eingefriedet (2 Mauern, 1 Seite Maschendrahtzaun), Zufahrt "nur" mit Kette und Hinweisschild abgegrenzt, anderer Meinung.


genau den fall gibt es doch eh im RIS
steinbruch
an drei seiten haenge
an der vierten seite container
zwischen den containern eine 7meter breite einfahrt
nur mit kette gesichert
die kette war ausreichend ...

wills jetzt ned suchen gehen
aber den fall gibt es ganz sicher
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Michi2112 » Do 18. Aug 2016, 15:30

schiff ...?
boah
keine ahnung
aber wenn gewerbliches teil eher noch klar
betriebsanlage, betriebsraum ect
hier kann das seerecht reinspielen
vermutlich braichst schon das ok vom kapitaen
da bin ich ziemlich sicher
wird so sein wie im flugzeug
dort darf der pilot ebenfalls immer fuehren
und andere nur mit seiner zustimmung





hehe naja ich bin der kapitän :)

es handelt sich um ein fahrgastschiff mit passagieren im inland

deswegen wäre es für mich sehr interressant zu wissen wie das aussieht
wenn waffen für verbrechen verantwortlich sind, dann sind kugelschreiber für rechtschreibfehler verantwortlich!!!!!!!!!!!

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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Michi2112 » Do 18. Aug 2016, 15:34

Michi2112 hat geschrieben:schiff ...?
boah
keine ahnung
aber wenn gewerbliches teil eher noch klar
betriebsanlage, betriebsraum ect
hier kann das seerecht reinspielen
vermutlich braichst schon das ok vom kapitaen
da bin ich ziemlich sicher
wird so sein wie im flugzeug
dort darf der pilot ebenfalls immer fuehren
und andere nur mit seiner zustimmung





hehe naja ich bin der kapitän :)

es handelt sich um ein fahrgastschiff mit passagieren im inland

deswegen wäre es für mich sehr interressant zu wissen wie das aussieht




ich möchte nur vorweg klarstellen dass ich nicht pausenlos meine waffe auf dem schiff tragen will.. die meiste zeit ist sie sicher im safe verwahrt.. allerdings habe ich oft fahrten mit sehr schwer betrunkenen und aggresiven usw personen und da ist es dann schon so dass ich sie aus dem safe holen möchte um einfach den schutz für mich, das schiff und meiner besatzung zu gewährleisten.


aja und im schifffahrtsgesetz sowie in der wasserstraßen verkehrsordnung ist soetwas nicht definiert
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von gewo » Do 18. Aug 2016, 16:07

Michi2112 hat geschrieben:es handelt sich um ein fahrgastschiff mit passagieren im inland
deswegen wäre es für mich sehr interressant zu wissen wie das aussieht


also sicher sagen kann ich dir das nicht
ich wuerde auch am schiff von einer analogie zu betriebsraeumen ausgehen

sollte man aber von einer analogie zu fahrzeugen ausgehen (ein schiff ist ja quasi sowas wie ein grosser autobus) dann isses nix mit waffe am mann mithaben .....
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Michi2112 » Do 18. Aug 2016, 16:09

gewo hat geschrieben:also sicher sagen kann ich dir das nicht
ich wuerde auch am schiff von einer analogie zu betriebsraeumen ausgehen

sollte man aber von einer analogie zu fahrzeugen ausgehen (ein schiff ist ja quasi sowas wie ein grosser autobus) dann isses nix mit waffe am mann mithaben .....



okay na schau ma mal vielleicht kommt noch was von jemanden :)

herzlichen dank für deine bemühingen
lg
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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Hane » Do 18. Aug 2016, 16:19

die Frage für mich ist, ob du deine Verlässlichkeit verlierst, solltest du einmal damit drohen müssen.
ich glaube, da gibt es geeignetere Geräte wie Taser, Baseballschläger etc.

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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Stickhead » Do 18. Aug 2016, 16:26

Du solltest deine Anfrage an die Rechtsabteilung des BMI senden: BMI-III-3@bmi.gv.at
Beim Schiff ist es leider doch ein Schwanken zwischen Betriebsraum (Führen zulässig mit WBK) und Fahrzeug (Führen unzulässig mit WBK).
Das Ergebnis könntest du unter Anführung der Aktenzahl posten - für die nächsten Frager.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Blaine » Do 18. Aug 2016, 16:41

gegen betrunkene und "nur" aggressive personen würd ich aber die schusswaffe lieber im safe lassen ! ! !
für DEN konkreten fall is nämlich eine schusswaffe mit sicherheit ned das geringste mittel...
abgesehen davon, dass du jede menge leute am schiff hast und die dann alle durch abpraller und/oder durchschüsse geführdet sind
(klar dass hier keiner daneben schießen würde ;) )

ich rate da eher zu einem selbstverteidigungskurs
evtl wäre auch ein taser gut geeignet (aber nur wenn du damit umgehen kannst sprich genug geübt hast)

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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum

Beitrag von Huck_Finn » Do 18. Aug 2016, 16:56

gewo hat geschrieben:
genau den fall gibt es doch eh im RIS
steinbruch
an drei seiten haenge
an der vierten seite container
zwischen den containern eine 7meter breite einfahrt
nur mit kette gesichert
die kette war ausreichend ...

wills jetzt ned suchen gehen
aber den fall gibt es ganz sicher


Da hast du Recht Gewo, hab ich auch angeführt. "Dies ist etwa bei einer Schottergrube der Fall die an 3 Seiten von mind. 5m hohen senkrecht abfallenden Schotterwänden und an der vierten Seite von einer nur durch den Grubeneingang (Versehen mit "Eintritt verboten" durchbrochenen Abschlussmauer umschlossen ist. VwGH 3391/78

Hatte nur ergänzt das es in meinem Fall, abgelegenes Hauses, nur Wiese mit ca. 1,5m Zaun und Zufahrt per Kette "gesichert", als nicht ausreichend angesehen wurde. Dabei ging es aber nicht um Waffenrecht sondern Diebstahl, aber mit Bezug auf die Einfriedung.
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