Huck_Finn hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
genau den fall gibt es doch eh im RIS
steinbruch
an drei seiten haenge
an der vierten seite container
zwischen den containern eine 7meter breite einfahrt
nur mit kette gesichert
die kette war ausreichend ...
wills jetzt ned suchen gehen
aber den fall gibt es ganz sicher
Da hast du Recht Gewo, hab ich auch angeführt. "Dies ist etwa bei einer Schottergrube der Fall die an 3 Seiten von mind. 5m hohen senkrecht abfallenden Schotterwänden und an der vierten Seite von einer nur durch den Grubeneingang (Versehen mit "Eintritt verboten" durchbrochenen Abschlussmauer umschlossen ist. VwGH 3391/78
Hatte nur ergänzt das es in meinem Fall, abgelegenes Hauses, nur Wiese mit ca. 1,5m Zaun und Zufahrt per Kette "gesichert", als nicht ausreichend angesehen wurde. Dabei ging es aber nicht um Waffenrecht sondern Diebstahl, aber mit Bezug auf die Einfriedung.
ok, ist aber logisch
StgB und WaffG sind zwei komplett unterschiedliche paar schuhe ...