Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlegen"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Martin P
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Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlegen"?

Beitrag von Martin P » Do 1. Sep 2016, 19:31

Eine Frage an die rechtsbewanderten Praktiker hier:

Hat jemand Erfahrungen damit, eine komplette Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem zu zerlegen, um die Teile getrennt voneinander zu verkaufen? Falls das möglich/zulässig sein sollte, wie funktioniert das?

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Exitus
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Do 1. Sep 2016, 20:20

Ich habe das gerade vor zwei Monaten versucht.

Mir wurde eine Glock 20 als Wechselsystem eingetragen, nur musste das Griffstück zerstört werden.
Der Herr von der BH hat sich zwar sehr kooperativ und informativ erwiesen, aber ohne nachweisliche Zerstörung des Griffstücks gab's keine Eintragung als Zubehör.
Auch auf meinen Einwand das ich einfach zehn Griffstücke kaufen kann sah er nicht ein.

Naja, ich wollte einfach nicht weiter streiten.

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Jo_Kux
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Jo_Kux » Do 1. Sep 2016, 20:32

Wie erfolgte denn die nachweisliche Zerstörung des Griffstückes?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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rupi
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von rupi » Do 1. Sep 2016, 20:41

Waffe zum Büchsenmacher bringen
zerlegen lassen
Wechselsystem mit heim nehmen
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Do 1. Sep 2016, 21:04

@Jo_Kux
Eisensäge, Schraubstock und fertig

@rupi
Ich war gemeinsam mit einem Büchsenmacher auf der BH.
Keine Chance.
Er trägt es nur ein wenn das Griffstück zerstört ist.
Es ist laut ihm kein waffenrelevantes Teil, aber es hat die selbe Seriennummer.

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von rupi » Do 1. Sep 2016, 21:07

Exitus hat geschrieben:@Jo_Kux
Eisensäge, Schraubstock und fertig

@rupi
Ich war gemeinsam mit einem Büchsenmacher auf der BH.
Keine Chance.
Er trägt es nur ein wenn das Griffstück zerstört ist.
Es ist laut ihm kein waffenrelevantes Teil, aber es hat die selbe Seriennummer.

dann solltest dir eventuell einen anderen Büchsenmacher suchen
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Do 1. Sep 2016, 21:21

Tja, den Gedanken hatte ich auch schon..... Hatte aber andere Gründe.
Aber was nützts, wenn der Büchsenmacher sagt, er nummts auseinander und kauft mir das Griffstück ab und der nette Herr auf der BH trotzdem auf die Zerstörung besteht?

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von rupi » Do 1. Sep 2016, 21:22

was hat der Typ auf der BH da überhaupt zu melden ?

der kann dich nicht zwingen dein Eigentum zu vernichten


warum bistn überhaupt auf die BH marschiert vorm Zerlegen ?
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Do 1. Sep 2016, 21:29

Weil die Glock als komplette Waffe eingetragen war.
Ich bin zum Büchsenmacher und er hat sie auseinander genommen und mir eine Bestätigung darüber gegeben
Der Herr auf der BH sagt aber das er eine komplette Waffe nur aus dem System nimmt und als WS einträgt wenn das Griffstück mit der Seriennummer zerstört wird.
Ansonsten trägt er sie mir als komplette Waffe ein.

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Jo_Kux » Do 1. Sep 2016, 21:29

Exitus hat geschrieben:...und der ***** Herr auf der BH trotzdem auf die Zerstörung besteht?

Hast das schriftlich?
Was uns aus vorauseilendem Gehorsam und Obrigkeitshörigkeit alles reingedrückt werden kann, is schon sensationell.
Und dann wundern wir uns, was alles ohne Gesetze geht? Gegen uns?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Martin P
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Martin P » Do 1. Sep 2016, 21:51

rupi hat geschrieben:Waffe zum Büchsenmacher bringen
zerlegen lassen
Wechselsystem mit heim nehmen


Das heißt ein Büchsenmacher kann das "Zerlegen" selbst im ZWR durchführen ohne dass es dafür die BH bzw. LPD braucht?

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von rupi » Do 1. Sep 2016, 21:54

Martin P hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:Waffe zum Büchsenmacher bringen
zerlegen lassen
Wechselsystem mit heim nehmen


Das heißt ein Büchsenmacher kann das "Zerlegen" selbst im ZWR durchführen ohne dass es dafür die BH bzw. LPD braucht?

bingo

das ist ja das Ding am Büchsenmacher
der darf gewerblich Waffen Bauen und eben auch Umbauen und verändern
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Do 1. Sep 2016, 21:58

Tja, dann hätte ich wirklich zu einem anderen Büchsenmacher gehen sollen.
Ich stemple die 130€ für ein neues Griffstück einfach als Lehrgeld ab.

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Martin P
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Martin P » Do 1. Sep 2016, 22:05

Danke rupi, sehr interessant ...

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Sidekix » Fr 2. Sep 2016, 03:02

normale Vorgehensweise wie folgt:

gesamte Waffe an Waffenhändler verkaufen
"Pistole, Glock 20, Kaliber soundso, SN:0000,
-> Besitzübergabe, somit ist der WBK Platz frei!
Meldung an BH zwecks Austrag

Waffe wird von Büchsenmacher "zerlegt",
sprich Griffstück vom Schlitten getrennt, das Griffstück vor der Seriennummer mit einen "G" gekennzeichnet
somit ist es waffenrechtlich keine Waffe sondern ein Wechselsystem
--> Wichtig: das darf NUR ein Büchsenmacher, ein "normaler" Waffenhändler darf das nicht!

der Waffenhändler verkauft dir das Wechselsystem
Zubehör "Wechselsystem, Glock 20, Kaliber soundso, SN:0000" für Pistole Glock wasweissich, Kaliber soweiso, SN:0001
-> Zubehöreintrag zu bestehender Waffe
Meldung an BH zwecks Eintrag
--> Vorraussetzung: Vermerk "Zubehör" auf der neuen WBK!
ansonsten vorher eintragen lassen und dann das WS vom Händler abholen!

Ende der Geschichte
das einzige was der Herr auf der BH zu machen hat, ist die Waffe aufgrund eines KV vom Händler auszutragen
und später das Wechselsystem aufgrund eines KV vom Händler wieder einzutragen!

und wenn dir der Büchsenmacher das Griffstück wieder verkauft interessiert es in Ö keinen,
da kein Waffenrelevantes Teil! (=frei ab 18)

natürlich zu beachten:
das Griffstück und das WS dürfen NUR auf einen behördlich genehmigten Schießstand zusammen verwendet werden
da dort die Stückzahlregelung nicht gilt!
Es is wie´s is.....

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