Traurig

Capulus hat geschrieben:Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt.
Capulus hat geschrieben:Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt.
Promo hat geschrieben:Zu wem wird die Behörde wohl gehen, wenn bei der Kontrolle das nummerngleiche Griffstück am Schlitten montiert ist, was als Wechselsystem wo eingetragen ist? Richtig, zu demjenigen der laut ZWR das alles verkauft hat. Von dem her verstehe ich jeden Büchsenmacher, der das nicht machen will.
Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.
Promo hat geschrieben:Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen?
Promo hat geschrieben:Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.
Paddy91 hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen?
Was geht es dich an? ... Es ist nicht verboten und fertig.