gunlove hat geschrieben:Hier sieht man deutlich den Unterschied zu einer mitteleuropäischen Alpenrepublik.
Da bekommt ein
Polizist im Dienst schon Schwierigkeiten bei einem Waffengebrauch und da rede ich noch gar nicht von einem tödlichen Waffengebrauch.
Das Waffengebrauchsgesetz und die darin enthaltenen strengen Voraussetzungen sind notwendig, da bei dessen Nichtvorhandensein ein Verstoß gegen Art 2 EMRK (Recht auf Leben) vorliegen würde.
Ich weiß nicht wie du das siehst, aber ich bin schon recht froh, dass grundlegende Menschenrechte auf völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Grundlage gesichert sind...
Die Amis haben es eben nicht so mit Menschenrechten...
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