WBK Frage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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haluna
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WBK Frage

Beitrag von haluna » Fr 10. Mär 2017, 15:00

1)
Hallo ich habe letzte woche ein psy. gutachten erfolgreich abgeschlossen das mir gerade per post gesendet wird. Vorher muste ich ausfüllen welche meine Behörede sei, für die dich das mache oder soll ? Da ich im 18 Bez wohne war dieses gutachten fürs Polizeikommissariat Döbling. Muss ich dann genau zu dem Polizeikommissariat Döbling? Oder kann ich am weg nachhause irgend eins was am weg ist nehmen?

2)
Am 13.3 ist ja wieder sowas im EU parlament. Da ich überhaupt keine ahnung habe was da gemacht wird muss ich mir sorgen machen das die da noch schnell irgend was ändern und vielleicht das Psy. gutachten ungültig ist oder was weiß ich was die sich einfallen lassen. Oder geht sich das aus wenn ich sag ma mal am 15.03 die WBK beantrage :D ?


MFG Haluna

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Mindfreeq
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Re: WBK Frage

Beitrag von Mindfreeq » Fr 10. Mär 2017, 15:51

Hey

Frage 1: ja es muss das Kommissariat sein welches für deinen Bezirk zuständig ist, bearbeitet wird es eh am schottenring- aber den Antrag einbringen kannst du aber nur auf der hohen warte.

Frage 2: Nein, mir wäre zumindest keine Änderung dahingehend bekannt.

Lg
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... :mrgreen:

Plinkster
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Re: WBK Frage

Beitrag von Plinkster » Fr 10. Mär 2017, 16:03

Ad 2: das Parlament beschließt (in diesem Fall) keine unmittelbar wirksamen "Gesetze" für uns, alles was diesbezüglich an Richtlinien gerade überarbeitet und umgeformt wird muss erst in nationales Recht umgewandelt werden. Bis das passiert ist noch eine weile Zeit - nichts desto trotz gilt: nicht zögern, alles Waffenrelevante immer so zeitnah wie möglich einbringen. leichter wirds in den seltensten Fällen ;)

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Jo_Kux
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Re: WBK Frage

Beitrag von Jo_Kux » Fr 10. Mär 2017, 16:09

Mindfreeq hat geschrieben:Frage 1: ja es muss das Kommissariat sein welches für deinen Bezirk zuständig ist...

Halte ich für ein Gerücht, denn nicht jeder Bezirk hat in Wien so ein Kommissariat.
Ich mit Wohnsitz im 9ten hab zum Bleistift im 20ten eingereicht..
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

gewo
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Re: WBK Frage

Beitrag von gewo » Fr 10. Mär 2017, 17:05

Jo_Kux hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:Frage 1: ja es muss das Kommissariat sein welches für deinen Bezirk zuständig ist...

Halte ich für ein Gerücht, denn nicht jeder Bezirk hat in Wien so ein Kommissariat.
Ich mit Wohnsitz im 9ten hab zum Bleistift im 20ten eingereicht..


frueher ging es nur am wohnkommissariat
jetzt gehts auf jedem bezirkspolizeikommissariat

die hohe warte ist aber trotzdem zu empfehlen
die zustaendigen jungen damen dort sind ...wie soll ichs formulieren dass ich keinen aerger bekommen ..... ein angenehmer anblick ....
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