Meldung ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Meldung ZWR
Hi!
- Wie lange darf es max. dauern, bis eine Meldung ins ZWR ersichtlich ist (ist je jetzt online und daher einsehbar)?
- Für die Meldung einer neuen Waffe ist der Verkäufer zuständig?
- Wenn nach dieser Zeit eine Meldung (Rechnung und Überlassungsdokument betr. Meldung vom Händler vorhanden) im ZWR nicht ersichtlich ist, was tun??
- Kann dem Besitzer etwas passieren, wenn er formal alle Dokumente hat, aber eben im ZWR nichts drinnen steht, weil irgendwer einen Fehler gemacht hat?
- Wie lange darf es max. dauern, bis eine Meldung ins ZWR ersichtlich ist (ist je jetzt online und daher einsehbar)?
- Für die Meldung einer neuen Waffe ist der Verkäufer zuständig?
- Wenn nach dieser Zeit eine Meldung (Rechnung und Überlassungsdokument betr. Meldung vom Händler vorhanden) im ZWR nicht ersichtlich ist, was tun??
- Kann dem Besitzer etwas passieren, wenn er formal alle Dokumente hat, aber eben im ZWR nichts drinnen steht, weil irgendwer einen Fehler gemacht hat?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Meldung ZWR
Kat C+D der Käufer innerhalb von 6 Wochen via Waffenhandel
Kat A+B der Käufer und Verkäufer innerhalb von 6 Wochen an die BH des Käufers
Kat A+B der Käufer und Verkäufer innerhalb von 6 Wochen an die BH des Käufers
member the old PD design ? oh I member
Re: Meldung ZWR
rupi hat geschrieben:Kat A+B der Käufer und Verkäufer innerhalb von 6 Wochen an die BH des Käufers
Wobei das bei privater Überlassung gilt, oder?
Bei Kat B vom Händler macht das schon der Händler.
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Re: Meldung ZWR
Bell hat geschrieben:rupi hat geschrieben:Kat A+B der Käufer und Verkäufer innerhalb von 6 Wochen an die BH des Käufers
Wobei das bei privater Überlassung gilt, oder?
Bei Kat B vom Händler macht das schon der Händler.
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genau
member the old PD design ? oh I member
Re: Meldung ZWR
Ok, es ist also nicht NOTWENDIG aktiv zu werden, wenn man seinen Kat. B Kauf nicht im ZWR hat, aber alle Dokumente vorhanden sind.
Ist es aber KLUG der BH ein Mail schreiben??
Ist es aber KLUG der BH ein Mail schreiben??
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Meldung ZWR
Also ich hab auch ne Kat. B beim Händler gekauft und die ist bis Heute nicht im ZWR. Ich hab ne Rechnung dafür und gehe davon aus, dass im Zweifel auch ersichtlich ist, dass die beim Händler registriert ist, ich sehe keinen Bedarf da nachzulaufen.
Re: Meldung ZWR
Ruf vorher mal beim Händler an und frag nach.
Wenns schon mehrere Wochen sind kannst ja sagen, es wär dir lieber, wenn das bald gmacht wird.
BH? Also ich würd da nicht gleich Wellen schlagen, sonst kommt schlimmstenfalls "der hat eh noch Zeit! Kennens das WaffG nicht? Das is aber nicht gut!"
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Wenns schon mehrere Wochen sind kannst ja sagen, es wär dir lieber, wenn das bald gmacht wird.
BH? Also ich würd da nicht gleich Wellen schlagen, sonst kommt schlimmstenfalls "der hat eh noch Zeit! Kennens das WaffG nicht? Das is aber nicht gut!"
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Re: Meldung ZWR
chris01 hat geschrieben:Hi!
- Wie lange darf es max. dauern, bis eine Meldung ins ZWR ersichtlich ist (ist je jetzt online und daher einsehbar)?
- Für die Meldung einer neuen Waffe ist der Verkäufer zuständig?
- Wenn nach dieser Zeit eine Meldung (Rechnung und Überlassungsdokument betr. Meldung vom Händler vorhanden) im ZWR nicht ersichtlich ist, was tun??
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hi
wichtig ist dass DU alle dokumente hast
bei kat C/D wuerde ich umgehend beim haendler druck machen denn bei kat C/D bist du verpflichtet die registrierungsbestaetigung binnen 6 wochen in haenden zu haben
bei kat B gibt es so eine verpflichtung fuer dich nicht
ich wuerde dem haendler trotzdem eine email schicken damit er schaut ob auf seiner seite alles ordentlich gelaufen ist
in aller regel liegt es aber an der behoerde
fuer diese gilt keine frist
die darf sich zeit lassen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Meldung ZWR
Ich will nur vermeiden, dass bei einer Kontrolle hier "Missverständnisse" entstehen. Die Beamten kontrollieren ja nach der Liste des ZWR.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Meldung ZWR
chris01 hat geschrieben:Ich will nur vermeiden, dass bei einer Kontrolle hier "Missverständnisse" entstehen. Die Beamten kontrollieren ja nach der Liste des ZWR.
die in aller regel nicht das papier wert ist auf der sie gedruckt ist ...
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Re: Meldung ZWR
hi..
frage am rande...
kann man nun wirklich wieder in's zwr einsteigen - zb. via bürgercard - und seinen besitzstand ( alle waffen, also auch kat a/b/ ) abrufen ?
g
willi
frage am rande...
kann man nun wirklich wieder in's zwr einsteigen - zb. via bürgercard - und seinen besitzstand ( alle waffen, also auch kat a/b/ ) abrufen ?
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Meldung ZWR
rupi hat geschrieben:ja
geht seit 2-3 Monaten oder so
servus...
ah... ok, wusste ich ned..... DANKE.
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.