Und bei einer Fahrzeugkontrolle....Was zuerst: WBK oder Waffe den Beamten zeigen muss/sollte?
Finde keine passende Stelle im Gesetz.

lg Leonardo
Warnschuss hat geschrieben:Nein, das steht nirgendwo. Man muss nur die WBK mitführen, wenn man Kat. B-Waffen transportiert.
Bei einer Fahrzeugkontrolle wird üblicherweise nach dem Führerschein und dem Zulassungsschein gefragt und nicht nach der WBK. Wenn der Beamte zufällig Deine Kat.B-Waffe sieht und er unbedingt Dein waffenrechtliches Dokument sehen will, dann zeigst es ihm halt.
Man braucht nicht von sich aus angeben, dass man Waffen transportiert. Aber zu dem Thema gibt's eh schon einen ganzen Thread.
gewo hat geschrieben:[...]
"es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"
[...]
Warnschuss hat geschrieben:Wie wär's, wenn Du einfach das tun würdest, was der Polizist verlangt. Er wird Dir schon sagen, was Du tun sollst.
gewo hat geschrieben:hiu
ich verwahren WBK und gun getrennt
und sehe keinen anlass bei einer kontrolle anzugeben dass ich eine waffe mithabe
wenn es allerdings zu einer durchsuchung kommen sollte (verdachtsunabhaengige durchsuchung, ist jederzeit ueberall zulaessig) oder im rahmen der kontrolle des pannendreiecks ect das thema "was ist denn in der tasche" aufkommt dann bekommt der amtshandelnde zu allererst mein waffenrechtliches dokument in die hand gedrueckt, verbunden mit einer frage wie: "es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"
....
LoST hat geschrieben:gewo hat geschrieben:[...]
"es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"
[...]
...dabei darauf achten, daß man ihm nicht irrtümlich die 18er in die Hand drückt![]()
![]()
Wobei, 8 von 10 erkennen da wahrscheinlich keinen Unterschied.
Revierler hat geschrieben: Aber wenn er dich nicht fragt, warum solltest du überhaupt mit dem Waffendingsbums anfangen?
Leonardo hat geschrieben:Wo liegt das Problem wenn ich bei einer Fahrzeugkontrolle wo zu 100% ersichtlich ist das ich Waffen im Fahrzeug habe zu sagen das und welche da sind?
kemira hat geschrieben:
Ich erzähl dem kontrollierenden Beamten ja auch ned, daß meine Scheinwerfer vorschriftsmäßig eingestellt sind, wenn er mich nicht drauf anspricht.
Leonardo hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Wie wär's, wenn Du einfach das tun würdest, was der Polizist verlangt. Er wird Dir schon sagen, was Du tun sollst.
Mach das mal du...ich mache das was ich für richtig halte und was er von Gesetz her verlangen kann.....deswegen diese Frage hier in diesem Thread.
Noch sind wir keine Diktatur das man "ALLES" machen muss was ein Beamter sich wünscht oder sagt.
lg Leonardo