WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2010, 09:49

Schnittbrot hat geschrieben:... In diesem Fall bin ich aber nicht informiert, ob man die Meldung im Falle einer C-Waffe mitführen muss.
...


hi

§30 meldung musst innerhalb von 4 oder 6 (?) wochen machen und bei der waffe VERWAHREN
ein TRANSPORT oder eine VERWENDUNG zb am schiesstand ist was anderes als eine VERWAHRUNG

die §30 meldung muss dabei nicht mitgefuehrt werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Thule » Mi 29. Dez 2010, 10:06

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Thule » Mi 29. Dez 2010, 10:23

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Thule » Mi 29. Dez 2010, 10:38

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:41, insgesamt 3-mal geändert.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Thule » Mi 29. Dez 2010, 10:44

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1616
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Warnschuss » Mi 29. Dez 2010, 11:03

Bei einem Transport eines Kat. C-Gewehres zeige ich im Zuge einer Fahrzeugkontrolle sicher nicht die WBK her. Das kann der Kotrollierende nicht verlangen. Da reicht der Führerschein, der zeigt, dass ich über 18 Jahre alt bin. Dass gegen mich kein Waffenverbot besteht und die Waffe gemeldet ist, brauche ich in dieser Situation nicht nachzuweisen.
Selbst, wenn er besonders schlau ist und die dazugehörigen VM-Patronen sieht, so besteht beim Führen von Munition keine Mitnahmepflicht eines waffenrechtlichen Dokuments (oder der Jagdkarte), selbst wenn man die Munition nur aufgrund dessen besitzen darf.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Thule » Mi 29. Dez 2010, 11:27

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6823
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von kemira » Mi 29. Dez 2010, 11:37

Der eine nennts Servilität, der andere erfolgsorientiertes Verhalten.

Klar kann ich mit dem Beamten auf jede nur erdenkliche Weise Paragraphen klauben gehen.
Wozu? Es nervt ihn, es nervt mich, ich verliere unwiederbringliche Lebenszeit dabei und geh in den Saft, wenns blöd hergeht.

Für die VM-Muni brauch ich die WBK sowieso. Warum ned herzeigen und a Ruh is?
Rein aus Prinzip? Naja, wer lieber mit Beamten diskutiert, als auf den Stand fährt, der soll meinetwegen...

lg
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1616
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Warnschuss » Mi 29. Dez 2010, 11:41

Oder kam das von dir irgendwie falsch an bei mir?


Ja, Thule, ganz im Gegenteil, ich habe keine schlechten Erfahrungen mit Polizisten und das war auch nicht so gemeint, immer ein kindisches Trotzverhalten an den Tag zu legen, aber es kann ja auch mal sein, dass ich zufällig nicht die WBK mithabe. Wenn aber jeder sofort ohne Rechtsgrund seine WBK herzeigt, dann glauben die Beamten -die oft Wichtigeres zu tun haben als sich mit dem WaffG zu beschäftigen- dass das so richtig sei. Das sind mir die zwei Minuten wert, die die Kontrolle länger dauert und der Polizist dafür dann die Rechtsvorschriften kennt und bei mir oder einem anderen dann bei der nächsten Kontrolle rechtsgemäß vorgeht.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Thule » Mi 29. Dez 2010, 12:37

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3029
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Maggo » Mi 29. Dez 2010, 12:50

@Thule

Danke für deine Auführliche Beschreibung!

Es ist bei den Polizisten wie bei den Normalen Menschen. Man trifft immer auf verschiedene Charaktere.Der etwas ältere gesetzte Herr reagiert auf eine Gewisse Situation anderst wie ein junger gerade aus der Ausbildung kommende Polizist.Aber auch dort wird es solche und solche geben.
Fakt ist das es bestimmt nicht einfach ist ein Polizist zu sein.Auch die machen nur ihren Job bzw. das was ihnen aufgetragen wurde ob es ihnen gefällt oder nicht.
Bis dato hab ich bis auf eine Ausnahme sehr ruhige und Kulante Polizisten getroffen.

Für mich persönlich gilt:
Wie man in den Wald hineinruft so kommt es nun mal auch raus..............
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Benutzeravatar
Leonardo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2754
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:37

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Leonardo » Mi 29. Dez 2010, 17:39

"Maggo"]@Thule

Fakt ist das es bestimmt nicht einfach ist ein Polizist zu sein.Auch die machen nur ihren Job bzw. das was ihnen aufgetragen wurde ob es ihnen gefällt oder nicht.




Mit diesen Satz haben sich viele nach 1945 versucht rauszureden...."Wir haben nur Befehle befolgt"..

Diese Aussage finde ich persönlich gefährlich und grenzwertig.... :think:

Nicht jeder Befehl ist auszuführen oder zu befolgen......Etwas Courage kann in solch einen Fall nicht schaden.


lg Leonardo
‎„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“

Lewis B. Puller

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Stickhead » Mi 29. Dez 2010, 18:39

Es gibt keinen Gesetzestext, der regelt, ob man Waffe und Dokument beisammen oder getrennt verwahren muss.
Jedoch gibt es diesen § hier den man unbedingt beachten muss:

§ 15 Abs. 1 WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden
führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7
Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht
zur Überprüfung zu übergeben.


Ich für meinen Teil habe mein Dokument immer in der Geldbörse. Da brauch ich nicht dran denken ;)

Was der Beamte zuerst sehen will, wird er dir eh sagen, Leo :mrgreen:

Ich werde dem Exekutivorgan jedenfalls nicht unter die Nase reiben, dass ich eine Waffe mithabe, solang es nicht zu Missverständnissen kommen könnte :idea:

Wenn es beispielsweise heisst "Kofferraum öffnen" und es liegt meine R94 drinnen, werde ich dem/der Beamten schon vor dem Öffnen sagen, dass er sich nicht schrecken soll, weil da eben ein (natürlich entladener) Kaschiverschnitt drinnenliegt. Ich würde dem Exekutivorgan auch noch sagen, dass der Kategorie C ist.

Es ist von Situation zu Situation einfach zu unterschiedlich um alles zu erläutern.

Prinzipiell sollte man bei soetwas einfach den gesunden Hausverstand verwenden ;)

Leonardo hat geschrieben:Nicht jeder Befehl ist auszuführen oder zu befolgen......Etwas Courage kann in solch einen Fall nicht schaden.

Ja, nur sind Polizisten, die sich nicht an Gesetze halten ziemlich schnell arbeitlos.
Ich für meinen Teil bin immer kooperativ zu den Exekutivorganen und habe noch nie (ausser Strafen zahlen beim Autofahren :mrgreen: ) Probleme mit ihnen gehabt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Varminter » Di 4. Jan 2011, 15:28

kemira hat geschrieben:Wenn der Beamte sieht/feststellt, daß Du ne Waffe im Fahrzeug mitführst, fragt er dich sowieso nach Deiner Legitimation.
:mrgreen:


Nein, tut er in den seltensten Fällen.

Voriges Jahr hatte ich eine Unzahl Polizeikontrollen - ich fahre als Jäger oft spätnachts oder frühmorgen durch ein ausgesprochenes Säufergebiet im Burgenland - aber obwohl ich da schwer armiert bin, kam noch nie eine Frage nach den für Waffen.

Zuletzt hatte ich auf der Rückfahrt von der Gamsjagd in Osttirol 3 Polizeikontrollen, aber obwohl ich in FULLCAMO unterwegs war, keine Frage, keine Anspielung, rein gar nix.

Nicht saufen vor dem Autofahren ist allerdings sinnvoll... :think:

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von sandman » Di 4. Jan 2011, 21:31

Varminter hat geschrieben:......Voriges Jahr hatte ich eine Unzahl Polizeikontrollen - ich fahre als Jäger oft spätnachts oder frühmorgen durch ein ausgesprochenes Säufergebiet im Burgenland - aber obwohl ich da schwer armiert bin, kam noch nie eine Frage nach den für Waffen..................



Du hast Dich verschrieben! Es sollte heißen: durch ein ausgesprochenes Säufergebiet, dem Burgenland......

B2T: Glaubt Ihr nicht auch, dass ein Polizist in der Nacht auf Kontrolle einen Jäger von einem Amokläufer auf Speed unterscheiden kann und dass jeder Beamte froh ist, wenn die Kontrollen nichts Außergewöhnliches ergeben? (Also nur Angesoffene, oder Kids zu sechst im Auto)

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Antworten