Es gibt keinen Gesetzestext, der regelt, ob man Waffe und Dokument beisammen oder getrennt verwahren muss.
Jedoch gibt es diesen § hier den man unbedingt beachten muss:
§ 15 Abs. 1 WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden
führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7
Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht
zur Überprüfung zu übergeben.
Ich für meinen Teil habe mein Dokument immer in der Geldbörse. Da brauch ich nicht dran denken

Was der Beamte zuerst sehen will, wird er dir eh sagen, Leo
Ich werde dem Exekutivorgan jedenfalls nicht unter die Nase reiben, dass ich eine Waffe mithabe, solang es nicht zu Missverständnissen kommen könnte
Wenn es beispielsweise heisst "Kofferraum öffnen" und es liegt meine R94 drinnen, werde ich dem/der Beamten schon vor dem Öffnen sagen, dass er sich nicht schrecken soll, weil da eben ein (natürlich entladener) Kaschiverschnitt drinnenliegt. Ich würde dem Exekutivorgan auch noch sagen, dass der Kategorie C ist.
Es ist von Situation zu Situation einfach zu unterschiedlich um alles zu erläutern.
Prinzipiell sollte man bei soetwas einfach den gesunden Hausverstand verwenden 
Leonardo hat geschrieben:Nicht jeder Befehl ist auszuführen oder zu befolgen......Etwas Courage kann in solch einen Fall nicht schaden.
Ja, nur sind Polizisten, die sich nicht an Gesetze halten ziemlich schnell arbeitlos.
Ich für meinen Teil bin immer kooperativ zu den Exekutivorganen und habe noch nie (ausser Strafen zahlen beim Autofahren

) Probleme mit ihnen gehabt.