Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nordi
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Nordi » Mo 8. Okt 2018, 09:46

Nein...er hat das schon gesagt als es schon Gerücht gab das die def. von Sportschütze sehr streng wird...und weil wir alle in ner Whatsappe Gruppe sind ( er hat den Link von Dr. Z gepostet ) hat er gleich gemeint " na langsam wird mir zu blöd...."

Ob er es macht ist eh mehr als fraglich, dazu kenne ich ihn zu gut. Nur die Sorge ist da.

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Bourne
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 09:46

FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Um Sportschütze zu sein muss man also regelmäßig trainieren und mind 3, in Worten drei, Bewebe pro Jahr schießen.
Das ist euch zu viel??? Ernsthaft???

Um als Verein zu gelten sind die Anforderungen aber geschmalzen. 100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
Mitglieder zu nationalen Beweben schickt: da könnte es eng werden falls nur die österreichische (Staats)Meisterschaft gilt. Da braucht man dann halt wirklich einen namhaften Verein mit entsprechend guten Schützen. Finde ich überzogen.

Achso, alles unter 100 Mitgliedern ist also eine Scherzpartie? :doh: Egoismus pur! :hand:

Hab ich wo geschrieben?

Da:
100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!

Denn jeder Verein, der weniger als 100 Mitglieder hat, fällt raus ...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 09:47

Nordi hat geschrieben:Wir sind ca 50 Leute...und am Regelmäßigen Training scheitert es nicht, wir haben alle 4 Wochen nen Bewerb mit Pistole, SSG und HA....was unseren Chef so nervt ist das er jezt doppelt soviele Leute braucht...und ob wir die kriegen ist fraglich...dazu kommt das ein andere Club uns ein paar Mitglieder schon abgeworben hat ( besonders jüngere )

Ach keine Ahnung...ich hoffe das es nicht tut...weil es wäre sehr schade wenn jetzt der Club deshalb aufgibt. Weil wie gesagt...alle 4 Wochen haben wir ne Bewerb ( V. interne Meisterschaft ) und es macht immer nen heiden Spass.

Verein seid ihr ja trotzdem noch. Nur halt nicht "berechtigt" den Sportschützen zu definieren.
Man kann es auch positiv sehen. Es liegt jetzt im Interesse des Vereins genug Mitglieder zu akquirieren. Nicht sie zu vertreiben.
Das mit der Entsendung zu nat. Bewerben (mind. 5 Bundesländern) stört nur mich?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 09:49

Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.
...(also zumindest würde ich davon ausgehen.... :D ...wissen tut das natürlich niemand)

Soll nur ein Denkanstoß sein.
Zuletzt geändert von jagawirth am Mo 8. Okt 2018, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von gewo » Mo 8. Okt 2018, 09:49

FFWGK hat geschrieben:Wo liest du das raus?
Wird sogar besser. Nach 5 Jahren direkt auf 5.


steht das wo?

ich haette vermutet
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 09:49

FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:
Wieso? Das betrifft doch nur die 30er Magazine oder? Was hat das mit dem Verein zu tun, außer dass man dann notgedrungen mit 10er bzw. 20er Mags schießt?

Das Erweitern nach §23 wird wohl auch nicht mehr gehen, ohne Sportschütze zu sein. :think:

Wo liest du das raus?
Wird sogar besser. Nach 5 Jahren direkt auf 5.

Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.

Und für die Rechtfertigung "Schießsport" wird man wohl Sportschütze sein müssen. :think: Ich rede jetzt nicht von §23(b)! Ich habe nach zwei Jahren von 2 auf 4 und nach weiteren drei Jahren von 4 auf 6 erweitert. Das wäre jetzt ja nicht mehr möglich, da ich ja kein Sportschütze bin (Verein hat unter 100 Mitgliedern).
Zuletzt geändert von Bourne am Mo 8. Okt 2018, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 09:50

Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Achso, alles unter 100 Mitgliedern ist also eine Scherzpartie? :doh: Egoismus pur! :hand:

Hab ich wo geschrieben?

Da:
100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!

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Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von gewo » Mo 8. Okt 2018, 09:52

jagawirth hat geschrieben:Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.


wohl kaum

verein ist verein
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 09:52

Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von gewo » Mo 8. Okt 2018, 09:53

jagawirth hat geschrieben:Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.


wohl kaum

verein ist verein
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von gewo » Mo 8. Okt 2018, 09:54

The_Governor hat geschrieben:Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.


sie werden halt keine mitglieder mehr haben bald denn alle die mit HAs schiessen wollen muessen den verein wechseln
das bringt natuerlich die vereinskassen unter druck

kann mir schon vorstellen dass sich das der eine oder andere vorstand nimmer antun will wenn es eh jetzt auch schon knapp ist
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 09:56

gewo hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.


sie werden halt keine mitglieder mehr haben bald denn alle die mit HAs schiessen wollen muessen den verein wechseln
das bringt natuerlich die vereinskassen unter druck

kann mir schon vorstellen dass sich das der eine oder andere vorstand nimmer antun will wenn es eh jetzt auch schon knapp ist


Keine neuen jedenfalls. Die alten haben ja ihre Mags vom Altbestand. Das ist auf dauer natürlich eine Katastrophe.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 09:57

FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Hab ich wo geschrieben?

Da:
100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!

Denn jeder Verein, der weniger als 100 Mitglieder hat, fällt raus ...

Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...

Für mich klingt es gleich, auch wenn ich es nochmal lese. Ich verstehe das so: "Auch die kleinen Vereine erfüllen das locker. Und was darunter ist, sowieso ist eine Scherzpartie." Wenn Du es anders gemeint hast, gut. Unser Verein könnte garnicht so viele Mitglieder aufnehmen, da der Platz nicht vorhanden ist.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 09:58

gewo hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Wo liest du das raus?
Wird sogar besser. Nach 5 Jahren direkt auf 5.


steht das wo?

ich haette vermutet
2 vom beginn weg
4 nach 5 jahren
6 nach 10 jahren
8 nach 15 jahren
10 nach 20 jahren

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Steht auch nix von Sportschütze. So wie ich das verstehe: nach 5 Jahren auf Antrag Erweiterung auf max 5 Stk ohne weiter Vorraussetzungen.

2b als Sportschütze alle 5 Jahre bis max 10 verbrieftes Recht. Alles andere wie bisher nach Ermessen der Behörde mit Rechtfertigung.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Robiwan » Mo 8. Okt 2018, 09:59

Bourne hat geschrieben:
Atheki hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Was ist jetzt mit dem Altbestand? Übersehe ich das nur?

12. Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 58.

vermutlich ab (13)
Da könnte was dabei sein was dich interessieren oder betreffen könnte.

Danke, das habe ich vor lauter ärgern übersehen ...


§58:
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen
Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1
Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher
Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche
Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.


Bedeutet das, dass es für die Kat A-Waffen dann eine eigene WBK geben und die alte platzmäßig im selben Ausmaß reduziert wird? Außerdem: Magazine sind explizit erwähnt => jetzt kaufen auch wenn noch keine Waffe vorhanden ist?
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