Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
jagawirth
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 701
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:02
Wohnort: Linz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 11:07

"Das Verbot von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher entfallen.."
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

Benutzeravatar
LordHelmchen
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 279
Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
Wohnort: Dornbirn

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von LordHelmchen » Mo 8. Okt 2018, 11:07

Dürfte hinkommen.
Free People own Guns, Slaves don't.

Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 11:08

Robiwan hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.


Nein! Von Teilnehmern ist nirgends die Rede! Sonst lad ich mir einen deutschen Staatsbürger ein (stellen eh die meistens Ausländer in AT ;)). und die Sache ist schon international. Die Veranstaltung muss nur Teilnehmer aus mind. 5 Bundesländern zulassen. Wenn keiner kommt ist das ja nicht dein Problem.

Dein Wort in Gottes Ohr. Sollte es so ausgelegt werden wäre das fein. Würde dann auf jedes Ballern gelten das auf der VereinsHP ausgeschrieben ist. Sofern andere BL nicht explizit ausgeschlossen sind. Also praktisch alles was nicht vereinsintern geschossen wird.
Die Worte hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 970
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Armalito » Mo 8. Okt 2018, 11:09

Zu §17 Abs.1:

"Das Verbot der Verwendung von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher in Z5 entfallen"

HEY HO!
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Temudjin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 431
Registriert: Mi 8. Nov 2017, 11:15

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Temudjin » Mo 8. Okt 2018, 11:13

FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.


Hey, wenn man mir dann 500,-- pro Bewerb zahlt, + Unterkunft und Verpflegung, dann fahr ich alle Bundesländer ab, damit n Niederösterreicher in nem Salzburger, Kärntner, Tiroler oderVorarlberger Bewerb is.. reload-smile reload-smile reload-smile
Aut viam inveniam aut faciam

jagawirth
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 701
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:02
Wohnort: Linz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 11:13

Armalito hat geschrieben:Zu §17 Abs.1:

"Das Verbot der Verwendung von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher in Z5 entfallen"

HEY HO!

Siehe oben ;)
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 11:15

Temudjin hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.


Hey, wenn man mir dann 500,-- pro Bewerb zahlt, + Unterkunft und Verpflegung, dann fahr ich alle Bundesländer ab, damit n Niederösterreicher in nem Salzburger, Kärntner, Tiroler oderVorarlberger Bewerb is.. reload-smile reload-smile reload-smile

Oder du wirst irgendwann ein so guter Schütze dass der LSP das macht ;-)
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2368
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von McMonkey » Mo 8. Okt 2018, 11:18

FFWGK hat geschrieben:Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2

Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.

23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.


Das heißt, meine WBK ist älter als 20Jahre und die letzte Erweiterung war vor 20Jahren...also kann ich jetzt - als definierter Sportschütze - ohne weitere Begründung mir die offenen Plätze auf 10Stk. gleich auf einmal holen. Beispiel 7Plätze auf 10Plätze :?:
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Lindenwirt » Mo 8. Okt 2018, 11:18

s. auch
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... Uebersicht
Falls schon wer gepostet hat, sorry, verlier schön langsam den Überblick.

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 11:20

McMonkey hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2

Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.

23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.


Das heißt, meine WBK ist älter als 20Jahre und die letzte Erweiterung war vor 20Jahren...also kann ich jetzt - als definierter Sportschütze - ohne weitere Begründung mir die offenen Plätze auf 10Stk. gleich auf einmal holen. Beispiel 7Plätze auf 10Plätze :?:

Würde ICH anders auslegen. Aber es ist EINE MÖGLICHE Interpretation.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 11:26

Was soll eigentlich das genau bedeuten ?

Für Organe der öffentlichen Aufsicht soll künftig die Möglichkeit bestehen, einem Menschen, der ohne
Waffen, Muni
tion oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und der durch missbräuchliches
Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum
gefährden könnte, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.


Ich hoffe sie meinen damit Organe des öffentlichen Sicherheitsdienst und nicht bloß Aufsicht. Organ der öffentlichen Aufsicht wäre auch ein Parkwächter...

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1700
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 11:35

also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
- Keine 9mm WP Beschränkung für die Exekutive
- Sammeln und Jagd als zusätzliche Rechtfertigung
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Halbautomaten kein Kriegsmaterial

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1938
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 8. Okt 2018, 11:35

Jetzt hab ichs auch mal durchgeackert, das neue Gesetz...also gut, den Entwurf...

Ich seh das mit den Vereinen eigentlich ganz anders...
Ich glaube schon, dass jetzt mehr Wettbewerbe ausgetragen werden, da hier der Bedarf plötzlich gestiegen ist. Das wird mehr LBW die entsprechenden Sicherheitsregeln eintrichtern, was ja sicher keine schlechte Idee ist.
Die IPSC ist übrigens kein reiner "Dachverband" sondern ein Verein, in dem Schützen ordentliche Mitglieder werden können.
Und da gibt's mehr als 100. -Und genug internationale und nationale Wettkämpfe, die beschickt und veranstaltet werden.
Ich sehe da kein Problem. Gut, man muss beitreten, und das kostet was.
Aber der Preis ist für mein dafürhalten eher gering für das Behalten der HA, wenn man ihn mit anderen Ländern vergleicht.

Ich möchte mich auf dem Weg bei denen bedanken, die sich für den Erhalt der Freiheit gegen gewisse undemokratische Organisationen mit Sternchen in Flagge, geführt von Alkoholikern, eingesetzt haben! :at2:

Das sollte auch mal gesagt werden!

jagawirth
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 701
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:02
Wohnort: Linz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 11:36

hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
- Keine 9mm WP Beschränkung für die Exekutive
- Sammeln und Jagd als zusätzliche Rechtfertigung
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Halbautomaten kein Kriegsmaterial

für Jäger noch
- Führen Kat. B
- Schallis
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 11:38

Coolhand1980 hat geschrieben:Jetzt hab ichs auch mal durchgeackert, das neue Gesetz...also gut, den Entwurf...

Ich seh das mit den Vereinen eigentlich ganz anders...
Ich glaube schon, dass jetzt mehr Wettbewerbe ausgetragen werden, da hier der Bedarf plötzlich gestiegen ist. Das wird mehr LBW die entsprechenden Sicherheitsregeln eintrichtern, was ja sicher keine schlechte Idee ist.
Die IPSC ist übrigens kein reiner "Dachverband" sondern ein Verein, in dem Schützen ordentliche Mitglieder werden können.
Und da gibt's mehr als 100. -Und genug internationale und nationale Wettkämpfe, die beschickt und veranstaltet werden.
Ich sehe da kein Problem. Gut, man muss beitreten, und das kostet was.
Aber der Preis ist für mein dafürhalten eher gering für das Behalten der HA, wenn man ihn mit anderen Ländern vergleicht.

Ich möchte mich auf dem Weg bei denen bedanken, die sich für den Erhalt der Freiheit gegen gewisse undemokratische Organisationen mit Sternchen in Flagge, geführt von Alkoholikern, eingesetzt haben! :at2:

Das sollte auch mal gesagt werden!


Behalten ist nicht das Thema. Es geht um Neuerwerb.

IPSC Österreich soll aber Aufnahmeverfahren machen und jedem liegt das nicht. Ältere Menschen, Behinderte etc.


Gut finde ich jedenfalls, dass man wohl eine Generalgenehmigung für die Magazine bekommt und wenn man neue kauft diese nicht melden braucht.

Gesperrt