da ist wer gut organisiert

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
John Connor hat geschrieben:Der Restknopf bezieht sich aber nur auf das WaffG.
Die Puffen musst aber erst einmal importieren. Da gilt nicht das WaffG sondern die KM-VO.
gewo hat geschrieben:nur bei der ein- aus und durchfuhr wird es hapern
eXistenZ hat geschrieben:gewo hat geschrieben:die die es wissen die wissen es eh
Ich hätte gerne 1 Euro für jeden Menschen mit "Geheimwissen". Damit könnte ich mir ein sehr angenehmes Luxusleben leisten, ganz ohne österreichische Definitionen von Jäger, Sportschütze oder wathever. USA-Investor-Visum ich komme![]()
Ich fasse mal zusammen:
Die Bundesregierung beschließt etwas ganz anderes als der Verein gefordert hat und nicht die Bundesregierung ist der klare schuldige sondern der böse, böse Verein der die arme, arme Bundesregierung dazu verführt hat.
Und das in einem Land wie Österreich in dem man eine grüne Matura braucht um einmal im Jahr ein Wildtier zu erlegen und man für jeden Schmarrn ein Diplom vorweisen muss, weil was man kann ohne eine solches nichts wert ist.
Nach der Kat. A Geschichte der EU RL war vollkommen naheliegend und klar das "Sportschütze" definiert wird und es ist extrem naiv zu glauben das man in einem Land wie Österreich mit 3 Probeschüssen im Jahr als solcher durchkommt.
Nochmal: Wenn du einmal in Jahr ein Reh schießen willst musst du in Österreich eine Prüfung mit der Flinte ablegen.
Unsinnige Forderungen als Qualifikationsnachweis sind in Österreich geliebter und gelebter Standard.
Der Ansatz der Verein hat die "Qualifikationsnachweissucht" in Österreich berücksichtig, inspiriert von der im jagdlichen Bereich, aber sehr viel weniger aufwändig und das kann man gut oder schlecht finden, aber was davon abgleitet wird ist einfach nur lächerlich.
Wir werden die Definition von Sportschütze bekommen die die Schwarzen/Türkisen (auch wenn das jetzt dem einen oder anderen Blauwähler enttäuschen wird) wollen (welche etwas ganz anderes ist was Verein vorgeschlagen hätte) und die Wissen was sie wollen, ganz ohne einen bösen Verführer. Darum haben die auch beschlossen was sie wollen und nicht was der Verein vorgeschlagen hat.
eXistenZ hat geschrieben:...
Die Bundesregierung beschließt etwas ganz anderes als der Verein gefordert hat und nicht die Bundesregierung ist der klare schuldige sondern der böse, böse Verein der die arme, arme Bundesregierung dazu verführt hat.
....
The_Governor hat geschrieben:Wir können sogar noch froh sein, dass die Regierung die Verein eben nicht vollumfänglich umgesetzt hat. Die wären sogar noch weiter gegangen als das was wir jetzt haben, mit Ausnahme der 100 Mitglieder und woher das kommt wissen wir noch nicht. Könnte eine willkürlich festgelegte Zahl sein, weil sie auch beim NGO-Vorschlag auftaucht aber wer weiß das schon so genau...
Es klingt dermaßen absurd und man könnte meinen das kommt aus einem schlechten Roman, aber anscheinend hat sich auf Seiten der Regierung sogar jemand gedacht, dass das zu weit geht, was diese IV da vorschlägt, ansonsten hätten wir 6 Bewerbe statt 3 und einen erweiterten WFS. Anscheinend hielt das keiner für notwendig, außer der IV, denn sonst hätten wir das jetzt.
Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Schießsportvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
eXistenZ hat geschrieben:
Die Regierung hat etwas offensichtlich ganz anderes und etwas viel aufwändigeres beschlossen. Regelmäßig wurde vorgeschrieben und definiert
eXistenZ hat geschrieben:Kennst du überhaupt den Vorschlag der Verein?
eXistenZ hat geschrieben:Ich sehe die Idee vom Verein vom jagdlichen Bereich inspiriert und genau wie dort geht es um einen EINMALIGEN Nachweis.
Die 6 Ergebnislisten und der erweiterte WS sind einmal zu erbringen.
Yukon hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Ich kann freilich nicht sagen wie es kommt. Was aber wenn KM-Teile auf Kat. B Waffe die Waffen eben nicht zu B machen ? Und die Gerichtssachverständigen genau solche Situationen mit ihren "Forderungen" vermeiden wollen ?
Vielleicht wissen die aufgrund ihrer Fachnähe und Praxis mehr als wir, wo wir uns hier doch nur auf bloße §§ klammern. Vielleicht haben die auch schon mehr internas und kennen die zukünftigen Probleme...
Stimmt schon, vielleicht wissen die Sachverständigen etwas, von dem wir keine Ahnung haben.
Dass jedoch ein Bajonett, eine Bajonettwarze oder Mündungsfeuerdämpfer aus einem halbautomatischen Gewehr Kriegsmaterial machen, sehe ich nicht, denn dann müsste zwangsweise das Bajonett, die Bajonettwarze oder der Mündungsfeuerdämpfer im §1 der Kriegsmaterialverordnung vermerkt sein, was aber nicht der Fall ist. Daraus kann ich nur schließen, dass grundsätzlich weder Bajonett, Bajonettwarze oder Mündungsfeuerdämpfer eine Kriegsmaterialeigenschaft im Sinne der Kriegsmaterialverordnung zukommt.
Und ab 1.Jänner (wenn es bei diesem Termin bleibt) kommt die Kriegsmaterialverordnung (im Gegensatz zum Kriegsmaterialgesetz) für halbautomatische Gewehre gar nicht mehr zur Anwendung, wurscht was da drin steht.
Dass wir heute den ganzen Schmarrn mit Austria-Version, abgeschliffenen Warzen, etc. zu tun haben, ist meines Erachtens der bislang fehlenden gesetzlichen Abgrenzung Sport-/Jagdwaffe - Kriegsmaterial geschuldet, was dazu geführt hat, dass diese Abgrenzungsmerkmale im Zuge der Einstufungen durch das BMLVS "erfunden" wurden.
The_Governor hat geschrieben:Welcher einmalige Nachweis muss man denn bei der Jagd erbringen? Die Jagdprüfung? Analog dazu gibt es den Waffenführerschein (nein, nicht den erweiterten um geplante 200€). Die EU-Richtlinie schreibt eine Vereinsmitgliedschaft vor, aber keinerlei Bewerbe. Wie ich schon oft geschrieben habe, wäre die Minimallösung Vereinsmigliedschaft und der 5-jährige Trainingsnachweis, den wir bereits zur Verlängerung der WBK haben.
eXistenZ hat geschrieben:The_Governor hat geschrieben:Welcher einmalige Nachweis muss man denn bei der Jagd erbringen? Die Jagdprüfung? Analog dazu gibt es den Waffenführerschein (nein, nicht den erweiterten um geplante 200€). Die EU-Richtlinie schreibt eine Vereinsmitgliedschaft vor, aber keinerlei Bewerbe. Wie ich schon oft geschrieben habe, wäre die Minimallösung Vereinsmigliedschaft und der 5-jährige Trainingsnachweis, den wir bereits zur Verlängerung der WBK haben.
Davon mag man träumen können, aber so eine Minimallösung spielt es in Österreich einfach nicht. Das ist wäre total untypisch für Österreich und ich würde das als realitätsfremde Träumerei bezeichnen.
Wenn du 1x in deinem Leben ein Wild schießen willst musst du dafür eine Jagdprüfung inkl. Prüfung mit der Flinte ablegen. DAS ist Österreich. Und was die Regierung bez. Sportschütze beschlossen hat klingt ebenfalls nach typisch österreichisch.
Glaubt jemand allen ernstes das die ÖVP der große Freund des Schießsports ist?
Ich glaube das nicht und ich denke der Gesetzesentwurf der Regierung gibt mir recht.
Der Schuldige dafür ist klar in der Regierung auszumachen und ein Sündenbock ist nicht notwendig.
Maddin hat geschrieben:Warum sollten die das machen ? Damit der In- und Export solcher Waffen leichter möglich ist ? Keine Ahnung...
The_Governor hat geschrieben:Selbst wenn das so sein sollte, der Meinung bin ich zwar nicht, denn die Überreste dieser unterwürfigen Vorschläge sind in dem Entwurf immernoch herauszulesen, ist schon alleine das Vorgehen der IV zu kritisieren, solche Vorschläge überhaupt erst zu machen und das ohne große Not in einer ersten Stellungnahme.
The_Governor hat geschrieben:Wieso redest du ständig von Sündenbock oder umgekehrt gefragt, was hat der Verein deiner Meinung nach für dich erreicht? Es kann nicht sein, dass man als Mitglied einer IV froh sein muss, dass deren Vorschläge von der Regierung nicht (erweiterter WFS) oder nur teilweise (3 statt 6 Bewerbe) umgesetzt wurden, denn genauso ging und geht es mir.
eXistenZ hat geschrieben:The_Governor hat geschrieben:Selbst wenn das so sein sollte, der Meinung bin ich zwar nicht, denn die Überreste dieser unterwürfigen Vorschläge sind in dem Entwurf immernoch herauszulesen, ist schon alleine das Vorgehen der IV zu kritisieren, solche Vorschläge überhaupt erst zu machen und das ohne große Not in einer ersten Stellungnahme.
Wie schon mal geschrieben, empfinde ich das schon als Kniefall vor der österreichischen "Qualifikations-Diplom-Sucht"
Es war meines Erachtens der gescheiterte Versuch regelmäßige Vorschreibungen zu verhindern und hier (wie im jagdlichen Bereich
auch) das mit einmal abhaken zu können. Der Verein hat auch zB. angeboten diese 6 Bewerbe an einem Tag absolvieren zu können und dieses Paket von Praxis und Theorie war halt angedacht um wenigstens eine Andeutung der Qualifikation zu sein ohne gleich den Aufwand des Vorbilds Jagdprüfung darzustellen.The_Governor hat geschrieben:Wieso redest du ständig von Sündenbock oder umgekehrt gefragt, was hat der Verein deiner Meinung nach für dich erreicht? Es kann nicht sein, dass man als Mitglied einer IV froh sein muss, dass deren Vorschläge von der Regierung nicht (erweiterter WFS) oder nur teilweise (3 statt 6 Bewerbe) umgesetzt wurden, denn genauso ging und geht es mir.
Nochmal, die Vorschläge sind nicht teilweise sondern gar nicht umgesetzt worden. Einfach etwas aus dem Kontext zu reißen ist nicht richtig.
Für mich erreicht? Ich denke hier bin ich zu realistisch um mir von irgendeiner IV (egal welche) mit ein paar Tausend Mitgliedern einreden zulassen das die das Gesetz tatsächlich beeinflusst haben.
Eine IV mit ein paar Tausend Mitglieder ist für die österreichischen Bundesregierung einfach unbedeutend. (wenn es nicht gerade ein Milliardärsclub ist)
John Connor hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Warum sollten die das machen ? Damit der In- und Export solcher Waffen leichter möglich ist ? Keine Ahnung...
Die Herren Sachverständigen sind meiner Meinjng nach falsch abgebogen.
Wie gesagt, im Waffenrecht sind halbautomatische
Langwaffen kein Kriegsmaterial mehr. Darum braucht man im WaffG auch keine Abgrenzung mehr von Sport und Jagdgewehren.
Im Kriegsmaterialrecht, genauer gesagt und er Verordnung, ist diese Abgrenzung noch notwendig. Da braucht man aber keine gesetzliche Änderung, und schon gar nicht im WaffG, sondern es müsste die Kriegsmaterialverordnung geändert werden.
Das ist aber gar net so einfach.
Während andere Verordnungen einfach von der Behörde, zB dem Bundesminister, geändert werden können, braucht’s bei der Kriegsmaterialverordnung die Zustimmung der gesamten Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates