Promo hat geschrieben:Deine Aussage irritiert. Meinst du mit Schaft lediglich das Holz (was man landläufig unter "Schaft" versteht), oder auch die komplette Basküle mit Hinterschaft? Bitte um Klarstellung, ansonsten ist eine seriöse Aussage nicht möglich.
es ist so oder so eine spannende frage
einerseits normiert das WaffG dass auch waffenteile den selben bedingungen unterliegen wie komplette waffen
andererseits koennte man glauben dass es um die anzahl der waffen geht die man bereithaelt (ansammlung von kampfmitteln)
da ic aber nun ja jedes wechselsystem ohne weietere genehmigungsvorgaenge einer behoerde jederzeit auf eine volle waffe ergaenzen kann (oder schon ergaenzt haben kann) wuerde ich fast davon ausgehen dass auch waffeteile (wechselsysteme) soferne sie waffenrechtlich relevante teile enthalten als waffe im sinne der 20stk regelung zaehlen
WENN das so stimmt (?) dann sind deine zwei laufbuendel als zwei "waffen" zu zaehlen
egal ob du eines als wechselsystem dazu meldest oder nicht