pointi2009 hat geschrieben:Counterstrike hat geschrieben:Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.
glaub ich nicht, vielleicht weiss ein kundiger mehr. Nur laut WaffenG darf ich die Waffe nur auf meinem Grund/Boden "führen" - sobald ich dieses verlasse wäre ein unerlaubtes Führen der Waffe. Egal ob Notwehr/Nothilfe
ja und nein. um die sache mit notwehr wiedermal zurechtzurücken:
jedes delikt, jede übertretung bleibt in jedem fall zuerst mal was sie ist. notwehr/-hilfe erlaubt oder verbietet per se nix. wenn du jemanden aus welchem grund auch immmer erschießt, wirst du erst mal wegen mord angeklagt. wenn du mit deiner waffe ohne WP auf fremdem grund unterwegs bist, bleibt es im sachverhalt unerlaubtes führen.
nicht egal ist jedoch, was danach folgt und wie der sachverhalt im licht der umstände gewertet wird: wenn dir vor gericht zugebilligt wird in notwehr/nothilfe gehandelt zu haben, so bleibt das vergehen sanktionslos - keine verurteilung, kein problem.