Slowaken wollen zu Bewerb in die Tschech. Republik aus Gründen der Wegabkürzung über Österreich fahren. Und kommen damit in den Wirkungsbereich unseres Waffengesetzes. So wie ich als Laie §38 WaffG verstehe, brauchen Sie nur den EUFWP und die tschech. Einladung und haben keine Problem in Ö. zu befürchten, oder? Oder *müssen* sie direkt in die Tschech. Republik fahren?
Bitte nur belastbare, kundige Antworten. Danke
