Super, klingt hervorragend.

Weswegen?Flolito hat geschrieben: So 13. Jan 2019, 17:16 Wie sieht das momentan eigentlich Rechtlich aus!? Heute gab es am Schießstand hitzige Diskussionen über das Thema Schalldämpfer....zum Thema das er nur im Revier verwendet werden darf. Theoretisch ist eine Nutzung am Schießstand illegal.
Bedingung ist also nur, dass die Jagd regelmäßig ausgeübt wird. Es steht nirgends, dass er nur bei der Ausübung der Jagd verwendet werden darf. Denn wie schon ein Kollege geschrieben hat:WaffG §17 Abs. 3b hat geschrieben:Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs.1 Z5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben.
Im Gegensatz dazu das Thema "Kat. B führen bei der Jagd":Pirker hat geschrieben: So 13. Jan 2019, 17:28 Und wo soll man sein Gewehr dann einschiessen oder üben mit Schalldämpfer?
Zum Führen mit WBK muss man also gerade auf der Jagd sein.WaffG §20 Abs. 1a hat geschrieben:Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.
Das ist kompletter Unsinn...das Gesetz regelt nur den Erwerb, aber in keinster Weise die Verwendung. Im Endeffekt ist es nur eine Frage der Hausordnung der Schiessstandbetreibers.Flolito hat geschrieben: So 13. Jan 2019, 17:16 Theoretisch ist eine Nutzung am Schießstand illegal.
es hat sich nichts geaendertbino71 hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 11:59 Hab ich da was übersehen oder überlesen: SD und Kat A?
Wo steht das?
Von einem jagdlichen Standpunkt her, sind die skandinavischen Dämpfer dem Rotex V sicher überlegen. Wobei die B&T Tiger Serie sicherlich auch gut für die Jagd geeignet ist. Aber ich denke nicht, dass diese jagdlichen Dämpfer auch nur einer halb so grossen Schussbelastung wie beispielsweise die eines Rotex V Dämpfers in der längsten Ausführung, standhalten. Der Rotex V Dämpfer wird von der NATO und von fast jeder Europäischen Sondereinheit verwendet. Ich denke dies spricht Bände. Beim Rotex V Dämpfer geht es jedoch nicht primär um die Dämpfung des Mündungsknalls, als mehr um die Dämpfung der Schusssignatur. Erforderlich ist vom Gehörschutzlevel her lediglich, dass der Mündungsknall auf unter 140db gebracht wird und somit "hearing safe" ist und dies erreicht der Rotex V mühelos. Auch die Montage könnte nicht besser sein. Der Rotex V besteht aus den Materialien Thermax und Inconel. Dadurch hält dieser Dämpfer auch ohne Probleme Dauerfeuer stand, bis dieser rot glüht. Diese Eigenschaften braucht man bei einem Dämpfer für den jagdlichen Gebrauch mit Sicherheit nicht. Jedoch rührt auch das hohe Gewicht des Rotex V Dämpfers daher. Man muss auch zugeben, dass der Behördenmarkt für B&T wahrscheinlich wesentlich interessanter sein sollte, als der jagdliche. Deshalb sind B&T Dämpfer auch mehr für den behördlichen Einsatz konzipiert und finden ergo bei den Jägern weniger Anklang, als die Modelle der Skandinavier. Aber wie das mit der Tiger Serie von B&T für die Jagd aussieht, kann ich nicht beurteilen. Leicht sollten sie schon mal sein (Alu-Konstruktion) und auch die Dämpfung des Mündungsknalls soll beeindruckend sein (zumindest was ich bisher von meinen Kameraden so gehört habe, welche einen Tiger besitzen).Jsmith hat geschrieben: Di 18. Dez 2018, 14:28 Danke für die Antwort!
Da scheinen sich die Schweizer auf ihren in den 90ern erworbenen Lorbeeren ausgeruht zu haben.
Die Skandinavier sind da anscheinend innovativer und technisch ausgereifter unterwegs in Bezug auf jagdliche Eignung, Gewicht und Dämpfungsleistung.
Na dann studieren wir mal die Firmen ATec, Hausken &Co...![]()
Er ist Kat A - egal wie du es lesen möchtest.bino71 hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 13:16 So wie ich es lese (Danke panhandle), verboten und nicht Kat A, weil wenn es Kat A wäre und ein Jäger verliert den SD (wie soll man das überprüfen, da nicht Seriennummer im ZWR eingetragen), dann müßte er einem Waffenverbot entgegensehen.
bino71 hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 13:16 So wie ich es lese (Danke panhandle), verboten und nicht Kat A, weil wenn es Kat A wäre und ein Jäger verliert den SD (wie soll man das überprüfen, da nicht Seriennummer im ZWR eingetragen), dann müßte er einem Waffenverbot entgegensehen.