Hallo,
Waffen Seidler hat seit kurzem folgende Mitteilung auf seiner Homepage:
Schiessbewerbe 2019
Aufgrund der Neuerungen im Waffengesetz, die auch die Bewerbe betreffen, werden wir voraussichtlich Änderungen bei den folgenden Schiessbewerben vornehmen müssen. Sobald die Termine und Art der Wettkämpfe bekannt sind werden wir sie hier veröffentlichen.
Mir sind keine Änderungen bekannt die Einfluss auf Bewerbe hätten. Hab ich etwas verpasst?
Neues Waffengesetz - Bewerbe?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neues Waffengesetz - Bewerbe?
Seidler will den §11b erfüllen, soweit die Aussage vor zwei Wochen. Darum gibt's auch noch keine Mitgliedschaft im Plinking Club für 2019. Die strukturierten das alles um... oder versuchen es zumindest. Von dieser Umstrukturierung sind anscheinend auch die Bewerbe betroffen, vermutlich wegen "5 Bundesländer übergreifend".
PS und Edit:
Überhaupt ist mir das aber nicht ganz geheuer. Konkret erhielt Seidler - von wem auch immer, ich tippe mal auf den Referenten - einen Ausdruck mit dem aktualisierten WaffG (bzw dem Entwurf), der aber auf "das Nötigste" reduziert wurde. So fehlten einfach §23 2b Z1 und Z3 darin und man dachte, dass man nicht bloß alle fünf Jahre +2 Plätze bekommt, sondern die Anträge einfach der Reihe nach raushauen kann. Ich wollt dann nicht weiter bohren, weil ich keine Lust auf Behördennashing hatte und hab nur schnell den ganzen § hergezeigt. Die Enttäuschung war jedenfalls groß. Also was auch immer die dort versuchen, es wird spannend und sie geben sich Mühe.
Abwarten und Tee trinken.WaffG §11b (2) Z2 hat geschrieben:... über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
PS und Edit:
Überhaupt ist mir das aber nicht ganz geheuer. Konkret erhielt Seidler - von wem auch immer, ich tippe mal auf den Referenten - einen Ausdruck mit dem aktualisierten WaffG (bzw dem Entwurf), der aber auf "das Nötigste" reduziert wurde. So fehlten einfach §23 2b Z1 und Z3 darin und man dachte, dass man nicht bloß alle fünf Jahre +2 Plätze bekommt, sondern die Anträge einfach der Reihe nach raushauen kann. Ich wollt dann nicht weiter bohren, weil ich keine Lust auf Behördennashing hatte und hab nur schnell den ganzen § hergezeigt. Die Enttäuschung war jedenfalls groß. Also was auch immer die dort versuchen, es wird spannend und sie geben sich Mühe.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Neues Waffengesetz - Bewerbe?
Spannend - danke für die Infos!