Registrierung D Waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Registrierung D Waffen
Bis wann muß man die alten D Waffen (Altbestand) registrieren. Sind ja jetzt CWaffen und registrierungspflichtig.
Re: Registrierung D Waffen
Das ist nicht korrekt, aktuell gibt es Kategorie D noch. Änderung gilt erst ab 14.12.2019, dannach höchstwahrscheinlich 2 Jahre Zeit zum registrieren.
Re: Registrierung D Waffen
Danke für die schnelle Antwort!
Re: Registrierung D Waffen
Ab 14.12.2019....
Siehe: (21) § 2 Abs. 1 Z 3, § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 4, § 3a und § 3b samt Überschrift
und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 5 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 7, § 11
Abs. 2, § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, § 17 Abs. 3 und 3a, § 23 Abs. 2a und 3,
§ 28 Abs. 2a, die Überschrift des 5. Abschnitts samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis,
§ 30 samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis,
§ 33 Abs. 1 bis 3, § 33a Abs. 1, die Überschrift zu § 34 samt Eintrag
im Inhaltsverzeichnis, § 34 Abs. 1, 2a, 4 und 5, die Überschrift zu § 35
samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 35 Abs. 1, der Einleitungsteil in §
35 Abs. 2, § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 3, § 38 Abs. 3, § 42 Abs. 8, § 43 Abs.
7, § 50 Abs. 1 Z 2, § 51 Abs. 1 Z 2, § 55 Abs. 1 Z 9 bis 13, § 56 Abs.
1 sowie § 58 Abs. 12 bis 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
I Nr. XX/2018 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig
tritt § 31 samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis außer
Kraft. Sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen
zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, ist der Bundesminister für
Inneres ermächtigt, durch Verordnung einen späteren Zeitpunkt für das
Inkrafttreten festzulegen.
Zum Blau gedruckten ..
(15) Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21
eine Schusswaffe rechtmäßig besitzen, für die bis zu diesem Zeitpunkt
keine Registrierungspflicht bestand, haben diese Schusswaffe binnen
zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21
gemäß § 33 registrieren zu lassen, sofern noch keine Registrierung
vorgenommen wurde.
Siehe: (21) § 2 Abs. 1 Z 3, § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 4, § 3a und § 3b samt Überschrift
und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 5 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 7, § 11
Abs. 2, § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, § 17 Abs. 3 und 3a, § 23 Abs. 2a und 3,
§ 28 Abs. 2a, die Überschrift des 5. Abschnitts samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis,
§ 30 samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis,
§ 33 Abs. 1 bis 3, § 33a Abs. 1, die Überschrift zu § 34 samt Eintrag
im Inhaltsverzeichnis, § 34 Abs. 1, 2a, 4 und 5, die Überschrift zu § 35
samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 35 Abs. 1, der Einleitungsteil in §
35 Abs. 2, § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 3, § 38 Abs. 3, § 42 Abs. 8, § 43 Abs.
7, § 50 Abs. 1 Z 2, § 51 Abs. 1 Z 2, § 55 Abs. 1 Z 9 bis 13, § 56 Abs.
1 sowie § 58 Abs. 12 bis 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
I Nr. XX/2018 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig
tritt § 31 samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis außer
Kraft. Sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen
zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, ist der Bundesminister für
Inneres ermächtigt, durch Verordnung einen späteren Zeitpunkt für das
Inkrafttreten festzulegen.
Zum Blau gedruckten ..
(15) Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21
eine Schusswaffe rechtmäßig besitzen, für die bis zu diesem Zeitpunkt
keine Registrierungspflicht bestand, haben diese Schusswaffe binnen
zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21
gemäß § 33 registrieren zu lassen, sofern noch keine Registrierung
vorgenommen wurde.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Registrierung D Waffen
Neu erworbene Kat D muss bis Dezember nach wie vor als kat D ins ZWR gemeldet werden.Sauer202 hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 14:21 Bis wann muß man die alten D Waffen (Altbestand) registrieren. Sind ja jetzt CWaffen und registrierungspflichtig.
Erst danach werden sie kat C
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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