Bin echt überrascht dass hier nicht nur für Jäger, sondern auch Sportschützen was gemacht werden soll. Richtig ist es natürlich, denn da gibts auch welche die das auf Bewerben brauchen können.
Wo wir grad dabei sind: Für diese Verordnungen braucht man ja den Koalitionspartner nicht. Eigentlich könnte das Innenministerium doch bei der Gelegenheit den §6 streichen.
Ermessen bei der Ausstellung von Waffenpässen
§ 6. Das der Behörde in § 21 Abs. 2 WaffG eingeräumte Ermessen darf nur im Rahmen privater Interessen geübt werden, die einem Bedarf (§ 22 Abs. 2 WaffG) nahekommen.
Oder noch besser: mit etwas ersetzen was nicht wie der aktuelle §6 das Ermessen einschränkt, sondern detailliert in welchen Fällen das Ermessen anzuwenden ist.