wen es interessiert und wers nicht kennt:
Text:
https://waffg.info/nachrichten/Das_Waffenverbot_fuer_Drittstaatsangehoerige_im_Detail
Grafik:

Mit WBK/WP auch Kat. BEdin91 hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 20:20 Das bedeutet das eine Person eine Kat C oder D Waffe mit einen gültigen aufenhaltstitel kaufen kann ?
Lg Edin
Also ich habe es so verstanden, dauerhaften Aufenthaltstitel ohne Ablauffrist , kein Waffen Verbot.burner hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 22:24 Also sobald der Asylwerber einen Aufenthaltstitel hat, ist er kein Asylwerber mehr und somit dem Eingeborenen gleichgestellt. WBK/WP für alle Nicht-Asylwerber.
So sehe ich das auch, denn ein Asyl ist nur Schutz auf Zeit.Blekova hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 16:13Also ich habe es so verstanden, dauerhaften Aufenthaltstitel ohne Ablauffrist , kein Waffen Verbot.burner hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 22:24 Also sobald der Asylwerber einen Aufenthaltstitel hat, ist er kein Asylwerber mehr und somit dem Eingeborenen gleichgestellt. WBK/WP für alle Nicht-Asylwerber.
Also daher Asylant ( sofern kein Daueraufenthalt ) detto Waffenverbot .
das ist unsinnEdin91 hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 11:12 Ja aber es gibt keinen unbefriesteten aufenhaltstitel mehr nur auf 5 jahre ist der begrenzt. Wbk ist unmöglich zu bekommen nur schwer. Hab ein Kollegen der aus Frankreich kommt der muss die bestätigung zuerst von Frankreich holen also dort die WBK erlaubnis bekommen damit er hier in Ö eine bekommt.
er muss einen wohnsitz haben, jaschurl45 hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 11:24 aber er muss Hauptwohnsitz in AT haben oder täusche ich mich
Nope in DE gibt's das als Hauptwohnung und Nebenwohnung auch noch so ähnlich. Aber da gibt's auch noch die "alleinige Wohnung"gewo hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 11:27
den "hauptwohnsitz" gibt es sonst nirgendst in der EU (glaub ich)
und weisst du auch ob damit eine zustellungsregelung verbunden ist?
In Italien gibts das ja auch, domicilio und residenza als Haupt- und Nebenwohnsitz. Und Blechkasten brauchts dort gar keinen, dort können sie dir einen Brief oder Bescheid ans schwarze Brett im Gemeindeamt hängen und nach zwei Wochen gilt das als zugestellt, mit allen Rechtsfolgen.gewo hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 11:59 und weisst du auch ob damit eine zustellungsregelung verbunden ist?
also "...wenn brief dort in den blechkasten geworfen dann rechtsfolge bis zum voelligen existenzverlust, selbst wenn der adreassat der via blechkasten erreicht werden soll den brief nie bekomen hat?.."