Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Rudolf MayerMindfreeq hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 08:12
Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen?
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist. Es ist ja schon eine strafbare Handlung (Einbruch) vorausgegangen und die Notwehr resultiert aus der vermeintlichen Bedrohungslage.Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Vorsatz wärs wenn die Panzerknackerbande den Termin ankündigt und du dich mit der Kanone auf die Lauer legst

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"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Glaub ich nicht. Vorsatz- was. Vorsatzdelikt jedenfalls nicht...Musashi hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:08 Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...Alex87 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 18:58 Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
es gibt rechtsschutzversicherungen die grundsaetzlich KEINE deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben
und
es gibt rechtsschutzversicherungen die deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben
wenn du freigesprochen wirst (da koennen gut und gern viele tausend euro anwalts, verfahrens und gutachterkosten dazwischen liegen bis das klar ist) dann uebernimmt die versicherung deine kosten.
wenn am ende rauskommt dass das gericht zu recht erkennt dass du schildig bist musst es der versicherung bezhalen
versicherungen die auch zahlen wenn du vom gericht als schuldig erklaert worden bist kenn ich nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Ich habe gerade so einen Fall und ausserdem war mir die Deckung gegen die eigene Versicherung ein Muss. Kannst du glauben, musst du aber nichtPaddy91 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:51das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...Alex87 hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 18:58 Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.Hellprayer hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 19:24 Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist.
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- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Jugo schiesst auf Kroatischen Einbrecher laut Nachrichten?
So ein Zufall aber auch !!
Ein Schelm der böses hier vermutet
oder ?
So ein Zufall aber auch !!
Ein Schelm der böses hier vermutet
oder ?
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.Irwin J. Finster hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 12:10 Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
„Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau

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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Danke - Super, Schei ... Automatik. Frau in Österreich Verwender in Gi - kann nix passieren. Eh klar Verwandter !"ASCO hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 20:37 „Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau![]()
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DonPapa
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
auf den Verwender gehe ich nicht einDonPapa hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 20:25Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.Irwin J. Finster hat geschrieben: Di 19. Feb 2019, 12:10 Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.

Spaß beiseite: wenn du in den Zeitungsforen Meldungen liest, dass es sich hier um einen Mordversuch gehandelt hat und das Opfer vor Gericht gestellt gehört, dann weißt eh, wie manche bei uns "ticken"



Aber die große Schlagzeile ist eh wieder "ILLEGALE WAFFE" ... in so einem Fall ist LEGAL/ILLEGAL sekundär
- Irwin J. Finster
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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?
Wenn es tatsächlich so war das er aus dem Fenster raus einen flüchtenden von Hinten angeschossen hat, halte ich es für uns LWB marginal besser wenn die Waffe illegal war...
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
