Jemand der ein Waffenverbot hat eine derzeit nicht waffenrelevantes Teil besitzt, dass dann waffenrelevant wird und als Altbesitz gemeldet werden kann?

Also so sinnlos und vertrottelt Waffenrechte im allgemeinen sind passt es finde ich ganz gutpanhandle hat geschrieben: Di 19. Mär 2019, 19:18 Naja.....er wird's entweder weiterhin "besitzen"......oder versuchen es zu veräussern.... so mal in's blaue gedacht....
EDIT: Ob dieser Tröt sich da ned grad im falschen Bereich befindet...... so zwecks Spass & Waffenrecht.... is ja ned grad so, dass sich diese "Dinge" nun irgendwie ergänzen oder "zusammen" passen.
g
willi
Warum? Ist doch eine relevante waffenrechtliche Frage. Würde mich wundern wenn diese Situation nicht vielfach in Österreich vorliegtspareribs hat geschrieben: Di 19. Mär 2019, 19:32 Sorry, das Forum wird immer blöder...oder die Leute ?
Manchen ist scheinbar fad...
Na ja jeder muss so seine Strategie finden um mit dem Schwachsinn umzugehen. Es mit Humor und Spass zu nehmen ist sicher nicht die schlechteste Strategie. Wer als Waffenbesitzer der Meinung ist, das Waffengesetz macht Sinn ist sowieso irgendwo mal falsch abgebobenpanhandle hat geschrieben: Di 19. Mär 2019, 19:44 Ich sehe eher den "implentierten" zusammenhang (Waffenrecht/Spass) etwas "unglücklich" gewählt.
g
willi
Sei ned so negativHS911 hat geschrieben: Di 19. Mär 2019, 21:45 waren die nicht typischerweise in .45-70?
"minderwirksam" haha
allerdings hab ich so in erinnerung, dass lafetten verboten sind. und ohne wirts halt eher zach![]()
Die Frage für mich ist dann halt ob Enteignung oder Konfiskation der Teile bzw. wenn ich es richtig verstehe dann soll es ja eine 2 Jährige Übergangsfrist geben in der Altbestand gemeldet werden kann und erst dann wenn nicht gemeldet wird er illegal. Deiner Meinung nach wäre es in diesem Fall dann aber ab 00:01 Uhr illegal. Was wenn so eine Person um 23:59 zur Polizei geht mit dem Teil und den Besitz meldet? Die Polizei kann nicht selbständig über Enteignung oder Konfiskation entscheiden.Promo hat geschrieben: Di 19. Mär 2019, 22:18 Eine inhaltlich sehr interessante Frage. Grundsätzlich macht er sich meiner Ansicht nach ab dem ersten Tag wo die Bestimmung in Kraft ist wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar, da er trotz Waffenverbot einen waffenrechtlch relevanten Gegenstand besitzt, strafbar. Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung ist Zuverlässigkeit. Diese ist aufgrund eines rechtskräftigen Waffenverbotes nicht gegeben, daher ist hier (ungeachtet der Tatsache, dass er sich durch den bloßen Besitz schon strafbar gemacht hat) die Bewilligung zu verweigern und der Gegenstand von Amts wegen Einzuziehen für Verfallen zu erklären.