Herstellung Waffenzubehör/Patentrecht?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MRic_IPSC
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Herstellung Waffenzubehör/Patentrecht?

Beitrag von MRic_IPSC » Di 28. Mai 2019, 11:37

Hallo alle zusammen,
Ich denke die Frage passt am besten in das Forum hier.

Zu meinem Anliegen:
Kennt sich hier jemand etwas besser mit dem Patentrecht aus?
Wenn ich jetzt zum Beispiel Zubehör für Glock-Modelle konstruiere und anfertigen lasse (Nötige Ausbildung und Fachwissen ist vorhanden), ist das ja für den eigenen Gebrauch bei nicht Waffenrelevante Teile legal.
Aber wie sieht es aus wenn man diese Teile auch vermarkten würde?
Bei Glock hab ich jetzt zum Beispiel nur den Markenschutz und ein Patent auf das Sicherungssystem gefunden.
Dürften dann zum Beispiel Wechselgriffschalen, die die selbe Montagevorrichtung verwenden aber sonst deutlich von den bereits existierenden abweichen, durch dritte hergestellt und verkauft werden?

Beste Grüße.

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gynta
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Re: Herstellung Waffenzubehör/Patentrecht?

Beitrag von gynta » Di 28. Mai 2019, 12:08

MRic_IPSC hat geschrieben: Di 28. Mai 2019, 11:37 Ich denke die Frage passt am besten in das Forum hier.
Hallo
Nein
Egal was man Dir jetzt hier antwortet. Es ist nicht verbindlich.
Also wäre der beste Platz, Glock (Kundendienst ist zB mal ein Anfang - mit der Bitte um Weiterleitung Deiner Fragen an die zuständigen Stellen).
Die haben für Deine Frage sicher zielführendere Antworten.
Stichwort Schmiedl & Schmied.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

m_w
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Re: Herstellung Waffenzubehör/Patentrecht?

Beitrag von m_w » Di 28. Mai 2019, 12:30

Warum nicht?!
Machen ja genug andere Österreicher auch. Patentiert / Geschützt sollts halt ned sein was du bauen willst ;)

z.B. die da...
https://corvusdefensio.com/de/
https://www.tectal.at/

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Promo
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Re: Herstellung Waffenzubehör/Patentrecht?

Beitrag von Promo » Di 28. Mai 2019, 16:59

Glock ist dafür nicht zuständig. Wenn du was baust und vertreiben willst, dann musst du dich selbst schlau machen, ob du nicht gegen ein Patentrecht oder anderes Schutzrecht (Geschmacksmuster, etc.) verstößt. Das wird dir Glock nicht beantworten, die werden dich allenfalls klagen, falls du gegen deren Schutzrechte verstößt. Dto. bei Schutzrechten von anderen Firmen.

Dagegen kannst du dich schützen, wenn du vorher selbst Recherche anstellst. Oder du beauftragst einen Patentanwalt mit der Recherche.
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yoda
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Re: Herstellung Waffenzubehör/Patentrecht?

Beitrag von yoda » Di 28. Mai 2019, 23:09

Man müsste sich einmal ansehen was das Zubehör genau sein soll, dann kann man die Frage klären ob man damit gegen Schutzrechte verstößt. Alles was schon länger (>20 Jahre) Stand der Technik ist, kann man produzieren und verkaufen, weil Patente nach ca. 20 Jahren ablaufen. Eine Standard Glock 17 kann man 1:1 nachbauen weil die Patente alle sehr alt sind, wenn die jetzt aber neue Features patentiert haben, darf man eben diese Features nicht kopieren.

Bei Glock muss man aufpassen weil auch Dinge auf Mitarbeiter angemeldet werden, z.B.: Dipl. Ing. Dechant, den ehemaligen Leiter des Amtes für Wehrtechnik, auf den in den USA die Glock 46 zum Patent angemeldet wurde.

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