Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1224
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Exitus » Fr 7. Jun 2019, 11:26

Ja, den Vermerk Zubehör hatte ich schon.

Greetings Oliver

Benutzeravatar
Prometheus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 795
Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Prometheus » Fr 7. Jun 2019, 17:21

Muss man bei euch wirklich VORHER das WS kaufen und dann bekommt ihr erst einen Zubehör Eintrag?
Ist das nicht irgendwie widersprüchlich etwas zu kaufen was man in dem Moment noch nicht haben darf?

Also ich bin zu meiner BH und hab einfach gesagt ich brauche einen Zubehör Eintrag weil ich irgendwann ein Wechselsystem kaufen will....... war überhaupt kein Problem.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Balistix » Fr 7. Jun 2019, 17:22

Eintrag ist nicht gleich Antrag. Selbst wenn man den Eintrag auf der WBK hat, muss man jedes einzelne Stück Zubehör wieder separat beantragen. Scheint mehr eine Formsache zu sein, dennoch.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
Prometheus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 795
Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Prometheus » Fr 7. Jun 2019, 17:28

Balistix hat geschrieben: Fr 7. Jun 2019, 17:22 Eintrag ist nicht gleich Antrag. Selbst wenn man den Eintrag auf der WBK hat, muss man jedes einzelne Stück Zubehör wieder separat beantragen. Scheint mehr eine Formsache zu sein, dennoch.
Also das wird bei meiner BH definitv anders gehandhabt.
Wenn ich ein Zubehör kaufen will (Privat zu Privat) dann melde ich das einfach wie bei einer ganzen Waffe mittels Kaufvertrag.
Vorher muss man hier nix beantragen. Den Zuberhör Eintrag muss man hald auf der WBK haben.

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1224
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Exitus » Fr 7. Jun 2019, 18:20

Genau so läuft das bei mir auch ab.
Das wäre schwachsinnig jedesmal auf die BH latschen und einen Antrag zu stellen.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von rupi » Fr 7. Jun 2019, 18:35

Exitus hat geschrieben: Fr 7. Jun 2019, 18:20 Genau so läuft das bei mir auch ab.
Das wäre schwachsinnig jedesmal auf die BH latschen und einen Antrag zu stellen.
manche Sachbearbeiter wollen es aber leider so mitm vorher hinmarschieren....


Antrag stellen musst aber sowieso
nämlich nach dem Kauf
musst ja der BH erklären zu welcher Grundwaffe das neue WS dazugemeldet werden muss
dann muss dir die BH einen Bescheid ausstellen wo dir das WS genehmigt wird

und normalerweise darfst noch 20,80€ an Verwaltungsabgaben abdrücken
(machen BHs wollen die aber nicht... Glückspilz wer dort wohnt und nix pecken muss)
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1224
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Exitus » Fr 7. Jun 2019, 21:32

Ich ruf auf der BH an, sag was ich für was gekauft habe, schicke die Unterlagen per Mail und die Sache ist erledigt.
Bei einem Kauf beim Händler trägt es er gleich direkt ein bzw kommuniziert mit dem SB.
Zahlen musste ich bisher noch nie was.
Greetings Oliver

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von rupi » Fr 7. Jun 2019, 21:40

Glück gehabt...

ich hab schon ein paar Hunderter auf der LPD für Zubehöre gelassen... :lol:



aber trotzdem müsstest eigentlich einen Bescheid fürs WS bekommen
mit Spruch, Einspruchsfrist, etc. das volle Programm halt
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1224
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Exitus » Fr 7. Jun 2019, 22:28

Nö, Bescheid gabs nie einen.
Aber es ist jedes WS unter Zubehör eingetragen.

Greetings Oliver

Benutzeravatar
zeroflow
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 626
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 20:57
Wohnort: Wien

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von zeroflow » Fr 14. Jun 2019, 09:46

Tja, Lösung war tatsächlich, bei der LPD anzufragen.
Desswegen hier als Beitrag falls jemand anders auch danach sucht.
Sehr geehrter Herr N.N.!

Zu Ihrer Anfrage vom 12.06.2019 wird mitgeteilt, dass Anträge im Polizeikommissariat zu stellen sind.

Bei einem Zubehör Antrag ist es wichtig die Grundwaffe anzuführen und bekanntzugeben, um welches Zubehör (Wechselsystem,…) und Kaliber es sich handelt.

Die Nummer des Zubehörs ist bei Antragstellung nicht notwendig.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel. Nr.: +43 1 31310 79408 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten

LTE
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mo 7. Mär 2016, 09:27

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von LTE » Fr 21. Jun 2019, 21:57

Wie Rupi sagte, jede BH tickt anders, bei uns läuft es wiefolgt:
ich hab schon Zubehöreintragund will z.b. ein WS für meine Sig, geh zum Büchsner, der bestellts, wenn es da ist krieg i vom Büchsner die medung, dei glum is da des is de Bezeichnung und sie S.N.

I geh auf die BH, leg des ausgedruckte Mail hin und geh

A paar tag später hab i den Bescheid im Briefkastl mit Zahlschein.

Dackl zum Büchsner und hols ab.

Mein alter SB in UU hat des ganzganz toll gemacht, nämlich kompett illegal.
Der hat gsagt, kauf was willst, schick ma de rechung, i haus in Akt nei.
Bis er Urlaub hatte und sei cheffin dahintergestigen is, des gab a bissal an Ärger und mir wurde erklärtdas i mehr glump ghabt hab wie ich sollte....

Weils eh grad zum Thema passt, hat schon mal wer das WS zur Basiswaffe und die Basiswaffe zum WS machen lassen?

Hintergund, mein AUG basis ist ein 417er, dazu hab i an Wechsellauf in 550.

Jetzt würd ich gerne den 417er Lauf dem Kollegen verkaufen. Aber der is ja ned als Wechsellauf eingetragen....
Hab am Montag also die Ehre das der SB vorzutragen, mal sehen ob das geht. Ansonst muss der 550er Lauf weg.

LTE
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mo 7. Mär 2016, 09:27

Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von LTE » Fr 21. Jun 2019, 22:29

Ähm wir haben eine fachlich kompetente und korrekte SB, da lass ich den Büchsner sicher nix schell alla zack zack was im ZRW ändern (so des geht). Wenn die nein sagt, dann geht der 550er Lauf weg, sagt die Ja dann geht der 417er Lauf an einen guten Kollegen der genau den möchte.

Hab mich mit dem Thema noch nie auseinander gesetzt, Verschlusskopf hat ja keine Nummer, nur der Verschlussträger und der receiver, aber die sind nicht Waffenrelevant. Aber i übersich sicher gerade 2-3 wesentliche dinge... egal am Mo. mein Anliegen vortragen.

Antworten