wie läuft rechtlich das genau ab mit Zubehör?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: wie läuft rechtlich das genau ab mit Zubehör?

Beitrag von AUG-andy » Do 27. Jun 2019, 09:30

UrbanShadow hat geschrieben: Do 27. Jun 2019, 09:21 Hallo zusammen. Mir wurde mal erklärt, das wenn man kein Eintrag für Zubehör auf der WBK hat, das Zubehör auf einen freien Platz eingetragen wird. Stimmt das so? Ich habe diesen Monat erst meine neue WBK bekommen und beim beantragen, wollte bzw. konnte mir das niemand erklären wie das mit dem Zubehör abläuft. Ich hab auch schon gehört, das man erst Zubehör kaufen muss, mit der Rechnung zur BH gehen und eine neue WBK mit Zubehör beantragen muss, aber dann wäre ich ja schon wieder 117€ los. Stimmt das so?
Hallo
Solange du freie Plätze hast ohne Zubehör Eintrag werden diese dafür verwendet.
Vorher kaufen stimmt nicht, du musst nur sagen für welche Pistole das WS ist und welches Kaliber du kaufen willst. Dann bekommst du eine neue Karte mit Zubehör Eintrag. Wenn du dann später noch ein WS willst brauchst du keine neue Karte mehr sondern nur noch das WS beantragen. Zumindest ist es in Wien so .
MfG
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Nuss_95
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Re: wie läuft rechtlich das genau ab mit Zubehör?

Beitrag von Nuss_95 » Do 27. Jun 2019, 09:34

UrbanShadow hat geschrieben: Do 27. Jun 2019, 09:21 Hallo zusammen. Mir wurde mal erklärt, das wenn man kein Eintrag für Zubehör auf der WBK hat, das Zubehör auf einen freien Platz eingetragen wird. Stimmt das so? Ich habe diesen Monat erst meine neue WBK bekommen und beim beantragen, wollte bzw. konnte mir das niemand erklären wie das mit dem Zubehör abläuft. Ich hab auch schon gehört, das man erst Zubehör kaufen muss, mit der Rechnung zur BH gehen und eine neue WBK mit Zubehör beantragen muss, aber dann wäre ich ja schon wieder 117€ los. Stimmt das so?
Wenn du keinen Zubehöreintrag hast oder beantragst, kannst du Zubehör auch auf einen freien Kat B Platz melden. Das stimmt.

Wenn du Zubehör als Zubehör eintragen lassen willst, musst mit dem Wisch vom Händler zur BH und erstmal den Zubehöreintrag beantragen. Bei manchen kann man sich die WBK mit Zubehöreintrag auch ohne irgendwas machen lassen.

Kann aber auch leicht variieren, je nach BH. Angeblich brauchen manche den Wisch vom Händler mit der Seriennummer nicht.

Die WBK mit Eintrag hat bei mir 80,90€ gekostet.
Zuletzt geändert von Nuss_95 am Do 27. Jun 2019, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: wie läuft rechtlich das genau ab mit Zubehör?

Beitrag von m_a_d » Do 27. Jun 2019, 13:55

Du hast so ziemlich alle Alternativen / verwendeten Optionen hier im Thread gelistet - welche davon Deine Behörde bevorzugt, ist am einfachsten mittels eines Telefonats zu klären.
Meine BH will zB dass ich erst nach dem Kauf die Rechnung per email schicke und angebe, zu welcher Waffe das Zubehör dazu gemeldet werden soll. Andere wollen davor eine Reservierung mit Seriennummer haben. Und möglich ist alles dazwischen.
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dvc & AA
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Re: wie läuft rechtlich das genau ab mit Zubehör?

Beitrag von cas81 » Do 27. Jun 2019, 15:12

Ist doch sowieso egal, denn bis du die WBK beantragst, gibt's den Anspruch auf zwei Zubehörplätze pro Kat. B- Waffe. Wie das dann (Stichtag 14.12., afair) genau läuft, wird sich zeigen. Also abwarten und wenn das Gesetz diesbezüglich geändert wurde nochmals erkundigen. Und zwar am Besten gleich direkt beim Antrag der WBK, dann gibt's die Zubehörplätze ggf gleich dazu, falls das dann überhaupt noch nötig ist (siehe Zitat). Bis Februar 2020 werden die Behörden die Vollziehung schon intus haben.

Auszug aus den Erläuterungen zur Novelle :
Zu § 23 Abs. 3:
Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Zubehör zu einer Schusswaffe der Kategorie B künftig zu verringern, wird vorgeschlagen, dass für Betroffene bereits kraft Gesetzes der Erwerb und Besitz von bis zu doppelt so vielen wesentlichen Bestandteilen als genehmigte Schusswaffen der Kategorie B zulässig sein soll. Dies bedeutet, dass ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte für drei Schusswaffen der Kategorie B bis zu sechs wesentliche Bestandteile, unabhängig von einer tatsächlich besessenen Schusswaffe der Kategorie B, erwerben und besitzen darf.
Vorweg: Nein, das ist nicht in Stein gemeißelt, sondern lediglich ein Teil der Gesetzesmaterialien (die dann aber üblicherweise eh durchschlagen. Man wird sehen).

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