Weil sich manche BHs grundsätzlich nicht mal ans Gesetz halten können.Maddin hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 10:51 Wieso macht ihr die Bezahlung in Wien eigentlich nicht vor Ort ?
Ich hör das immer wieder, dass die Wiener so lange warten müssen. In Graz ist die WBK in einer Woche im Postkasten nachdem man den Antrag gestellt hat...
Gibt nämlich eine ziemlich genaue Beschreibung des Ablaufs bei der Ausstellung von Waffendokumenten.
Vielleicht kann mich ein Jurist aufklären aber für mich ist der aktuelle Ablauf in z.B. Wien mit "Antrag stellen"->"Zahlschein bekommen"->"Anruf zum zahlen"->"Einzahlen" nicht gesetzeskonform oder liege ich da falsch??Auszug Gebührengesetz
§14 - Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.
11 Waffendokumente
(4) Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.