Das halt ich für einen Schmarrn. Niemand kann gezwungen werden zur Ausübung einer Sportart einem Verein bei zu treten.MikeD hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 09:13 Für neue WBK´s könnte bei Angabe der Rechtfertigung "Schießsport" (§22(1) 3.) die Behörde allerdings gemäß §11b eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein verlangen.
Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG):
§ 1. (1) Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
Grüße, Alex