Kurzwaffen ohne WBK-Platz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz
Siehe auch Par.23(2a) Waffengesetz.Bindabei hat geschrieben: Mo 2. Sep 2019, 17:32 Ich grab den Beitrag mal aus...
Wie ist jetzt die Gesetzeslage bzgl. eines Revolvers dieser Art
https://www.theduke.de/produkt/kurzwaff ... 47-walker/
Braucht der einen Platz auf der WBK oder ist nur der Besitz der WBK erforderlich?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.