gewo hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 16:16
Dobi hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 15:34
gewo hat geschrieben: Do 29. Aug 2019, 21:55
„.....person erfuellt die voraussetzung nach 11b.....“
Mich geht das ja nix an
Aber ist die entscheidende frage denn nicht ob
der verein die voraussetzung nach 11b erfuellt
Warum sollte der Verein, der ja auch Schützenverein ist, die Vorraussetzungen nach 11b nicht erfüllen?
Hier unter
https://www.nfvoe.at/faq zu finden:
das weiss ich nicht
aber auf der bestaetigung steht das eigentlich genau NICHT drauf
da steht dass die person die vorraussetzung nach 11b erfuellt
was ja laut gesetzestext bullshit ist, oder?
nur ein verein kann die voraussetzungen nach 11b erfuellen
falls ich richtig liegen sollte - ich bin da ned sicher - frag ich mich nur warum ein anwalt so an bledsinn verfasst
weil der hats unterschrieben ....
Vielleicht steh ja auch ich auf der Leitung und versteh den Text unter
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht= falsch:
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
Für mich bezieht sich der Part auf Person und welche Voraussetzungen sie zu erfüllen hat …
Hier steht dann, wann ein Verein die Vorraussetzungen erfüllt:
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
Und hier dann noch der Teil zur "Regelmäßigkeit":
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
Also erkenne ich hier noch nicht den "bledsinn" in der Formulierung "… ordentliches Vereinsmitglied ist und die Vorraussetzungen des §11b Abs. 1 im Sinne des Abs.3 WaffG erfüllt."
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …