Die diskutieren dort doch glatt ob jemand mit 9x19 Pistole auch 9x18 Munition kaufen darf (was in dem Fall dort sogar verboten ist

Absolut sinnfrei das deutsche Waffenrecht, noch weitaus mehr Schikane als das österreichische.
Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufenmastercrash hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 14:34 Ja nicht nur kompliziertes Verfahren.
Die diskutieren dort doch glatt ob jemand mit 9x19 Pistole auch 9x18 Munition kaufen darf (was in dem Fall dort sogar verboten ist)
Absolut sinnfrei das deutsche Waffenrecht, noch weitaus mehr Schikane als das österreichische.
Das ist eine Urban Legend!! Bzw. totales Gelaber!Joewood hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 14:54Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen![]()
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Das erklär mal dem Vater meines Kollegen, der nach dem Besuch im Waffengeschäft reichlich angepisst war...piefke hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 15:21Das ist eine Urban Legend!! Bzw. totales Gelaber!Joewood hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 14:54Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen![]()
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Natürlich inkludiert der 357 Eintrag in die deutsche WBK auch den Erwerb von 38 Special und 38 Wadcutter!!
Da gibt es keinen Unterschied bei wbks zwischen Jägern und Sportschützen. Aber wie in Österreich auch machen auch deutsche Waffenhändler teilweise ihre eigenen Gesetze. Da muss man dann halt den Händler wechseln.Joewood hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 15:24Das erklär mal dem Vater meines Kollegen, der nach dem Besuch im Waffengeschäft reichlich angepisst war...piefke hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 15:21Das ist eine Urban Legend!! Bzw. totales Gelaber!Joewood hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 14:54 Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen![]()
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Natürlich inkludiert der 357 Eintrag in die deutsche WBK auch den Erwerb von 38 Special und 38 Wadcutter!!
Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert... vor ein paar Jahren war es jedenfalls noch so.
Wobei es vilelleicht einen Unterschied macht, ob man Jäger oder Sportschütze ist...
Den Richter der eingetragene Partner gegenüber Eheleuten dahingehend diskriminiert will ich sehen. Könnte bei der Lobby die es da gibt in einem öffentlichen Shitstorm ohnegleichen enden...gewo hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 18:02 sagt einmal
was ist mit euch?
er kann seine waffen lagern wo er will
was hat seine behoerde damit zu tun?
und eingetragene partner dürfen NICHT gemeinsam verwahren ...
zu einer so definitiven Aussage wäre eine Quelle oder ein Beleg hilfreichgewo hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 18:02 und eingetragene partner dürfen NICHT gemeinsam verwahren
Das ist nicht mutig.FFWGK hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 23:13 Das sie NICHT dürfen ist mutig ausgedrückt. Es ist halt noch nicht durchgeklagt, von daher fraglich aber nicht verboten.