Maddin hat geschrieben: Fr 11. Okt 2019, 21:10
Ist das echt so ?
Auch im Verwaltungsstrafrecht gibts schließlich. Rechtswidrigkeitsausschließungsgründe.
Ich sag einfach ich hab in Notwehr bewusst zum großen Magazin gegriffen um auf Nummer sicher zu gehen. Was soll die Behörde darauf entgegnen ?
wurde ja vorher schon beantwortet. sind 2 dinge. wenn du einen einbrecher mit einer pistole erschiesst die du geklaut hast legitimiert das doch nicht den besitz der waffe. wenn du dich mit was wehrst dass du nicht besitzen oder benutzen darfst ist das ein eigener
potentieller anklagepunkt.
ABER: zahlt es sich überhaupt aus?
gestern hat ein alter hase zu mir gesagt dass er sich die high caps nicht antut und auch dringend davon abgeraten jetzt noch welche zu kaufen.
er hat gemeint dass das damals bei den pumpguns auch nur mühsam war (leute haben erweiterungen nicht bekommen etc) und er vermutet dass in absehbarer zeit ohnehin kein schiesstand einen mehr mit 30igern auf den platz lassen wird weil das nur potentiell mühsam für sie wird.
sprich: nur mühe, keinen gewinn.
er meint "is wies is. akzeptiers, tu da nix an, bringt eh nix, hast nix davon, lass es"
und wer bin ich da zu widersprechen? ....
