Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mi 13. Nov 2019, 12:59

gewo hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 12:35
LTE hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 10:37
kuni hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 08:44 In Deutschland muss der SD im EU FW eingetragen sein, zumindest in Badem Württemberg wurde das gefordert. Meine BH hat es nicht geschafft, da der SD nicht im System ist und daher nicht eingetragen werden kann....
Deine BH hat alles richtig gemacht, werden im EUFWP doch nur Schusswaffen oder relevante Teile eingetragen
das ist FALSCH
selbstverstandlich werden auch NICHT waffenrelevante teile in den EUFWP eingetragen

frage die dutzenden bootsbesitzer die die H&K signalpistole kaliber 4 dort eingetragen haben
die muessen die im EUFWP haben sonst haben sie in DE ein echtes probem bei einer kontrolle

oder ihre 4,5mm luftdruckgewehre die KEIN "F" im 5-eck haben
da gibts auch eine menge eintraege
Falsch, aber falt den Fresszettel mal auf, dreh ihn um und lies was rechts oben im Eck steht.
Was manche BH treibt steht am einen Blatt Papier, was sie dürfte am anderen.
Waffe/n B/C/D das die Deutschen den SD einer C Waffe gleich stellen ist deren Bier.

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mi 13. Nov 2019, 13:01

Der Vollständigkeit halber hier noch was zum Schmunzeln:

In De musst nämlich im richtigen Bundesland wohnen sonst hast Pech :)

Rechtliche bestimmung nach Bundesland
Baden-Württemberg
Erwerb: 1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt. 2: Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Bayern
Erwerb: 1: Landesrechtliches Verbot 2: Ausnahmegenehmigungen werden erteilt 3: Jagdrechtliche & waffenrechtliche Ausnahmegenehmigungen notwendig
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden. 2: Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden
Berlin
Erwerb: 1: Landesrechtliches Verbot 2: Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt
Verwendung: 1: Jagd mit Schalldämpfern verboten.
Brandenburg
Erwerb: 1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Bremen
Erwerb: 1: Landesrechtliches Verbot 2: Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt.
Verwendung: 1: Jagd mit Schalldämpfern verboten.
Hamburg
Erwerb: 1: Landesrechtliches Verbot 2: Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt.
Verwendung: 1: Jagd mit Schalldämpfern verboten.
Hessen
Erwerb: 1:Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt 2: Für Nachsuchengespanne mehrere Genehmigungen möglich.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Erwerb: 1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt. (Dämpfung ≥ 20 dB(C))
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Niedersachsen
Erwerb: 1:Es werden in manche Orte / Landkreis Erlaubnisse zum Erwerb erteilt
Verwendung: 1: Jagd mit Schalldämpfern sein Ende Oktober 2018 Nicht verboten.
NRW
Erwerb: 1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt. 2: Bei verständliche begrundung werden mehrere Genehmigungen möglich
Verwendung:1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden
RLP
Erwerb: 1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt. 2: Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Saarland
Erwerb:1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt. 2: Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Sachsen
Erwerb: 1: Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Sachsen-Anhalt
Erwerb: 1: Landesrechtliches Verbot 2: Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt.
Verwendung: 1: Jagd mit Schalldämpfern verboten.
Schleswig-Holstein
Erwerb:1 Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
Verwendung: 1: Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
Thüringen
Erwerb: 1: Landesrechtliches Verbot 2: Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt.
Verwendung: 1: Jagd mit Schalldämpfern verboten.

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mi 13. Nov 2019, 13:02

LTE hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 12:54 Lieber Gewo ...... Ein Anruf beim Innenministerium würde dich aufklären.
wer glaubst du hat vor der novelle zum EUFWP bei der III/3 beim Mag. G. angerufen und gefragt wie sie das problem loesen wollen wenn wer zb einen gemeinsam besessenen wechsellauf in 485ruger mit nach afrika nimmt und auf der rueckreise am flughafen dem anreisenden anderen inhaber jagdfreund den lauf dort laesst....?

genau

und die antwort war dass man das bereits beruecksichtigt hat und dass es technisch moeglich sein wird unabhaengig vom bestand der waffen oder waffenteile eintragungen in die EUFWP vorzunehmen

sind uebrigens waffenzubehoere die wechsellaeufe
die koennte man ohne diese sonderfunktion garned eintragen

ein problem dass tw auch kollegen mit wechselsystem langwaffe haben an und ab
stehen aber dann auch drinnen
obwohl es nicht im gesetz steht
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mi 13. Nov 2019, 13:40

gewo hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 13:02
LTE hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 12:54 Lieber Gewo ...... Ein Anruf beim Innenministerium würde dich aufklären.
wer glaubst du hat vor der novelle zum EUFWP bei der III/3 beim Mag. G. angerufen und gefragt wie sie das problem loesen wollen wenn wer zb einen gemeinsam besessenen wechsellauf in 485ruger mit nach afrika nimmt und auf der rueckreise am flughafen dem anreisenden anderen inhaber jagdfreund den lauf dort laesst....?

genau

und die antwort war dass man das bereits beruecksichtigt hat und dass es technisch moeglich sein wird unabhaengig vom bestand der waffen oder waffenteile eintragungen in die EUFWP vorzunehmen

sind uebrigens waffenzubehoere die wechsellaeufe
die koennte man ohne diese sonderfunktion garned eintragen

ein problem dass tw auch kollegen mit wechselsystem langwaffe haben an und ab
stehen aber dann auch drinnen
obwohl es nicht im gesetz steht
Wie üblich Beratungsresistent, geschenkt denn du redest von 2 paar Schuhen.
Ein Lauf oder Wechselsystem ist ein Waffenrechtlich relevantes Teil das einer Kategorie zugeordnet ist, dass im ZWR ist und eine Nummer hat.
Hab ja selber 3 Zubehör (WS) und einen Lauf im EUFWP.

HIER GEHT ES ABER UM SCHALLDÄMPFER, de Dinger die du vorne am Lauf dran machst oder die der Lauf sind.
Wenn es eine Integral Gedämpfte Waffe ist, dann hast Schwein, weil die Lauf und Schalldämpfer eine Einheit sind und somit eine Nummer haben sowie eine Kategorie.

Aber der Blanke nackte SD ist nicht Waffenrelevant und wenn dir Langweilig ist, dann sagst du willst anstatt der Nummer Mizitant oben stehen haben.

Tragt die BH dann de Mizitant ein?

Lies was in dem EUFWP drinnen steht --> da steht unter Kenndaten der Feuerwaffe (Punkt 3)
Art (Fabrikat/Model) Kaliber / Herstellungsnummer und eins weiter steht dann: Kategorie der Richtlinie /Eingetragen am / Behörde

A Lauf, Verschlusskopf und a WS haben a Kategorie B/C/D Wenn du A hast, hast eh andere sorgen. De sind auch das was in AT eine Feuerwaffe ausmachen.

A SD und nur um den geht es hier, ist KATEGORIE A!!! den kannst ned eintragen lassen noch willst du des.
A SD ist keine Feuerwaffe.

Soweit zum Rechtlichen.
Was der eine oder andere macht, steht eh am anderen Blattl Papier. oder warum tauchen im WG immer wieder Kat. A Waffen auf die als Kat. B registriert sind?

Nochmal. wenn es die BH macht, super für euch, aber sie darf es eigentlich nicht.
Zu Deutschland im Speziellen, ohne Jagdschein, Versicherung und in div. Bundesländern auch Ausnahme Genehmigung, seit ihr fällig, da die Grundlage zum Besitz eines Schalldämpfers fehlt.

Gegenbeispiel, nur weil einer eine MR308 in DE scheißen darf, darf er das bei uns nicht.
Oder Pumpe, der Deutsche darf, ist bei ihm auch eine Kat. C, wenn der aber zu uns kommt, is es eine Kat. A und somit pfui

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von kuni » So 24. Nov 2019, 09:30

Ich war am Freitag bei meiner BH und habe die Sachbearbeiterin danach gefragt. Sie war vor kurzem bei einer Schulung, und dort war genau das Eintragen der SD ein Thema.

So Ihre Antworten:
Der SD darf/kann in Österreich nicht eingetragen werden.
Es können nur SD in das ZWR übernommen werden, wenn der Besitzer eine Sondergenehmigung hat. Jäger haben/brauchen diese nicht.
In Deutschland bestehen einige Behörden auf eine Eintragung.
Die deutsche Rechtsansicht ist falsch - lt. unseren Behörden
Es ist bekannt, dass Österreicher deswegen schon Probleme hatten und Waffen beschlagnahmt wurden.
==> Es gibt keine Lösung derzeit (nicht mitnehmen oder hoffen nicht erwischt werden)

Sie hat jetzt auch 2 Fälle aus Ungarn, wo Österreicher "festgesetzt" wurden, weil Sie Jagdwaffen mit EUFWP transportieren, aber keinen Reisepass mitführten. Der Personalausweis wurde von den lokalen Behörden nicht akzeptiert. Einer war 4 Tage "festgesetzt" - wurde dann jedoch ohne Angaben von Gründen entlassen (samt Waffen). Sie gab die Empfehlung, immer auch den Reisepass mitnehmen, obwohl nicht notwendig. (Vor allem dann, wenn die Reisepassnummer im Ungarischen Jagddokument eingetragen ist)

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von AUG-andy » So 24. Nov 2019, 10:11

kuni hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 09:30 Ich war am Freitag bei meiner BH und habe die Sachbearbeiterin danach gefragt. Sie war vor kurzem bei einer Schulung, und dort war genau das Eintragen der SD ein Thema.

So Ihre Antworten:
Der SD darf/kann in Österreich nicht eingetragen werden.
Es können nur SD in das ZWR übernommen werden, wenn der Besitzer eine Sondergenehmigung hat. Jäger haben/brauchen diese nicht.
In Deutschland bestehen einige Behörden auf eine Eintragung.
Die deutsche Rechtsansicht ist falsch - lt. unseren Behörden
Es ist bekannt, dass Österreicher deswegen schon Probleme hatten und Waffen beschlagnahmt wurden.
==> Es gibt keine Lösung derzeit (nicht mitnehmen oder hoffen nicht erwischt werden)

Sie hat jetzt auch 2 Fälle aus Ungarn, wo Österreicher "festgesetzt" wurden, weil Sie Jagdwaffen mit EUFWP transportieren, aber keinen Reisepass mitführten. Der Personalausweis wurde von den lokalen Behörden nicht akzeptiert. Einer war 4 Tage "festgesetzt" - wurde dann jedoch ohne Angaben von Gründen entlassen (samt Waffen). Sie gab die Empfehlung, immer auch den Reisepass mitnehmen, obwohl nicht notwendig. (Vor allem dann, wenn die Reisepassnummer im Ungarischen Jagddokument eingetragen ist)
Nur zur Info :

Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raumen keinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). In Schengen-Ländern können nationale Vorschriften gelten, nach denen Sie verpflichtet sind, bestimmte Papiere und Dokumente zu besitzen oder mit sich zu führen, wenn Sie sich im betreffenden Land befinden.
MfG
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » So 24. Nov 2019, 10:22

kuni hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 09:30 Ich war am Freitag bei meiner BH und habe die Sachbearbeiterin danach gefragt. Sie war vor kurzem bei einer Schulung, und dort war genau das Eintragen der SD ein Thema.

So Ihre Antworten:
Der SD darf/kann in Österreich nicht eingetragen werden.
Es können nur SD in das ZWR übernommen werden, wenn der Besitzer eine Sondergenehmigung hat. Jäger haben/brauchen diese nicht.
In Deutschland bestehen einige Behörden auf eine Eintragung.
Die deutsche Rechtsansicht ist falsch - lt. unseren Behörden
Es ist bekannt, dass Österreicher deswegen schon Probleme hatten und Waffen beschlagnahmt wurden.
==> Es gibt keine Lösung derzeit (nicht mitnehmen oder hoffen nicht erwischt werden)

Sie hat jetzt auch 2 Fälle aus Ungarn, wo Österreicher "festgesetzt" wurden, weil Sie Jagdwaffen mit EUFWP transportieren, aber keinen Reisepass mitführten. Der Personalausweis wurde von den lokalen Behörden nicht akzeptiert. Einer war 4 Tage "festgesetzt" - wurde dann jedoch ohne Angaben von Gründen entlassen (samt Waffen). Sie gab die Empfehlung, immer auch den Reisepass mitnehmen, obwohl nicht notwendig. (Vor allem dann, wenn die Reisepassnummer im Ungarischen Jagddokument eingetragen ist)
Servus,

Ich war wegen dem ganzen mit dem Wiesbadener BKA in Kontakt, die Vorgehensweise der Deutschen ist lt. BKA richtig.
Der SD ist in DE ein mit C Waffen gleichgestelltes Teil. Was passiert wenn wir mit C Waffen die nicht im EUFWP sind, in DE. erwischt werden, ist analog zum SD.

Es gibt massiv Probleme von Deutscher Seite, inkl. Beschlagnahme und anzeige wegen Verstoß gegen das Deutsche WaffG.

Die einzige Lösung momentan, ist die Deutsche Jagdkarte ODER ihr findet in eurem Jagdgebiet ein Landratsamt, dass euch den SD so einträgt.

Rechtslage in AT war auch vorher schon klar, auch wenn Gewo da einem Irrtum oder Fehlinfo seitens einer Behörde aufsas

Für DE. der ganz klare Tip, redet mit eurem zuständigen Landratsamt.
Das müsst ihr zur Jagd in DE ja sowieso!

kuni
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von kuni » So 24. Nov 2019, 11:50

LTE hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 10:22
kuni hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 09:30 Ich war am Freitag bei meiner BH und habe die Sachbearbeiterin danach gefragt. Sie war vor kurzem bei einer Schulung, und dort war genau das Eintragen der SD ein Thema.

So Ihre Antworten:
Der SD darf/kann in Österreich nicht eingetragen werden.
Es können nur SD in das ZWR übernommen werden, wenn der Besitzer eine Sondergenehmigung hat. Jäger haben/brauchen diese nicht.
In Deutschland bestehen einige Behörden auf eine Eintragung.
Die deutsche Rechtsansicht ist falsch - lt. unseren Behörden
Es ist bekannt, dass Österreicher deswegen schon Probleme hatten und Waffen beschlagnahmt wurden.
==> Es gibt keine Lösung derzeit (nicht mitnehmen oder hoffen nicht erwischt werden)

Sie hat jetzt auch 2 Fälle aus Ungarn, wo Österreicher "festgesetzt" wurden, weil Sie Jagdwaffen mit EUFWP transportieren, aber keinen Reisepass mitführten. Der Personalausweis wurde von den lokalen Behörden nicht akzeptiert. Einer war 4 Tage "festgesetzt" - wurde dann jedoch ohne Angaben von Gründen entlassen (samt Waffen). Sie gab die Empfehlung, immer auch den Reisepass mitnehmen, obwohl nicht notwendig. (Vor allem dann, wenn die Reisepassnummer im Ungarischen Jagddokument eingetragen ist)
Servus,

Ich war wegen dem ganzen mit dem Wiesbadener BKA in Kontakt, die Vorgehensweise der Deutschen ist lt. BKA richtig.
Der SD ist in DE ein mit C Waffen gleichgestelltes Teil. Was passiert wenn wir mit C Waffen die nicht im EUFWP sind, in DE. erwischt werden, ist analog zum SD.

Es gibt massiv Probleme von Deutscher Seite, inkl. Beschlagnahme und anzeige wegen Verstoß gegen das Deutsche WaffG.

Die einzige Lösung momentan, ist die Deutsche Jagdkarte ODER ihr findet in eurem Jagdgebiet ein Landratsamt, dass euch den SD so einträgt.

Rechtslage in AT war auch vorher schon klar, auch wenn Gewo da einem Irrtum oder Fehlinfo seitens einer Behörde aufsas

Für DE. der ganz klare Tip, redet mit eurem zuständigen Landratsamt.
Das müsst ihr zur Jagd in DE ja sowieso!
Ja, das stimmt - jedoch ist unsere Behörde der Meinung, dass die Deutschen falsch agieren. Eine Österreichische Jagdkarte berechtigt zum Besitz, Transport etc. - und das "müssten" die Deutschen auch akzeptieren. Tun Sie nicht, weiß auch unsere Behörde - verweist aber auf die "Österreichische Rechtsansicht".

Hilft dir halt nix, wenn du in Dtland kontrolliert wirst....

FFWGK
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von FFWGK » So 24. Nov 2019, 19:48

Es gilt in D immer noch deutsches Waffenrecht. Was du in Ö wie haben darfst ist wurscht wenn du in D bist.

Kannst ja mal mit deiner 9mm Pistole nach Italien fahren.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mo 25. Nov 2019, 00:39

LTE hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 10:22 Rechtslage in AT war auch vorher schon klar, auch wenn Gewo da einem Irrtum oder Fehlinfo seitens einer Behörde aufsass
welcher fehlinfo?
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von kuni » Mo 25. Nov 2019, 09:34

gewo hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 00:39
LTE hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 10:22 Rechtslage in AT war auch vorher schon klar, auch wenn Gewo da einem Irrtum oder Fehlinfo seitens einer Behörde aufsass
welcher fehlinfo?
Vermutlich, dass man als Jäger einen SD eintragen kann.

Meine Sachbearbeiterin war vor 2 Wochen bei einer Schulung für so Verwaltungsangestellte - und da wurde das Diskutiert. Ein Jäger kann derzeit definitiv keinen SD eintragen lassen. Das dürfen die MA der BH nicht

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mo 25. Nov 2019, 09:48

kuni hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 09:34
gewo hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 00:39
LTE hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 10:22 Rechtslage in AT war auch vorher schon klar, auch wenn Gewo da einem Irrtum oder Fehlinfo seitens einer Behörde aufsass
welcher fehlinfo?
Vermutlich, dass man als Jäger einen SD eintragen kann.

Meine Sachbearbeiterin war vor 2 Wochen bei einer Schulung für so Verwaltungsangestellte - und da wurde das Diskutiert. Ein Jäger kann derzeit definitiv keinen SD eintragen lassen. Das dürfen die MA der BH nicht
wo eintragen?

ins ZWR?
nein, das ist so nicht vorgesehen
obwohl viele hanelder es am Anfang gemacht haben

ins ZWR eingetragen werden nur gem §17 genehmigte SDs
nicht jene die Jäger ex-lege besitzen dürfen


in den EUFWP kann er eingetragen werden
ist aber eben kein Standardfall und viele Behörden werden es ned koennen oder ned wollen oder den Antrag ned annehmen usw
was weiss ich
gehört genauso eingetragen wie zb eine Kaliber 4 Signalpistole oder ein kat C (!) Wechsellauf
beides im ZWR nicht vorgesehen
geht trotzdem
muss gehen
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von kuni » Mo 25. Nov 2019, 09:51

gewo hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 09:48
kuni hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 09:34
gewo hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 00:39

welcher fehlinfo?
Vermutlich, dass man als Jäger einen SD eintragen kann.

Meine Sachbearbeiterin war vor 2 Wochen bei einer Schulung für so Verwaltungsangestellte - und da wurde das Diskutiert. Ein Jäger kann derzeit definitiv keinen SD eintragen lassen. Das dürfen die MA der BH nicht
wo eintragen?

ins ZWR?
nein, das ist so nicht vorgesehen
obwohl viele hanelder es am Anfang gemacht haben

ins ZWR eingetragen werden nur gem §17 genehmigte SDs
nicht jene die Jäger ex-lege besitzen dürfen


in den EUFWP kann er eingetragen werden
ist aber eben kein Standardfall und viele Behörden werden es ned koennen oder ned wollen oder den Antrag ned annehmen usw
was weiss ich
gehört genauso eingetragen wie zb eine Kaliber 4 Signalpistole oder ein kat C (!) Wechsellauf
beides im ZWR nicht vorgesehen
geht trotzdem
muss gehen
Sie dürfen nicht - Dienstanweisung

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mo 25. Nov 2019, 10:34

kuni hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 09:51
gewo hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 09:48
kuni hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 09:34

Vermutlich, dass man als Jäger einen SD eintragen kann.

Meine Sachbearbeiterin war vor 2 Wochen bei einer Schulung für so Verwaltungsangestellte - und da wurde das Diskutiert. Ein Jäger kann derzeit definitiv keinen SD eintragen lassen. Das dürfen die MA der BH nicht
wo eintragen?

ins ZWR?
nein, das ist so nicht vorgesehen
obwohl viele hanelder es am Anfang gemacht haben

ins ZWR eingetragen werden nur gem §17 genehmigte SDs
nicht jene die Jäger ex-lege besitzen dürfen


in den EUFWP kann er eingetragen werden
ist aber eben kein Standardfall und viele Behörden werden es ned koennen oder ned wollen oder den Antrag ned annehmen usw
was weiss ich
gehört genauso eingetragen wie zb eine Kaliber 4 Signalpistole oder ein kat C (!) Wechsellauf
beides im ZWR nicht vorgesehen
geht trotzdem
muss gehen
Sie dürfen nicht - Dienstanweisung
ok
hab jetzt nochmal angerufen
du hast recht

ich wollte 2016 oder wann auch immer das begutachtungsverfahren mit der EUFWP Novelle war genau DAS thema beauskunftet haben
die Auskunft die ich jetzt bekommen habe entspricht nicht dem was ich von der Auskunft damals in Erinnerung habe
ist eben so

es werden KEINE signalmittel/signalpistolen (mehr) eingetragen
es werden KEINE Schalldämpfer eingetragen, egal ob sie ex-lege oder per §17 besessen werden

es kann aber zb eine kat C waffe (die im ZWR steht) auf den EUFWP mehrerer Personen eingetragen werden (die Jagdreise causa .... einer führt aus, der andere übernimmt im Ausland und führt spaeter wieder ein)

sorry fuer die Verwirrung
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mo 25. Nov 2019, 11:25

Sichst, durchs reden kommen die Leut zam :) das mit den Signalpistolen wusste ich nicht, hatte ich mich aber auch nie damit befasset.
Des mit der selben Waffe in mehrere EUFWP hat man uns schon beim Jagdkurs in Wien so erklärt.

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